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   OLG Hamm, 28.02.2013 - III-2 RVs 2/13   

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OLG Hamm, 28.02.2013 - III-2 RVs 2/13 (https://dejure.org/2013,11011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2013 - III-2 RVs 2/13 (https://dejure.org/2013,11011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - III-2 RVs 2/13 (https://dejure.org/2013,11011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 200 Js 402/11
  • LG Hagen - 45 Ns 8/12
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - III-2 RVs 2/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 63/08

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellungen)

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13
    Die Annahme gewerbsmäßigen Handelns im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG hat die Feststellung einer nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht von einigem Gewicht zur Voraussetzung, die sich indes auch auf die Erlangung von Nebeneinnahmen beziehen kann (BGH, NStZ-RR 2008, 212 -213).
  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13
    Ob dies so ist, kann der Tatrichter erst nach umfassender Abwägung aller Umstände entscheiden (BGH, NStZ-RR 1997, 121).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Es reicht aus, wenn - wie vorliegend der Fall - ein Nebenerwerb von einiger Dauer und einigem Gewicht betrieben wird (BGH NJW 2012, 3461; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 282; Weber BtMG § 29 Rn. 2010), um sich die zur Eigenanwendung benötigten Dopingmittel zu refinanzieren und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kraftsport zu ersparen.
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 RVs 2/13 -, juris Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2008, 212; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 -, juris Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anforderung an die

    Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 2 RVs 2/13 -, juris, Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (BGH, NStZ-RR 2008, 212).
  • OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des

    Eine solche Erörterung ist nur entbehrlich, wenn die Anwendung des Normalstrafrahmens fern läge (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013, IH-2 RVs 2/13, [...], Rn. 10; OLG Schleswig, Beschluss vom 26 03, 2002, 2 Ss 30/02, [...], Rh_ 8).
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