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   OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - III-2 RVs 124/12   

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OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - III-2 RVs 124/12 (https://dejure.org/2012,26678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2012 - III-2 RVs 124/12 (https://dejure.org/2012,26678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2012 - III-2 RVs 124/12 (https://dejure.org/2012,26678)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Diese unterschiedliche Gefährlichkeit ist ein wesentliches Element von Unrecht und Schuld eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und hat daher nicht nur im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6, 8, 12 und 19; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1991, 591, jeweils m. w. N.), sondern ist auch für den ,Schuldspruch als solchen relevant, dem daher beim Fehlen entsprechender Feststellungen der Boden entzogen werden kann (vgl. Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage, Rn. 783 f. vor §§ 29 ff. BtMG).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Ein Schuldspruch wegen einer Tat, die nach Ort und Zeit oder Anlass der Begehung nicht näher bestimmt und auch hinsichtlich des Tathergangs nur vage beschrieben wird, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Die Nichterörterung der sog. Kumulationswirkung, die zu den Wirkungen der Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB gehört, stellt aber einen Begründungsmangel dar (vgl. BGH StV 1996, 26; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2011, 105 m. w. N.).
  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Dies erfordert grundsätzlich eine in sich geschlossene Darstellung aller äußeren und damit im Zusammenhang stehenden inneren Tatsachen, damit erkennbar wird, auf welcher Grundlage der Tatrichter die rechtliche Beurteilung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 1990, 496 m. w. N.).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Die Nichterörterung der sog. Kumulationswirkung, die zu den Wirkungen der Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB gehört, stellt aber einen Begründungsmangel dar (vgl. BGH StV 1996, 26; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2011, 105 m. w. N.).
  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89

    Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Diese unterschiedliche Gefährlichkeit ist ein wesentliches Element von Unrecht und Schuld eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und hat daher nicht nur im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6, 8, 12 und 19; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1991, 591, jeweils m. w. N.), sondern ist auch für den ,Schuldspruch als solchen relevant, dem daher beim Fehlen entsprechender Feststellungen der Boden entzogen werden kann (vgl. Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage, Rn. 783 f. vor §§ 29 ff. BtMG).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Diese unterschiedliche Gefährlichkeit ist ein wesentliches Element von Unrecht und Schuld eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und hat daher nicht nur im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6, 8, 12 und 19; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1991, 591, jeweils m. w. N.), sondern ist auch für den ,Schuldspruch als solchen relevant, dem daher beim Fehlen entsprechender Feststellungen der Boden entzogen werden kann (vgl. Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage, Rn. 783 f. vor §§ 29 ff. BtMG).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Sofern der Wirkstoffgehalt des vorgefundenen Rauschgifts nicht durch ein Wirkstoffgutachten festgestellt wird, muss ihn der neue Tatrichter schätzen, wobei er von der für den Angeklagten günstigsten Qualität auszugehen hat, die nach den Umständen in Frage kommt (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222; BGH NStZ 1985, 273; BGH NStZ 1990, 395).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Die Nichterörterung der sog. Kumulationswirkung, die zu den Wirkungen der Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB gehört, stellt aber einen Begründungsmangel dar (vgl. BGH StV 1996, 26; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2011, 105 m. w. N.).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
    Diese unterschiedliche Gefährlichkeit ist ein wesentliches Element von Unrecht und Schuld eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und hat daher nicht nur im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6, 8, 12 und 19; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1991, 591, jeweils m. w. N.), sondern ist auch für den ,Schuldspruch als solchen relevant, dem daher beim Fehlen entsprechender Feststellungen der Boden entzogen werden kann (vgl. Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage, Rn. 783 f. vor §§ 29 ff. BtMG).
  • BGH, 16.10.1991 - 3 StR 306/91

    Betäubungsmittelstrafrecht - Beurteilung von Unrecht und Schuld - Strafbares

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13

    Positiver ESA-Schnelltest allein reicht nicht für den Nachweis der

    Das Gericht hätte, zumal bereits in dem Senatsbeschluss vom 30. August 2012 (III 2 RVs 124/12) auf die Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewiesen worden ist, ein anerkanntes substanzspezifischeschemisches Gutachten in Auftrag geben müssen.
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