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   BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96   

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BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96 (https://dejure.org/1997,3355)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2 RU 8/96 (https://dejure.org/1997,3355)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 (https://dejure.org/1997,3355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod - Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen - Tod durch Arbeitsunfall - Begriff des Unfalls - Bedingung im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - Ursächliche Bedeutung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits zur versicherten Tätigkeit zu rechnen ist, und daß die Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Das LSG ergänze insoweit die Rechtsprechung des Senats, wie sie insbesondere im Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - dahingehend zum Ausdruck gebracht worden sei, daß auch dann, wenn vor dem Unfallereignis eine Belastbarkeit wegen einer Vorschädigung nicht mehr gegeben gewesen war, das Ereignis im vorliegenden Fall die Belastungsgrenze des Verstorbenen so erheblich überschritten habe, daß den Einflüssen durch die versicherte Tätigkeit die Bedeutung einer wesentlichen Mitursache des Todes zukomme.

    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung bereits so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87]; BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei seiner Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-INFO 1994, 943 = USK 9422; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, III, RdNrn 162 f sowie IX, RdNr 286; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 5. Aufl, § 128 SGG RdNr 4).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung bereits so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87]; BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (s ua BSGE 23, 139, 141; 46, 283; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 28 RdNr 1 jeweils mwN).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (s ua BSGE 23, 139, 141; 46, 283; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 28 RdNr 1 jeweils mwN).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Die Körperschädigung kann verursacht sein durch körperlich gegenständliche Einwirkungen (zB Verletzung beim Aufschlag nach Sturz), aber auch durch geistig-seelische Einwirkungen in einem eng begrenzten Zeitraum (BSGE 18, 173, 175; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 6; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 3, S 202; s auch BSGE 61, 113, 116).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Die Körperschädigung kann verursacht sein durch körperlich gegenständliche Einwirkungen (zB Verletzung beim Aufschlag nach Sturz), aber auch durch geistig-seelische Einwirkungen in einem eng begrenzten Zeitraum (BSGE 18, 173, 175; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 6; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 3, S 202; s auch BSGE 61, 113, 116).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (s ua BSGE 23, 139, 141; 46, 283; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 28 RdNr 1 jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Nicht geschützt sollen Unfälle sein, die auf aus dem Menschen selbst kommenden Ereignissen beruhen (vgl BSG vom 29.2.1984 - 2 RU 24/83 - Juris RdNr 15; BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 8/96 - Juris RdNr 22, jeweils mwN) .
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Angesichts der Entscheidung des BSG vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 -, nach der auch Streßeinwirkungen für den Eintritt eines Arbeitsunfalls entscheidend sein könnten, sei die Aussage des LSG nicht aufrechtzuerhalten und verstoße insoweit gegen die Erfahrungs- und Denkgesetze, daß "... rechtfertigt nicht den Schluß auf eine relevante körperliche Einwirkung".

    Diese ursächliche Bedeutung für den Eintritt des tödlichen Erfolges hat eine Krankheitsanlage zB dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten könnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG aaO und Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - = HVBG-Info 1997, 1279).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 150/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Scheingefahr - Unfallereignis -

    Für diese war seit Jahrzehnten geklärt, dass das Erfordernis der äußeren Einwirkung lediglich der Abgrenzung gegenüber Gesundheitsbeeinträchtigungen aus inneren Ursachen bzw. infolge Selbstschädigungen dient (statt aller nur BSG, Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - juris).

    Entscheidend für den Unfallbegriff sind demnach ein versichertes ("äußeres") Ereignis als Ursache und ein Gesundheits(erst)schaden als Wirkung (siehe nochmals BSG, Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - a.a.O.).

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