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   BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91   

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BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91 (https://dejure.org/1991,7830)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 RU 8/91 (https://dejure.org/1991,7830)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 (https://dejure.org/1991,7830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Unmittelbare betriebliche Notwendigkeit für eine Erkundigungsfahrt zur neuen Einsatzstelle - Arbeitsunfall bei der Vorbereitung der ordnungsgemäßen Durchführung einer versicherten Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 50/84
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Der Senat hat dazu zahlreiche Vorbereitungshandlungen gezählt, die in der Regel mit dem Aufstehen am Morgen des Arbeitstages beginnen und so Verschiedenartiges umfassen, wie zB das Beschaffen, Reinigen und Instandsetzen von Schuhen, Kleidung usw, das Besorgen von Lebensmitteln und sonstigen Lebensbedürfnissen, aber auch das Lösen einer Wochenkarte für Fahrten zur Arbeitsstätte (BSGE 7, 255, 256) sowie das Instandsetzen und Auftanken des Fahrzeuges für die Fahrt zur Arbeitsstätte, sei es am Vortage des Arbeitsbeginns oder am Morgen des Arbeitstages vor der Aufnahme der Arbeit (vgl BSGE 16, 77, 78; BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - in HV-Info 1985 Nr. 16 S 29 = USK 85224).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 41/83
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Deshalb sind Wege, die nur zur Vorbereitung des eigentlichen Weges zur Aufnahme der Arbeit am Ort der Tätigkeit dienen, ebensowenig unfallversicherungsgeschützt wie andere Handlungen zur Vorbereitung der Betriebstätigkeit (s BSGE 7 aaO S 257; BSG Urteil vom 22. November 1984 - 2 RU 41/83 - in HV-Info 1985 Nr. 6 S 50).
  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 74/83
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Dann ist der Versicherte auch bei Vorbereitungshandlungen einschließlich vorbereitender Wege unfallversicherungsgeschützt (s das Urteil des Senats vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - in HV-Info 1986, 1296).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Sie sind vielmehr dem unversicherten, persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (s BSGE 7 aaO; vgl BSGE 11, 154, 155; 36, 222, 223), solange das Gesetz sie nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich in die Versicherung einbezieht.
  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 107/72

    Versicherungsschutz - Ausländischer Arbeitnehmer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Sie sind vielmehr dem unversicherten, persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (s BSGE 7 aaO; vgl BSGE 11, 154, 155; 36, 222, 223), solange das Gesetz sie nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich in die Versicherung einbezieht.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 30/56
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Der Senat hat dazu zahlreiche Vorbereitungshandlungen gezählt, die in der Regel mit dem Aufstehen am Morgen des Arbeitstages beginnen und so Verschiedenartiges umfassen, wie zB das Beschaffen, Reinigen und Instandsetzen von Schuhen, Kleidung usw, das Besorgen von Lebensmitteln und sonstigen Lebensbedürfnissen, aber auch das Lösen einer Wochenkarte für Fahrten zur Arbeitsstätte (BSGE 7, 255, 256) sowie das Instandsetzen und Auftanken des Fahrzeuges für die Fahrt zur Arbeitsstätte, sei es am Vortage des Arbeitsbeginns oder am Morgen des Arbeitstages vor der Aufnahme der Arbeit (vgl BSGE 16, 77, 78; BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - in HV-Info 1985 Nr. 16 S 29 = USK 85224).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Der Senat hat dazu zahlreiche Vorbereitungshandlungen gezählt, die in der Regel mit dem Aufstehen am Morgen des Arbeitstages beginnen und so Verschiedenartiges umfassen, wie zB das Beschaffen, Reinigen und Instandsetzen von Schuhen, Kleidung usw, das Besorgen von Lebensmitteln und sonstigen Lebensbedürfnissen, aber auch das Lösen einer Wochenkarte für Fahrten zur Arbeitsstätte (BSGE 7, 255, 256) sowie das Instandsetzen und Auftanken des Fahrzeuges für die Fahrt zur Arbeitsstätte, sei es am Vortage des Arbeitsbeginns oder am Morgen des Arbeitstages vor der Aufnahme der Arbeit (vgl BSGE 16, 77, 78; BSG Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - in HV-Info 1985 Nr. 16 S 29 = USK 85224).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes -

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91
    Grundsätzlich beschränkt sich der Versicherungsschutz des § 548 Abs. 1 i.V.m. § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO idF des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I 241) wie schon derjenige nach § 542 i.V.m. § 537 Nr. 1 RVO idF vor dem UVNG (aF) auf die Tätigkeiten, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses selbst verrichtet werden.Damit sind vor allem die Tätigkeiten gemeint, zu denen sich der Versicherte als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die auf der Grundlage dessen wesentlich dem Betrieb des Unternehmers zu dienen bestimmt sind (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 479h IV).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Wege, die nur zur Vorbereitung des eigentlichen Weges zur Aufnahme der Arbeit am Ort der Tätigkeit dienen, sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt (vgl BSG vom 27.6.1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162) .
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei die Bandbreite von alltäglichen Verrichtungen (Nahrungsaufnahme: SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 20; Nahrungsbeschaffung: SozR 2200 § 550 Nr. 24; Ankleiden: BSGE 18, 143, 147 = SozR Nr. 33 zu § 537 RVO aF; Wartung und Betanken des privateigenen PKW: BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224 = HV-Info 1985, 29) über speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) oder die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) bis zu Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft (Kauf von Medikamenten: SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; Kauf von Lebensmitteln: BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; SozR 2200 § 548 Nr. 73) reicht.

    Bereits in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 (- 2 RU 8/91 - USK 91162) hat der Senat diese Rechtsprechung dahin präzisiert, dass Vorbereitungshandlungen regelmäßig nur dann unfallversicherungsgeschützt sind, wenn sie entweder nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit anzusehen sind oder wenn das Gesetz sie durch besondere Regelung in die Versicherung einbezieht.

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

    Der Versicherungsschutz auf Wegen nach und von der Arbeitsstätte setzt vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis voraus, der verlangt, daß der Versicherte den Weg zurücklegt, um am Endpunkt der Strecke die Arbeit aufzunehmen oder in den privaten Lebensbereich zu gelangen, weil er am Ausgangspunkt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat (BSG Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - L 17 U 8/99

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Ihre schuldhafte Vernachlässigung kann auch rechtlich nachteilige Auswirkungen auf den Versicherten als Arbeitnehmer haben (vgl. BSG Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 8/91).

    Deshalb sind Wege, die nur zur Vorbereitung des eigentlichen Weges zur Aufnahme der Arbeit am Ort der Tätigkeit dienen, ebensowenig unvallversicherungsgeschützt wie andere Handlungen zur Vorbereitung der Betriebstätigkeit (BSGE 7, 255, 257; BSG vom 27.06.1991 - 2 RU 8/91 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

    Vorbereitungshandlungen schützt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nur, wenn sie entweder nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit anzusehen sind oder wenn das Gesetz sie durch besondere Regelung in die Versicherung einbezieht (BSG, Urteile vom 27. Juni 1991, Az: 2 RU 8/91, USK 91162 und vom 28. April 2004, Az: B 2 U 26/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2004 - L 2 U 535/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte

    Jedoch ist diese Rechtsprechung vom BSG bereits im Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - (veröffentlicht in JURIS) dahingehend präzisiert worden, dass Vorbereitungshandlungen regelmäßig nur dann geschützt sind, wenn sie nach den gesamten Umständen des Falles selbst bereits als Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit anzusehen waren oder wenn das Gesetz sie durch besondere Regelung - wie beispielsweise in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geschehen - in die Versicherung einbezieht.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2012 - L 2 U 1335/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Jedoch ist diese Rechtsprechung vom BSG bereits im Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - (veröffentlicht in JURIS) dahingehend präzisiert worden, dass Vorbereitungshandlungen regelmäßig nur dann geschützt sind, wenn sie nach den gesamten Umständen des Falles selbst bereits als Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit anzusehen waren oder wenn das Gesetz sie durch besondere Regelung - wie beispielsweise in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geschehen - in die Versicherung einbezieht.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei u.a. speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) und die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO a.F.; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) Gegenstand waren.
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten aus Anlass eines

    Damit sind vor allem die Tätigkeiten gemeint, zu denen sich der Versicherte als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die auf der Grundlage dessen wesentlich dem Betrieb des Unternehmens zu dienen bestimmt sind (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 479h IV; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 -, SuP 1991, 775 f).
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