Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9571
BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90 (https://dejure.org/1991,9571)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 2 RU 80/90 (https://dejure.org/1991,9571)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 (https://dejure.org/1991,9571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen Unfallversicherung - Anspruch auf eine Beitragsermäßigung - Betreiben eines forstwirtschaftlichen Unternehmens - Beitragsermäßigung infolge Beschäftigung nicht versicherter oder versicherungsfreier ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90

    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90
    Die Berechnung nach dem Einheitswert erfolgt ohne Rücksicht auf tatsächlich eingesetzte Arbeitskräfte (zum Maßstab des Flächenwertes und des Arbeitsbedarfs siehe das Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 37/90 -).

    Nicht versicherte Personen sind in diesem Zusammenhang Personen, die nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegen; versicherungsfreie Personen sind die in § 541 Abs. 1 RVO genannten Personengruppen (BSG Urteil vom 27. August 1991, - 2 RU 37/90 - Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, Anm 10 und 11 zu § 804; Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, § 804, Anm 2 Buchst a; KassKomm/Ricke, § 804 RVO, RdNr 3).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90
    Ein unmittelbares oder mittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen ihm und den vom Forstamt eingesetzten Arbeitskräften lag nicht vor, weil der Kläger nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) keinerlei Einfluß auf Art und Weise der tatsächlichen Arbeitsausführung nehmen konnte und das Forstamt somit gegenüber dem Kläger nicht unselbständig handelte (s BSGE 17, 273, 278; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 470c).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90
    Die Vorschrift solle sicherstellen, daß die landwirtschaftlichen Ordensbetriebe kraft Gesetzes auf Antrag insoweit beitragsfrei gestellt würden, als sie - nicht versicherte - Ordensangehörige beschäftigten (BT-Drucks IV/120 S 72).
  • LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12

    Arbeitsunfall; Soziale Sonderbeziehung; Selbstverständlicher Hilfsdienst;

    Lässt der Nutzungsberechtigte die Bewirtschaftung durch Dritte - z.B. durch von ihm abhängig Beschäftigte oder durch Werkunternehmer (Lohnunternehmer) ausführen - betreibt er dennoch ein forstwirtschaftliches Unternehmen (Feddern, a.a.O., Rdnr. 29 mit Hinweisen auf BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 - und Urteil des Landessozialgerichts Potsdam vom 11. Dezember 2008 - L 3 U 107/06).
  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land-

    Das BSG hat darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf abgestellt, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (zB durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl BSG-Urteile vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; 21. August 1991, SozR 3-2200 § 804 Nr. 1; 13. Dezember 1984, SozR 5420 § 2 Nr. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Unfallversicherung -

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 - darauf hingewiesen, dass Waldbesitzer als Forstunternehmer und so genannte forstwirtschaftliche Lohnunternehmer nach jeweils unterschiedlichen Kriterien Beiträge zu entrichten hätten, die auch jeweils andere Risiken abdeckten.

    So hat deren Angestellter Herr H telefonisch gegenüber der Beklagten bestätigt, dass die Zustimmung zu seinen Bewirtschaftungsvorschlägen bei dem jeweiligen Eigentümer verbleibe (Gesprächsvermerk vom 02. Mai 2000) Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf ab, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (z. B. durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl. BSG-Urteile vom 17. Juli 2003 - B 10 Lw 15/01 R, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 1; vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; vom 21. August 1991, in SozR 3-2200 § 804 Nr. 1; vom 13. Dezember 1984, in SozR 5420 § 2 Nr. 32).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
    Zutreffend hat das SG des Weiteren unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90, Juris) ausgeführt, dass die konkrete Beitragsfestsetzung für das Jahr 2010 durch die Antragsgegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der vom Antragsteller monierten Heranziehung zu Beiträgen trotz Vergabe der Forstarbeiten in seinem Wald an ein bei der Gartenbau-BG versichertes Lohnunternehmen nach summarischer Prüfung rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht