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   BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80   

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BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80 (https://dejure.org/1981,1449)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1981 - 2 RU 87/80 (https://dejure.org/1981,1449)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 2 RU 87/80 (https://dejure.org/1981,1449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen eines Arbeitsunfalls - Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem ersten Unfall und der Heilbehandlung im Recht der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 57
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74

    Verletztenrente nach Minderung der Erwerbsähigkeit (MdE) - Anrechnung

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80
    Es genügt nicht schon ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen der Heilbehandlung und dem zweiten Unfall, sondern es ist ein innerer ursächlicher Zusammenhang erforderlich (BSGE 41, 137, 139).
  • BSG, 29.06.1976 - 5 RKnU 8/75
    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80
    Nach Auffassung des Senats ist bei der Anwendung des § 555 Abs. 1 RVO die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem ersten Unfall und dem Unfall bei der Durchführung der Heilbehandlung rechtlich in gleicher Weise zu treffen wie, die Beurteilung der haftungsbegründenden Kausalität zwischen einem Unfall und einer versicherten Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 RKnU 8/75) sowie zwischen einem Arbeitsunfall und dem Weg zum Arzt zur Behandlung.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80
    Ob die zum Unfall führende Tätigkeit einem bestimmten Unternehmen dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihm objektiv dienen konnte, sondern, es genügt, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Unternehmens zu dienen und diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; SozR Nr. 23 und 30 zu § 548 RVO).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80
    Ob die zum Unfall führende Tätigkeit einem bestimmten Unternehmen dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihm objektiv dienen konnte, sondern, es genügt, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Unternehmens zu dienen und diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; SozR Nr. 23 und 30 zu § 548 RVO).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auf die subjektive Sicht des Klägers, die Arthroskopie am rechten Kniegelenk sei wegen dort bestehender Unfallfolgen erforderlich gewesen, komme es entgegen dem BSG-Urteil vom 24.6.1981 (2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 60 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) nicht an.

    Der Kläger rügt - nach Beschränkung seines Antrags - mit seiner Revision nur noch, dass das LSG von dem Urteil des BSG vom 24.6.1981 (2 RU 87/80, aaO) abgewichen sei und deshalb das Vorliegen von Unfallfolgen zu Unrecht verneint habe.

    Das hat im Übrigen der Senat in seiner vom LSG genannten und von der Revision im Wesentlichen angeführten Entscheidung vom 24.6.1981 (2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 60 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) auch nicht gesagt.

    c) Das LSG wird auch deshalb eine genaue Ermittlung der Umstände und Anordnungen anlässlich der Untersuchung des Klägers am 23.9.2003 vorzunehmen haben, weil der Kläger - wie bereits ausgeführt - seine Revision im Wesentlichen unter (unzutreffender) Berufung auf ein Urteil des Senats zu § 555 RVO (BSGE 52, 57 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) darauf stützt, er sei jedenfalls subjektiv der Überzeugung gewesen, die Operation finde im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung statt.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Schon zu jener Vorschrift hat das BSG entschieden, dass es nicht erforderlich ist, dass die Heilbehandlung wegen Folgen des Arbeitsunfalls objektiv geboten war (BSG vom 24.6.1981 - 2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 58 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    In diesem Sinne hat das BSG die Verrichtung einer Beschäftigung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bejaht, als ein Versicherter aus gutem Grund der Auffassung sein konnte, sich "betriebsdienlich" zu verhalten (BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14 unter Verweis auf BSGE 20, 215, 218 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; BSG SozR Nr. 30 zu § 548 RVO; BSGE 52, 57, 59 = SozR 2200 § 555 Nr. 5) .
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Es besagt lediglich, dass unabhängig vom tatsächlichen Nutzen für das Unternehmen eine im Rahmen der Beschäftigung liegende Tätigkeit zu bejahen ist, wenn der Versicherte subjektiv der Auffassung sein konnte, sich betriebsdienlich zu verhalten (BSGE 20, 215, 218 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; BSG SozR Nr. 30 zu § 548 RVO; BSGE 52, 57, 59 = SozR 2200 § 555 Nr. 5), ebenso wie umgekehrt bei einem nur eigenwirtschaftlichen Zwecken dienenden Verhalten ein betrieblicher Bezug nicht allein deshalb anzunehmen ist, weil die Tätigkeit unbeabsichtigt auch dem Unternehmen objektiv nützlich ist (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Damit wird an die frühere Rechtsprechung zur Vorläufervorschrift des § 555 Reichsversicherungsordnung angeknüpft, wonach Versicherungsschutz für mittelbare Unfallfolgen in einem solchen Falle des Fehlens objektiver Unfallfolgen auch dann besteht, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass die Heilbehandlung, zu deren Durchführung er sich begeben hat, geeignet ist, der Beseitigung oder Erkennung von durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsstörungen zu dienen und dies in den objektiv gegebenen Verhältnissen seine Stütze findet (BSG 24.06.1981, 2 RU 87/80, SozR 2200 § 555 Nr. 5 = BSGE 52, 57).
  • LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    40 Dem BSG kann nicht gefolgt werden, wenn es in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 24. Juni 1981 (Az.: 2 RU 87/80, BSGE 52, 57, 60) zu § 555 Reichsversicherungsordnung (RVO) die Auffassung vertritt, es genüge, wenn der Verletzte, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, von seinem Standpunkt aus subjektiv der Auffassung sein konnte, dass die Heilbehandlung, zu der er sich begeben hat, geeignet sei, der Beseitigung und Besserung von durch den Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsstörungen zu dienen.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtssache wegen der Frage einer mittelbaren Unfallfolge bei irrtümlicher Annahme der ärztlichen Behandlung von Unfallfolgen grundsätzliche Bedeutung hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) und der Senat insoweit von der Entscheidung des BSG vom 24. Juni 1981, Az.: 2 RU 87/80 abweicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2017 - L 3 U 176/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Zurechnung mittelbarer

    Das BSG nimmt hierfür Bezug auf sein Urteil vom 24. Juni 1981 - 2 RU 87/80 -, zitiert nach juris Rn. 25 ff. Dort führt das BSG aus, es sei ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem ersten Unfall und der Heilbehandlung erforderlich.
  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Das ist stets der Fall, wenn ein vernünftiger, "billig und gerecht" denkender Versicherter aufgrund des Verhaltens des Unfallversicherungsträgers (bzw. seiner Organe) und der Durchgangsärzte davon ausgehen durfte, er sei aufgefordert oder ihn treffe die Obliegenheit gemäß §§ 62, 63 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I), an der Maßnahme mitzuwirken (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. B 2 U 17/10 R sowie noch zur Vorgängerregelung des § 555 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung: Urteil vom 24. Juni 1981, Az: 2 RU 87/80).
  • LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

    § 11 Abs. 1 SGB VII bewirkt somit, dass die Mitwirkung an einer vom Unfallversicherungsträger angeordneten ärztlichen Maßnahme sich auch dann als versichert erweist, wenn sich später herausstellt, dass in Wirklichkeit kein Versicherungsfall vorlag (zu allem BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - zu § 555 Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 58).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2019 - L 1 U 4094/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf Hinterbliebenenrente -

    Sowohl bei einer Raucherpause als auch einem Suizidversuch wegen der als belastend empfundenen gesundheitlichen Folgen seiner Alkoholerkrankung handelt es sich um der Privatsphäre zuzuordnende rein eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die weder aus Sicht des B. noch objektiv geeignet waren, der Beseitigung oder Besserung von durch den Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsstörungen zu dienen (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 87/80 -, BSGE 52, 57-60, SozR 2200 § 555 Nr. 5, Rn. 29, nach juris).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2022 - L 3 U 163/20

    Bizepssehnenriss beim Herausheben von Klappstühlen - Ruptur bedurfte nur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

  • BSG, 11.09.1998 - B 2 U 188/98 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - L 2 U 338/02

    Unfallversicherung - Weg zur Unterkunft nicht geschützt

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84

    Versicherungsschutz - Unfall - Privater Wohnbereich - Alarmruf

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 2 U 338/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2003 - L 2 U 338/02

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Anforderungen an das

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die

  • BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96

    Anspruch auf eine Entschädigung eines Unfalls bei einem Paragleitflug im Rahmen

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2013 - L 1 U 4334/12
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 2 U 268/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdgast - arbeitnehmerähnliche

  • LSG Bayern, 16.05.2006 - L 18 U 461/04

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung innerhalb des häuslichen Bereichs;

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 37/89

    Arbeitspflicht; Arbeitsstätte; Weg

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
  • LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12
  • LSG Niedersachsen, 24.07.2001 - L 6 U 224/99
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
  • LSG Niedersachsen, 07.06.2001 - L 6 U 379/00
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