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   BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79   

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https://dejure.org/1980,437
BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des Aufenthaltes in einer Gaststätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 100
  • BB 1980, 1329
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet (vgl ua BSGE 8, A8, 49 ff.; 39, 180, 181; BSG SozR 2200 5 548 Nr. 21 und 33; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1"-9. Aufl, So 481 t und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 548 Anm 65 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen), Allerdings ist, wie der BSG in seiner Rechtsprechung von Anfang an nicht verkannt hat, ein rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis 6 am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen als am Wohn» oder Betriebsort" So gehört ua der Weg zur Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise zu den Verrichtungen, die im ur3ä0h110hen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, die den Versicherten-in die fremde Stadt geführt hat (vgl BSGE 8, 48" 52/53; BSGSozR Nr. 17 und 57 zu 5 542 RVG aF; BSG SozR 2200 @ 5h8 Nr. 33)" Auf diesem Weg besteht Versicherungsschutz gemäß @ 5h8 Abs. 1 Satz 1 RVG.
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
    Wie das LSG nicht verkannt hat, setzt der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis (Überfall) und der versicherten Tätigkeit nicht unbedingt ein betriebsbezogenes Tatmotiv voraus; dieser Zusammenhang ist vielmehr auch gegeben, wenn die versicherte Tätigkeit eine wesentliche Bedingung für den Überfall gebildet hat, wenn sie zB den Beschäftigten an die Stelle geführt hat" wo im fraglichen Zeitpunkt eine zur Gewalttat entschlossene Person seiner habhaft werden kann (vgl BSGE 10, 56, 60; 17, 75, 77; Brackmann aaO S. 484 x).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet (vgl ua BSGE 8, A8, 49 ff.; 39, 180, 181; BSG SozR 2200 5 548 Nr. 21 und 33; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1"-9. Aufl, So 481 t und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 548 Anm 65 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen), Allerdings ist, wie der BSG in seiner Rechtsprechung von Anfang an nicht verkannt hat, ein rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis 6 am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen als am Wohn» oder Betriebsort" So gehört ua der Weg zur Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise zu den Verrichtungen, die im ur3ä0h110hen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, die den Versicherten-in die fremde Stadt geführt hat (vgl BSGE 8, 48" 52/53; BSGSozR Nr. 17 und 57 zu 5 542 RVG aF; BSG SozR 2200 @ 5h8 Nr. 33)" Auf diesem Weg besteht Versicherungsschutz gemäß @ 5h8 Abs. 1 Satz 1 RVG.
  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
    Wie das LSG nicht verkannt hat, setzt der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis (Überfall) und der versicherten Tätigkeit nicht unbedingt ein betriebsbezogenes Tatmotiv voraus; dieser Zusammenhang ist vielmehr auch gegeben, wenn die versicherte Tätigkeit eine wesentliche Bedingung für den Überfall gebildet hat, wenn sie zB den Beschäftigten an die Stelle geführt hat" wo im fraglichen Zeitpunkt eine zur Gewalttat entschlossene Person seiner habhaft werden kann (vgl BSGE 10, 56, 60; 17, 75, 77; Brackmann aaO S. 484 x).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein Überfall ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn der Überfall während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit - sei es auf der Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg - erfolgt (BSGE 6, 164, 167; BSGE 10, 56, 60 = SozR Nr. 15 zu § 543 RVO aF; BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50).
  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Der Versicherungsschutz ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass im Betrieb eine Werkskantine eingerichtet ist, da es dem Versicherten frei steht, das Essen an einem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 12, 254, 255; 50, 100, 101; BSG in SozR 2200 § 550 Nr. 28; Krasney in: Becker u.a., Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Anmerkungen 215 und 219 zu § 8, Ricke, aaO, Anmerkung 192 zu § 8).

    Dabei ist das BSG von einem unangemessen weiten und damit unversicherten Weg ausgegangen, wenn dieser wesentlich weiter vom Ort der Tätigkeit weg führte als die Wohnung des Versicherten gelegen war (BSG in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; BSGE 50, 100, 101).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dass reines Warten auf einen Einsatz Teil der versicherten Tätigkeit ist, zeigt auch der Vergleich mit Bereitschaftsdienst, der Teil der versicherten Tätigkeit ist, obwohl während eines solchen ggf keine produktive Arbeit geleistet wird (vgl BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 67; Krasney in: Brackmann, aaO; Keller, aaO).
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