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   BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90   

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BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90 (https://dejure.org/1991,2708)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 (https://dejure.org/1991,2708)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 (https://dejure.org/1991,2708)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Zu Recht haben die Vorinstanzen auch entschieden, daß die Imprägnierungsarbeiten des Verletzten ihr Gepräge nicht wesentlich durch die verwandtschaftlichen Beziehungen zu seiner Nichte erhalten haben (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen den Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen, obwohl die Entscheidung über jeden von beiden jeweils verlangt, auch über ein und denselben Unfall zu urteilen (BSGE 62, 118, 123; SozR 2200 § 776 Nr. 8; Beschluß vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 -, jeweils mwN).
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86
    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Die Beziehungen unter Brüdern, auf die sich der Hinweis der Revision bezieht, können demgegenüber viel enger sein und unter dem Gesichtspunkt dessen, was aufgrund solcher engen Beziehungen als typisch und üblich zu erwarten ist, auch umfangreichere Leistungen besonders prägen (s BSG, Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 - in USK 8757).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO die Tätigkeit des Verletzten nicht allein nach der unmittelbar zum Unfall führenden Verrichtung zu beurteilen, nicht allein nach der bisher für das Unternehmen ausübten Tätigkeit, sondern nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens (Urteil des Senats vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Sie sind nicht als die Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Verwandten, Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s das Urteil des Senats vom 29. November 1990 - 2 RU 18/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 5/90
    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Der Senat hat entschieden, daß die Leistungsbescheide des Trägers der Unfallversicherung im Rechtsverhältnis zum Versicherten noch nicht einmal in das Mitgliedschaftsverhältnis desselben Trägers zum beitragsverpflichteten Unternehmer übergreifen und dort eine unmittelbar das Mitglied bindende Drittwirkung entfalten können; dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die insoweit fehlt (Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 5/90 -in HV-Info 1990, 2163).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Die vom 4. und 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 57, 146 [BSG 13.09.1984 - 4 RJ 37/83] und SozR 4100 § 105b Nr. 6 angesprochene Tatbestandswirkung der Leistungsbescheide, hier also diejenige des Bescheides vom 19. März 1985, den der Beklagte dem Verletzten erteilt habe, könne es mangels gesetzlicher Regelung nicht verhindern, daß die Frage des Arbeitsunfalls für den Erstattungsanspruch der Klägerin eigenständig zu prüfen sei.
  • BSG, 02.11.1988 - 2 BU 110/88
    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen den Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen, obwohl die Entscheidung über jeden von beiden jeweils verlangt, auch über ein und denselben Unfall zu urteilen (BSGE 62, 118, 123; SozR 2200 § 776 Nr. 8; Beschluß vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 -, jeweils mwN).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 7/87

    Mitgliedschaft - Landwirtschaft - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen den Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen, obwohl die Entscheidung über jeden von beiden jeweils verlangt, auch über ein und denselben Unfall zu urteilen (BSGE 62, 118, 123; SozR 2200 § 776 Nr. 8; Beschluß vom 2. November 1988 - 2 BU 110/88 -, jeweils mwN).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Folglich kann er von der Beklagten nicht als "Einwendung" gegen das Erstattungsbegehren der Klägerin geltend gemacht werden (vgl BSG Urteile vom 27.8.1987 - 2 RU 70/85 - BSGE 62, 118, 123 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und vom 30.4.1991 - 2 RU 78/90 - USK 91127; vgl auch BSG Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R - BSGE 122, 162 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 5, RdNr 15 bezüglich der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes, der seitens des die Erstattung begehrenden Sozialleistungsträgers ergangen ist).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend selbst die bindende Ablehnung des Anspruchs des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger einem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen (vgl BSG vom 27.8.1987 - 2 RU 49/86 - BSGE 62, 118, 123 = SozR aaO; BSG vom 30.4.1991 - 2 RU 78/90 - USK 91127 zu § 1504 RVO) .
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Die hier zu beurteilende Verrichtung könnte auch über den Umfang dessen hinausgehen, was aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen üblicherweise erwartet und geleistet wird (vgl auch BSG vom 30.4.1991 - 2 RU 78/90; BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 2/91).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen den Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen, obwohl die Entscheidung über jeden von beiden jeweils verlangt, auch über ein und denselben Unfall zu urteilen (zuletzt BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - BSGE 62, 118, 123; BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8; zustimmend Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl, S 968g).

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629; sowie Brackmann aaO S 475m ff; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91; SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN).

    Der Senat hat hierzu in einzelnen Entscheidungen Tätigkeiten von vergleichbarer Dauer und Schwierigkeit (Streichen eines überstehenden Daches mit Imprägniermittel, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - dreitägiger Neuanstrich eines Hauses mit Aufbau eines Schnellgerüstes, Urteil vom 21. August 1991, aaO) als nicht mehr familienhaft geprägt betrachtet.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 KR 5373/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch gem § 105 Abs 1 SGB

    Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie, die Klägerin, im Verhältnis zu dem Versicherten die bindend anerkannten Unfallfolgen nicht mehr aufheben könne, weil ihre Leistungsentscheidungen gegenüber der Beklagten keine unmittelbare Drittwirkung entfalteten (Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - in juris).

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 30. April 1991 (2 RU 78/90, in juris) sei auf Grund der Weiterentwicklung der Rechtsprechung nicht mehr ohne Weiteres anwendbar.

    Der Senat kann im vorliegenden Rechtstreit dahinstehen lassen, ob die Klägerin für die Erbringung der streitgegenständlichen Sozialleistungen unzuständig war, insbesondere, ob sich ihre Zuständigkeit bereits aufgrund einer Bindung an ihre Unfallfolgen feststellende Bescheide vom 12. Dezember 1997 und 12. März 1998 gegenüber dem Versicherten, die weiterhin wirksam sind, weil sie die Klägerin nicht aufhob (§ 39 Abs. 2 SGB X), ergibt (eine Drittbindungswirkung im Falle der Feststellung eines Versicherungsverhältnisses bejahend: BSG, Urteile vom 24. September 1996 - 1 RK 1/96 - und vom 25. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, beide in juris; Urteil des Senats vom 22. März 2013 - L 4 KR 67/10 - nicht veröffentlicht; eine Drittbindungswirkung im Falle eines [teilweise] ablehnenden Leistungsbescheids bejahend: BSG, Urteile vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R -, vom 26. Juli 2007 - B 13 R 38/06 R - und vom 26. Juni 2008 - B 13 R 37/07 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 U 228/08 -, alle in juris; in diesen Fällen eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 -, beide in juris; für die Fälle eines bewilligenden Leistungsbescheides eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 20. November 2001 - B 1 KR 31/99 R -, in juris; Urteil des Senats vom 13. Mai 2011 - L 4 R 1301/10 - nicht veröffentlicht; vgl. auch Krasney, KrV 2014, 1 m.w.N., der unter Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung die Bindung eines Leistungsträgers an die Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers gegenüber dem Versicherten generell verneint) oder sie jedenfalls deshalb zuständig war, weil die streitgegenständlichen Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalls des Versicherten vom 28. Mai 1996 von ihr zu erbringen waren.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.12.2012 - L 4 KR 56/10

    Bindung des Leistungsträgers an die wirksame Entscheidung des anderen Trägers im

    Dem ist die Beklagte unter Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. November 1987 - 2 RU 7/87 sowie vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 entgegengetreten.

    Das Sozialgericht weiche mit seiner Entscheidung von den Entscheidungen des BSG vom 26. November 1987 (2 RU 7/87) sowie vom 30. April 1991 (2 RU 78/90) ab.

    Dieser bloße Rechtsirrtum wäre auf der Grundlage der Rechtsansicht der Beklagten darin zu sehen, dass das SG die eigenständige Bedeutung der Entscheidungen des BSG vom 26. November 1987 (2 RU 7/87) sowie vom 30. April 1991 (2 RU 78/90) verkannt hat.

    Im Übrigen vermag der Senat dieser Rechtsansicht der Beklagten, wonach aus den Urteilen des BSG vom 26. November 1987 (2 RU 7/87) und vom 30. April 1991 (2 RU 78/90) ein eigenständiger Rechtssatz abzuleiten sei, nicht zu folgen.

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO.
  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Handelt es sich jedoch um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s BSG, Urteil in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz.

    Daher übernahm der Geübtere das Anbringen des Seils am Baum (BSG, Urteil vom 26.10.1978 - 8 RU 14/78 -, zitiert nach Juris, Rdnr.23; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, zitiert nach Juris, Rdnr.18; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -).

  • LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07

    Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger

    So habe das Bundessozialgericht (Urteil vom 30. April 1991, Az.: 2 RU 78/90) für den Bereich der Unfallversicherung entschieden, dass der Entschädigungsanspruch eines Versicherten gegen den Träger der Unfallversicherung und der Erstattungsanspruch einer gesetzlichen Krankenversicherung gegen den Unfallversicherungsträger zwei verschiedene Sachverhalte darstellten.

    Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90).

  • LSG Sachsen, 05.11.2015 - L 2 U 126/12

    Kreuzbandriss als strittige Unfallfolge - bestandskräftiger Ablehnungsbescheid

    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen (vgl BSGE 62, 118, 123 = SozR aaO; BSG Urteil vom 3. April 1991 - 2 RU 78/90 - = USK 91127 zu § 1504 der Reichsversicherungsordnung (RVO); anders BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 hinsichtlich sachlich-rechtlicher Einwendungen).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch -

  • LSG Hessen, 20.12.2001 - L 3 U 159/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2002 - L 6 U 50/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2002 - L 3/9/6 U 222/00
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • LSG Bayern, 25.08.2011 - L 18 U 228/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlicher

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 71/90

    Begrenzung des Versicherungsschutzes für Helfer von ehrenamtlich Tätigen

  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 2 U 297/05

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • OVG Thüringen, 13.11.2013 - 4 KO 217/12

    Erstattungsanspruch eines kommunalen Aufgabenträgers der Wasserversorgung gegen

  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 65/04

    Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 150/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang der Leistungsverpflichtung

  • LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 U 150/99

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung

  • SG Hannover, 27.02.2007 - S 22 U 137/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 17 U 399/10
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 9 U 1167/08
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