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   BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84   

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https://dejure.org/1985,5873
BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84 (https://dejure.org/1985,5873)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 2 RU 71/84 (https://dejure.org/1985,5873)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 2 RU 71/84 (https://dejure.org/1985,5873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Unfall - Privater Wohnbereich - Alarmruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 215
  • VersR 1987, 216
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    Die Revision, deren Zulassung das LSG nicht auf einen bestimmten Anspruch beschränkt hat (3 BSGE 3, 135, 138), ist insgesamt zulässig, wie die Beklagte zutreffend geltend macht.
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    Ursache des Tonsignals festzustellen, eine - jedenfalls von nem berechtigten Standpunkt aus (s BSGE 52, 57, 59 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Auf., S U80 n, ebenfalls mwN) dem Unternehmen wesentlich dienende Tätigkeit auf- -.
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    Auf dem Weg zur Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit in Fällen, in denen sich Wohnung und Arbeitsstätte innerhalb eines Hauses befinden, wird der Versicherungsschutz grundsätzlich zwar erst mit dem Erreichen wesentlich betrieblich genutzter Räume angenommen (5 ua BSGE 11, 267, 270; 12, 165, 166; Brackmann aaO S N80 x ff mwN; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 548 Anm 55 mwN).
  • BSG, 24.05.1960 - 2 RU 122/59
    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    Auf dem Weg zur Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit in Fällen, in denen sich Wohnung und Arbeitsstätte innerhalb eines Hauses befinden, wird der Versicherungsschutz grundsätzlich zwar erst mit dem Erreichen wesentlich betrieblich genutzter Räume angenommen (5 ua BSGE 11, 267, 270; 12, 165, 166; Brackmann aaO S N80 x ff mwN; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 548 Anm 55 mwN).
  • BSG, 11.11.1971 - 2 RU 133/68
    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    wenn der Versicherte - wie hier - durch besondere Umstände gezwungen war, die Verrichtung ausschließlich und in unmittelbarer Aufnahme der versicherten Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt auszuführen (BSG Urteile vom 26. Juni 1970 - 2 RU 126/68 - und vom 11. November 1971 -'2 RU 133/68 - s auch BSGE 11, 265, 269; BSG SozR Nr. 20 zu S 5u3 RVO aF).
  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 126/68
    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
    wenn der Versicherte - wie hier - durch besondere Umstände gezwungen war, die Verrichtung ausschließlich und in unmittelbarer Aufnahme der versicherten Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt auszuführen (BSG Urteile vom 26. Juni 1970 - 2 RU 126/68 - und vom 11. November 1971 -'2 RU 133/68 - s auch BSGE 11, 265, 269; BSG SozR Nr. 20 zu S 5u3 RVO aF).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Für die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall spräche neben der genannten Entscheidung des BSG auch das Urteil vom 25. Juni 1985 (- 2 RU 71/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 72 - Vorsteher Wasserschutzverband).

    Versicherungsschutz bejaht hat das BSG bei einem Sturz im Schlafzimmer auf dem Weg zum Telefon bei einem möglichen Ausbruch von Jungvieh (BSG vom 27. November 1980 - 8a RU 12/79 - SozR 2200 § 548 Nr. 51) und bei einem Vorsteher eines Wasserschutzverbandes mit Alarmanlage im Erdgeschoss (BSG vom 26. Juni 1985 - 2 RU 71/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 72), verneint wurde der Versicherungsschutz für einen Sturz einer Malermeister-Ehefrau in der Wohnung im Obergeschoss, nachdem es an der Tür des Ladengeschäfts im Erdgeschoss geklingelt hatte (BSG vom 25. Februar 1993 - 2 RU 12/92 -).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    (2) Die zweite Fallgestaltung betrifft Unfälle im rein persönlichen Wohnbereich, bei denen die Situation durch eine Art Rufbereitschaft und die Notwendigkeit, sofort zu handeln, geprägt ist (BSG vom 27. November 1980 - 8a RU 12/79 - SozR 2200 § 548 Nr. 51; BSG vom 26. Juni 1985 - 2 RU 71/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 72), und deren Voraussetzungen vorliegend ebenfalls nicht erfüllt sind.
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden

    Im letzteren Fall ist Versicherungsschutz grundsätzlich auch dann gegeben, wenn sie örtlich nicht im Betrieb, sondern im privaten Wohnbereich des Versicherten durchgeführt wird (vgl ua BSG SozR Nr. 13 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 12/92

    Voraussetzungen für das Erleiden eines Arbeitsunfalls - Notwendigkeit des

    Nur in einzelnen Ausnahmefällen hat das BSG dann einen inneren Zusammenhang bejaht "auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs, die der Aufnahme oder Wiederaufnahme der beabsichtigten Tätigkeit in einem Hause dienen, in dem sich Wohnung und Arbeitsstätte befinden, wenn der Versicherte durch besondere Umstände gezwungen war, die Verrichtung ausschließlich und in unmittelbarer Aufnahme der versicherten Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt auszuführen" (BSG, Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 71/84 - in SozR 2200 § 548 Nr. 72).

    Den vom Senat in dem Urteil vom 26. Juni 1985 (aaO) entschiedenen Fall kennzeichnet in anschaulicher Weise, wie direkt und unvermittelt solche besonderen zwingenden Umstände sein müssen, um den notwendigen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit noch im privaten, häuslichen Lebensbereich herzustellen.

    So hat der Senat im Urteil vom 26. Juni 1985 (aaO) den Fall gewertet, daß ein Vorsteher eines Wasserschutzverbandes wegen eines Störsignals der in seinem Wohnhaus befindlichen Schaltanlage um 0.30 Uhr aus dem Schlaf geweckt wurde und sofort aus dem Bett aufstehen mußte, um die Ursache der Störung festzustellen.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    So ist von der Rechtsprechung des BSG Versicherungsschutz bejaht worden beim Gang zum Telefon wegen eines geschäftlichen Anrufs (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 51), bei Aufbewahrung der Tageskasse (BSG SozR Nr. 38 zu § 548 RVO), bei Abwehr eines Überfalls, der den Geschäftsgeldern in der Wohnung galt (BSGE 26, 45, 47 = SozR Nr. 76 zu § 542 aF RVO) und bei Alarmruf wegen eines Störfalles in der Anlage eines Wasserschutzverbandes (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 U 1882/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Versicherungsschutz bejaht hat das BSG bei einem Sturz im Schlafzimmer auf dem Weg zum Telefon bei einem möglichen Ausbruch von Jungvieh (BSG vom 27.11.1980 - 8a RU 12/79 - SozR 2200 § 548 Nr. 51) und bei einem Vorsteher eines Wasserschutzverbandes mit Alarmanlage im Erdgeschoss (BSG vom 26.06.1985 - 2 RU 71/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 72), verneint wurde der Versicherungsschutz für einen Sturz einer Malermeister-Ehefrau in der Wohnung im Obergeschoss, nachdem es an der Tür des Ladengeschäfts im Erdgeschoss geklingelt hatte (BSG vom 25.02.1993 - 2 RU 12/92 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - L 15 U 161/05

    Qualifizierung eines Sturzes im Treppenhaus des vom Arbeitnehmer bewohnten

    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall möglicherweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1985 - 2 RU 71/84 - = SozR 2200 § 548 Nr. 72) liegen nicht vor.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 17 U 106/07

    Anerkennung eines Unfalls in einer privaten Wohnung als Arbeitsunfall;

    Schulbeispiel ist der Fall, den das BSG mit Urteil vom 26. Juni 1985 (Az.: 2 RU 71/84, SozR 2200 Nr. 72 zu § 548 RVO) entschieden hat: Der Kläger hatte als Vorsteher eines Wasserschutzverbandes die gesamte Schalt- und Steuerungsanlage zu überwachen, die im Erdgeschoss des von ihm bewohnten Hauses installiert war.
  • LSG Hessen, 18.03.2010 - L 3 U 134/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Wegeunfall - häuslicher Bereich - Ende

    Solche Fälle wurden durch die obergerichtliche Rechtsprechung beispielsweise im Falle bestehender Rufbereitschaft bejaht (siehe BSG, Urteil vom 27. November 1980, Az.: 8 ARU 12/79 = SozR 2200, § 548 Nr. 51; BSG, Urteil vom 26. Juni 1985, Az.: 2 RU 71/84 = SozR 2200, § 548 Nr. 72).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 10 U 3788/06

    Unfallversicherungsschutz bei fehlender betrieblicher Handlungstendenz

    Fälle besonderer betrieblich veranlasster Eilbedürftigkeit und den gewöhnlichen Lebensrhythmus beeinflussende betriebliche Umstände können ebenfalls Versicherungsschutz im privaten Bereich begründen (vgl. - dort aber im Ergebnis verneinend - BSG, Urteil vom 25. Februar 1991, 2 RU 12/92, NJW 1993, 2070 und - bejahend Urteil vom 26. Juni 1985, 2 RU 71/84 in SozR 2200 § 548 Nr. 72).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 41/93

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitszimmer

  • LSG Bayern, 16.05.2006 - L 18 U 461/04

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung innerhalb des häuslichen Bereichs;

  • BSG, 03.04.1990 - 8 RKnU 3/88

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse - Begehr, Gesundheitsstörung als

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3951/11
  • BSG, 05.08.1993 - 2 BU 37/93

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Folgen eines Arbeitsunfalls -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 14 U 137/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 14/9 U 123/10
  • BSG, 27.01.1987 - 2 BU 213/86
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