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   BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54   

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BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54 (https://dejure.org/1957,9056)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1957 - 2 RU 80/54 (https://dejure.org/1957,9056)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1957 - 2 RU 80/54 (https://dejure.org/1957,9056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 186
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.10.1957 - 7 RAr 106/56

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten - Antrag auf

    Auszug aus BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54
    Bundessozialserichts (BSG° nicht (Vg1" Urteil des 71 Senats vom 29"10°1957 - 7 RAr 106/56 )".
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen zur BK 3101 festgestellt, dass die notwendige Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit den Nachweis einer berufsbedingten besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr erfordere (BSG vom 11. Dezember 1957 - 2 RU 80/54 - BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zu 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72; BSG vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - mwN; BSG vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 1 RdNr 10 mwN; BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr 15).
  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61

    Zu einem Entschädigungsanspruch wegen Ansteckung mit Lungentuberkulose - Keine

    Der Sinn und Zweck des Gesetzes gehe, wie bereits das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe (BSG 6, 186), ganz allgemein dahin, gefährdete Personen gegen Infektionskrankheiten versicherungsrechtlich zu schützen.

    Diese Abgrenzung habe auch das BSG in seiner Rechtsprechung beachtet (BSG 6, 186; 13, 214).

    Zwar ist jener Personenkreis nicht, wie früher vielfach angenommen wurde, auf das im Krankenhaus tätige Pflegepersonal beschränkt, sondern umfaßt das gesamte Personal eines Krankenhauses (vgl. BSG 6, 186).

    Macht man etwa den Versicherungsschutz davon abhängig, daß der fremde Handwerker gerade in einer Infektionsabteilung Arbeiten verrichtet (Koetzing/Linthe aaO), so wird mit einer solchen Hervorhebung einzelner Arbeitsplätze der Grundgedanke des ungeteilten Versicherungsschutzes für das gesamte Krankenhauspersonal (BSG 6, 186) angetastet.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R

    Berufskrankheit - erhöhte Infektionsgefahr - Nahrung - Koch - Toxoplasmose

    Die nach der Rechtsprechung des BSG zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach der Nr. 3101 der Anl 1 zur BKVO ist grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei seiner Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist, wobei eine bestimmte Infektionsquelle nicht nachgewiesen sein muß (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = BB 1998, 327 = HV-Info 1998, 351 mwN; Koch in Schulin, HS-UV, § 39 RdNr 216).

    Zwar kann bei dem Nachweis der erhöhten Ansteckungsgefahr in der Regel auch davon ausgegangen werden, daß sich der Versicherte die bei ihm aufgetretene übertragbare Krankheit durch seine besondere berufliche Exposition zugezogen hat (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = HV-Info 1998, 351 mwN).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß die Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; BSG SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anlage 37; BSG Urteile vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - und vom 30. Mai 198ß - 2 RU 33/87 -).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anl 37; Urteil vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 - USK 72148; Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 - ZfS 1974, 118; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 491n).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert die zumindest notwendige Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO den Nachweis, daß der Versicherte bei der beruflichen Tätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (BSGE 6, 186, 188; BSG-Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - aaO; Brackmann aaO S 491n, jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 17 U 123/01

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente wegen

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die erforderliche Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage zur BKV grundsätzlich dann gegeben, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit, sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise, einer über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen (vgl. BSGE 6, 186, 188; BSG Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 33/87 = NZA 1988, 823 ff. und vom 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R - jeweils m.w.N.).
  • LSG Bayern, 11.07.2007 - L 3 U 318/05

    Anerkennung einer Lungentuberkulose als Berufskrankheit; Begriff der

    Diese besondere Ansteckungsgefahr kann durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auch auf andere Weise verursacht sein (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.1997, Az.: 2 RU 15/97; BSGE 6, 186, 188).
  • LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 VS 54/97

    Anwendbarkeit; Anwendung; Auslandseinsatz; Auslandsreise; Berufskrankheit;

    Wie bei einem Arbeitsunfall würde der Berufungskläger deshalb nur dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Truppendienst als versichertem Risiko und der zur Infektionskrankheit führenden Einwirkung -- im Sinne des haftungsbegründenden Ursachenzusammenhangs bestünde (LSG Baden-Württemberg, U. v. 20. März 2001, L 10 U 1000/99 in Breithaupt 2001, 529 ff auch zum Nachstehenden mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG; vgl daneben noch BSG, Urt. v. 11. Dezember 1957, 2 RU 80/54 in BSGE 6, 186,188; Urt. v. 30. Mai 1988, 2 RU 33/87 in MeSo B 150/27; LSG Bremen, Urt. v. 23. April 1987, L 2 U 31/86 in MeSo B 200/13).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 32/82

    Annahme einer Berufskrankheit; Erkrankung einer Diätassistentin; Hepatitis

    Der von Nr. 37 der Anlage 1 zur 7. BKVO erfaßte Personenkreis ist in einem Krankenhaus nicht auf Ärzte und medizinisches Pflegepersonal beschränkt, sondern der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte Personal (BSGE 6, 186, 187 f; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S M91k und ü91ml; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennziffer 231 S 7).
  • SG Aachen, 20.07.2005 - S 1 U 40/03

    Anspruch auf Entschädigung nach der Berufskrankheitsverordnung (BKV) auf Grund

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - L 17 U 219/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer Verletztenrente i.S.d.

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84
  • SG Hildesheim, 12.10.2005 - S 11 U 91/04
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 30/82
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