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   BSG, 29.06.1972 - 2 RU 95/71   

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https://dejure.org/1972,2881
BSG, 29.06.1972 - 2 RU 95/71 (https://dejure.org/1972,2881)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1972 - 2 RU 95/71 (https://dejure.org/1972,2881)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1972 - 2 RU 95/71 (https://dejure.org/1972,2881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Arbeitsgerät - Pkw - Weg vom Wohnhaus zur Garage

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 208/64
    Auszug aus BSG, 29.06.1972 - 2 RU 95/71
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus? daß - wie auch die Beklagte nicht bezweifelt - der vom Kläger zur Zeit seines Unfalls benutzte Firmen-Pkw ein Arbeitsgerät im Sinne von 5 549 RVOgewesen ist (BSG 24, 245" 246)" Unter den Begriff der Verwahrung in Sinne dieser Vorschrift fällt auch die "Entwahrung" eines Arbeitsgeräts wie das Herausholen eines Pkw aus der Garage (Urteil des erkennenden Senats vom 25° Februar 1966 - 2 RU 208/64 -, VdK-Mitteilungen 1966, 172)° Die Revision möchte dies, obwohl Sie im Grunde ebenfalls dieser Auffassung ist, für den Fall einschränken, daß - wie hier Beförderungsmittel - ein.
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die mit dieser Verwahrung unmittelbar zusammenhängenden Wege und Handlungen sowohl an dem Arbeitsplatz als auch an einer anderen Stelle sind, soweit sie mit der Verwahrung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellen, ein Teil des Verwahrens (so schon BSG vom 29. Juni 1972 - 2 RU 95/71 - SozR Nr. 1 zu § 549 RVO - Weg zum Herausholen - Entwahrung - eines in diesem Fall als Arbeitsgerät zu bewertenden Pkws aus einer Garage; BSG vom 6. Mai 2003 - B 2 U 33/02 R - Handy-Fall).
  • LSG Bayern, 30.06.2015 - L 2 U 351/14

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall

    Teil der Verwahrung sind unmittelbar damit zusammenhängende Wege am Arbeitsplatz oder an einer anderen Stelle nur, soweit sie mit der Verwahrung bzw. Entwahrung bei natürlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (vgl. BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - Juris RdNr. 25; BSG Urteil vom 29.06.1972 - 2 RU 95/71 - Juris RdNr. 22 zu § 549 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 1 U 4738/11
    Die mit dieser Verwahrung unmittelbar zusammenhängenden Wege und Handlungen sowohl an dem Arbeitsplatz als auch an einer anderen Stelle sind, soweit sie mit der Verwahrung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellen, ein Teil des Verwahrens (so schon BSG vom 29. Juni 1972 - 2 RU 95/71 - SozR Nr. 1 zu § 549 RVO - Weg zum Herausholen - Entwahrung - eines in diesem Fall als Arbeitsgerät zu bewertenden Pkws aus einer Garage; BSG vom 6. Mai 2003 - B 2 U 33/02 R - Handy-Fall).
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