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   BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80   

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https://dejure.org/1981,3553
BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80 (https://dejure.org/1981,3553)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1981 - 2 RU 7/80 (https://dejure.org/1981,3553)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 (https://dejure.org/1981,3553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Sturz beim Einstellen eines Fernsehgerätes

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO

    Auszug aus BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80
    Unfallversicherungsschutz während der stationären Heilbehandlung besteht, wenn der Versicherte einer mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Gefahr erlegen ist (vgl BSG 1980-10-29 2 RU 41/78 = SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Auszug aus BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1981-12-15 2 RU 79/80 Vergleiche.
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auch bei einer vollstationären Behandlung besteht daher kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr" und grundsätzlich nicht während der Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie zB der Nahrungsaufnahme, dem Schlafen oder der Körperreinigung (vgl BSG Urteile vom 26.3.1986 - 2 RU 32/85 - USK 86166 = juris RdNr 15 und vom 29.10.1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72 S 206 = juris RdNr 20; vom 30.6.1999 - B 2 U 28/98 R - juris unter Verweis auf BSG Urteil vom 23.6.1982 - 9b/8 RU 28/81 - SozR 2200 § 539 Nr. 84; vom 22.11.1984 - 2 RU 43/83 - USK 84189 = juris RdNr 13; vom 12.5.1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106 = juris RdNr 21; BSG Urteil vom 12.7.1979 - 2 RU 27/79 - USK 79245 = juris RdNr 13) .
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe; BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe; BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel; ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts).
  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16

    Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 [BSG 30.07.1958 - 2 RU 177/55] = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO a.F.: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe; BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe; BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel; ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG, Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts) .
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Eine solche bauliche Einrichtung ist - anders als etwa ein nur durch Besteigen eines Hockers zu bedienender Münzfernseher (BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - = USK 81106) - dem privaten häuslichen Bereich nicht grundsätzlich fremd, ist vielmehr auch dort häufig anzutreffen und stellt daher keine kurheimeigentümliche Gefahr dar.
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - L 1 U 48/06

    gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Blutstammzellspender

    In solchen Fällen ist der Krankenhausaufenthalt (wie eine Betriebstätigkeit) eine rechtlich wesentliche Bedingung für die Körperschädigung (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80; BSG vom 22. November 1984 - 2 RU 43/83; BSG vom 14. August 1986 - 2 RU 50/85; BSG vom 27. November 1986 - 2 RU 10/86).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 43/97 R

    Arbeitsunfall - stationäre Behandlung - innerer Zusammenhang -

    So hat das BSG Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO während der stationären Behandlung bei der körperlichen Reinigung mit Hilfe eines zu hoch angebrachten Waschbeckens (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72), beim atypischen Besteigen eines Hockers, um einen erhöht angebrachten Münzfernseher zu bedienen (BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106 -), beim Begehen eines Weges zur Krankenhauskapelle, welcher hinter Türen gelegene Stufen aufwies (BSG Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 20/86 - USK 86201 -) bejaht.
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Verfahrensrüge bei

    Der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO erstreckt sich jedoch auf die mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Gefahren, die sich aus der Einrichtung des Krankenhauses ergeben (vgl BSG 1981-05-12 2 RU 7/80 = USK 81106. Die Unfallgefahr braucht im Krankenhaus nicht von einer objektiv gefährlichen Einrichtung auszugehen. Es genügt, daß die Gefahr im konkreten Einzelfall von Umständen ausgeht, welche der Versicherte im Gegensatz zum häuslichen Bereich in dem jeweiligen Krankenhaus vorfindet (vgl BSG 1980-10-29 2 RU 41/78 = SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 22/93

    Erstattung der Kosten für eine stationäre Heilbehandlung - Voraussetzungen für

    Der Senat hat dazu seit seiner Entscheidung vom 27. Juni 1978 (BSGE 46, 283) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in den Versicherungsschutz alle Risiken einbezogen sind, denen der Versicherte bei dem stationären Aufenthalt ausgesetzt ist, aber in Abgrenzung dazu das Risiko der ärztlichen Behandlung selbst nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes ist (BSGE 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 48, 56, 71, 72; SozR 3-2200 § 539 Nr. 2; Urteile des Senats vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - in USK 81106, vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 - in HVGBG RdSchr VB 56/82; Gitter, SGb 1982, 221).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 17 U 254/97

    Gewährung einer Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit durch Ausrutschen auf

    So hat das BSG Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst. a) RVO während der stationären Behandlung bei der körperlichen Reinigung mit Hilfe eines zu hoch angebrachten Waschbeckens (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72), beim atypischen Besteigen eines Hockers, um einen erhöht angebrachten Münzfernseher zu bedienen (BSG Urteil vom 12.05.1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106 -), beim Begehen eines Weges zur Krankenhauskapelle, welcher hinter Türen gelegene Stufen aufwies (BSG Urteil vom 27.11.1986 - 2 RU 20/86 - USK 86201 -), bejaht.
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 43/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Kostenverteilung

    Denn wie bei Dienst- oder Geschäftsreisen hat der Senat den Versicherungsschutz auch bei eigenwirtschaftlichen Verrichtungen während des Krankenhausaufenthalts bejaht, wenn für den Unfall besondere, mit dem Aufenthalt im Krankenhaus zusammenhängende Gefahrenmomente wirksam geworden sind (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72; BSG, Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - Gitter, SGb 1982, 221).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1998 - L 15 U 262/95

    Zur Frage des UV-Schutzes während einer Kurmaßnahme

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