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   BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81   

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https://dejure.org/1982,4525
BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81 (https://dejure.org/1982,4525)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1982 - 2 RU 73/81 (https://dejure.org/1982,4525)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 (https://dejure.org/1982,4525)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59

    Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Die Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt eine aktive Beteiligung des Bürgers im eigenen Interesse voraus (BVerwGE 9, 93).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann sich jedoch nicht berufen, wer die vorgesehenen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (BVerfGE 5, 9, 10; 28, 10, 14; MDR 1981, 470).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 64/78
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Ein Bescheid, durch den der Unfallversicherungsträger eine von ihm gewährte Dauerrente entzieht, bedarf vor seinem Erlaß einer Anhörung des Verletzten (BSG, Urteil vom 30. April 1979 -8a RU 64/78 - in SozSich 1979, 319, BSG SozR 1200 s 34 Nr. 10 und 11).
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Dabei reicht es aus, daß dem Verletzten das Ergebnis der durchgeführten ärztlichen Unter- suchung mitgeteilt wird; eine Übersendung von Gutachtenabschriften ist grundsätzlich nicht von vornherein erforderlich (BSG SozR S 34 Nr. 1 und 12; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 15/81 -), es sei denn, der Verletzte äußert ein entsprechendes Verlangen (BSG, Urteil vom 4. November 1981 aaO).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann sich jedoch nicht berufen, wer die vorgesehenen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (BVerfGE 5, 9, 10; 28, 10, 14; MDR 1981, 470).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 30/77
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - (SozR 1200 s 34 Nr. 1), daß auf Veranlassung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung die zunächst in S 34 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines SGB I vorgesehene Generalklausel für das Absehen von einer Anhörung (BT-Drucks 7/868) gestrichen werden sei, weil die Verstärkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Vorrang habe gegenüber der Harmonisierung mit dem - damals noch - Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl BT-Drucks 7/3738 und 3786), kann nicht die Auffassung entnommen werden, die Anhörung nach s 34 Abs. 1 SGB I oder nach dem insoweit gleichlautenden s 24 Abs. 1 SGB x lege den Sozialversicherungsträgern für die Anhörung der Beteiligten insoweit weitergehende Pflichten auf als sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtichen Verfahren gefordert werden (vgl BSGE 7, 209, 212; SozEntsch BSG I/4 s 128 Nr. 7; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit s 62 S 186/45 und 186/48-2/2-).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - (SozR 1200 s 34 Nr. 1), daß auf Veranlassung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung die zunächst in S 34 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines SGB I vorgesehene Generalklausel für das Absehen von einer Anhörung (BT-Drucks 7/868) gestrichen werden sei, weil die Verstärkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Vorrang habe gegenüber der Harmonisierung mit dem - damals noch - Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl BT-Drucks 7/3738 und 3786), kann nicht die Auffassung entnommen werden, die Anhörung nach s 34 Abs. 1 SGB I oder nach dem insoweit gleichlautenden s 24 Abs. 1 SGB x lege den Sozialversicherungsträgern für die Anhörung der Beteiligten insoweit weitergehende Pflichten auf als sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtichen Verfahren gefordert werden (vgl BSGE 7, 209, 212; SozEntsch BSG I/4 s 128 Nr. 7; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit s 62 S 186/45 und 186/48-2/2-).
  • Drs-Bund, 06.06.1975 - BT-Drs 7/3738
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - (SozR 1200 s 34 Nr. 1), daß auf Veranlassung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung die zunächst in S 34 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines SGB I vorgesehene Generalklausel für das Absehen von einer Anhörung (BT-Drucks 7/868) gestrichen werden sei, weil die Verstärkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Vorrang habe gegenüber der Harmonisierung mit dem - damals noch - Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl BT-Drucks 7/3738 und 3786), kann nicht die Auffassung entnommen werden, die Anhörung nach s 34 Abs. 1 SGB I oder nach dem insoweit gleichlautenden s 24 Abs. 1 SGB x lege den Sozialversicherungsträgern für die Anhörung der Beteiligten insoweit weitergehende Pflichten auf als sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtichen Verfahren gefordert werden (vgl BSGE 7, 209, 212; SozEntsch BSG I/4 s 128 Nr. 7; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit s 62 S 186/45 und 186/48-2/2-).
  • BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision -

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - (SozR 1200 s 34 Nr. 1), daß auf Veranlassung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung die zunächst in S 34 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines SGB I vorgesehene Generalklausel für das Absehen von einer Anhörung (BT-Drucks 7/868) gestrichen werden sei, weil die Verstärkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Vorrang habe gegenüber der Harmonisierung mit dem - damals noch - Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl BT-Drucks 7/3738 und 3786), kann nicht die Auffassung entnommen werden, die Anhörung nach s 34 Abs. 1 SGB I oder nach dem insoweit gleichlautenden s 24 Abs. 1 SGB x lege den Sozialversicherungsträgern für die Anhörung der Beteiligten insoweit weitergehende Pflichten auf als sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtichen Verfahren gefordert werden (vgl BSGE 7, 209, 212; SozEntsch BSG I/4 s 128 Nr. 7; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit s 62 S 186/45 und 186/48-2/2-).
  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten -

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81
    Auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann sich jedoch nicht berufen, wer die vorgesehenen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (BVerfGE 5, 9, 10; 28, 10, 14; MDR 1981, 470).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    Versäumt er dies, so hatte er dennoch Gelegenheit zum rechtlichen Gehör (vgl BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 - SozR 1300 § 24 Nr. 4 mwN; Krasney in Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 16, Stand März 2001).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85

    Umfang und Inhalt der Anhörung - Gruppenberatung - Anhörungsfrist

    Die Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB 10 ist kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens des Unfallversicherungsträgers und wie dieses auch kein förmliches Verfahren (vgl BSG vom 30.3.1982 2 RU 73/81 = BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4; BSG vom 31.3.1982 4 RJ 21/81 = USK 8250).

    Da § 24 Abs. 1 SGB 10 den für das sozialgerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften nachgebildet ist, wonach den Beteiligten vor jeder Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren ist (§ 62 SGG) und das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu den sich die Beteiligten äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG), legt § 24 Abs. 1 SGB 10 den Sozialversicherungsträgern insoweit keine weitergehenden Pflichten auf, als sie in der Rechtsprechung des BSG allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren gefordert werden (vgl BSG vom 30.3.1982 aaO).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlicher Bürgermeister im Land Sachsen-Anhalt

    Die Mitteilung der erheblichen Tatsachen muss nicht mit der ausdrücklichen Aufforderung verbunden sein, zu diesen Tatsachen Stellung zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1982, 2 RU 73/81 - SozR 1300 § 24 Nr. 4).
  • BVerwG, 01.07.1993 - 5 B 73.93

    Hauptfürsorgestelle: Anhörung des Schwerbehinderten im

    Für die nach § 24 Abs. 1 SGB X durchzuführende Anhörung ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geklärt, daß sie kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens des jeweiligen Sozialleistungsträgers darstellt und auch kein förmliches Verfahren ist, weshalb eine Anhörung auch mündlich erfolgen kann, und zwar selbst dann, wenn der zu erlassende Verwaltungsakt schriftlich erteilt werden muß ( vgl. BSG , Urteile vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 - (SozR 1300 § 24 SGB 10 Nr. 4), vom 31. März 1982 - 4 RJ 21/81 - (USK 8250 S. 200) sowie vom 26. September 1986 - 2 RU 39/85 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 12 A 3040/21

    Keine Rechtswirigkeit einer Aufhebungsverfügung zur erteilten Pflegeerlaubnis

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1989 - 2 B 76.89 -, juris Rn. 5; BSG, Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 -, juris Rn. 19; Engel/Pfau, in: Mann/.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - L 10 SB 4/00

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB); Verletzung des Anspruchs auf

    Davon ausgehend wird das SG unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BSG vom 04.11.1981 - 2 RU 71/80 - = SozR 1300 § 24 Nr. 2; Urteil des BSG vom 30.03.1982 - 2 RU 73/81 - = SozR 1300 § 24 Nr. 4; Urteil des BSG vom 01.12.1982 - 4 RJ 45/2 - VersorgB 1983, 85; Urteil des BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 53/83 - = SozR 1300 § 24 Nr. 6; Urteil des BSG vom 15.05.1985 = BSG SozR 1300 § 24 Nr. 9; Urteil des BSG vom 15.08.1996 - 9 RV 10/95 - = SozR 3-1300 § 24 Nr. 13; Urteil des BSG vom 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R - = SozR 3-1300 § 24 Nr. 14;Urteil des BSG vom 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R - jeweils m.w.N.) zu prüfen haben, ob und inwieweit der Beklagte mit seinem Schreiben vom 27.03.1998 den an eine rechtmäßige Anhörung i.S.d. § 24 SGB X zu stellenden Anforderungen entsprochen hat bzw. ob ein ggf. vorliegender Anhörungsfehler geheilt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2010 - L 11 AL 27/09
    Die Begründung des SG, wonach es sich bei einer Anhörung nach § 24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) nicht um einen Verwaltungsakt handelt und dementsprechend die Beklagte den vom Kläger gegen das Anhörungsschreiben vom 21. November 2007 eingelegten Widerspruch zu Recht als unzulässig zurückgewiesen hat (Widerspruchsbescheid vom 29. November 2007), entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. etwa: Krasney in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 24 SGB X Rdnr 4; Lang in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 2. Auflage 2007, § 24 Rdnr 21; von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 24 SGB X Rdnr 18; ähnlich: BSG, Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81, SozR 1300 § 24 Nr. 4, wonach es sich bei der nach § 24 Abs. 1 SGB X durchzuführenden Anhörung um kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens handelt).
  • LSG Hessen, 19.03.1984 - L 7 B 50/81

    Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs des Chefarztbeteiligung

    Insbesondere kam eine Heilung oder Nachholung einer eventuellen Anhörung in entsprechender Anwendung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG Urt. v. 30.3.1982 - 2 RU 73/81 - SozR 1300 § 24 Nr. 4 m.w.N.) hier nicht in Betracht.
  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 45/82
    Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 -).
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