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   OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10   

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https://dejure.org/2010,18262
OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10 (https://dejure.org/2010,18262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2010 - 2 RVs 29/10 (https://dejure.org/2010,18262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 2 RVs 29/10 (https://dejure.org/2010,18262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO § 44; StPO § 346;
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, vorübergehende Abwesenheit

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzungsantrag, eigenes Verschulden, mehrwöchige Abwesenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Beschuldigten zur Unternehmung aller zumutbaren Anstrengungen zur Kenntniserlangung an einer erwarteten Zustellung bei Vorliegen eines konkreten Anlasses und der Möglichkeit der Kenntnisnahme; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ich bin dann mal weg, oder: Einfach Tür zu, Bude zu und auf Wehrübung gehen, ist gefährlich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nur zur Abrundung…

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10
    Dies gilt insbesondere dann, wenn kein besonderer Anlass für die Annahme besteht, dass während der Abwesenheit von der Wohnung eine Zustellung erfolgen könnte (vgl. BVerfG NJW 1969, 1531).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10
    Zwar dürfen die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und damit zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren nicht überspannt werden (vgl. BVerfG NJW 1969, 1103).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10
    Der Betroffene muss alle zumutbaren Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" - hier Unkenntnis von der Zustellung - unternehmen, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 847).
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