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   OLG Hamm, 10.09.2013 - III-2 RVs 47/13, 2 RVs 47/13   

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https://dejure.org/2013,28732
OLG Hamm, 10.09.2013 - III-2 RVs 47/13, 2 RVs 47/13 (https://dejure.org/2013,28732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2013 - III-2 RVs 47/13, 2 RVs 47/13 (https://dejure.org/2013,28732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2013 - III-2 RVs 47/13, 2 RVs 47/13 (https://dejure.org/2013,28732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Anerkennungsverfahrens hinsichtlich einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis bei Bestehen eines Inlandswohnsitzes zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 132
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines Anerkennungsverfahrens hinsichtlich einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis bei Bestehen eines Inlandswohnsitzes zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei ungeklärtem Wohnsitzverstoß mit tschechischem Führerschein

Verfahrensgang

  • AG Plettenberg - 9 Ds 143/12
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - III-2 RVs 47/13, 2 RVs 47/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
    Bei einer solchen wortlautgetreuen Auslegung widersprächen die vorgenannten Bestimmungen jedoch vorrangigem EU-Recht, nämlich der Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006 (sog. 3. Führerscheinrichtlinie), wie sie - insoweit allein maßgeblich - vom EuGH ausgelegt wird (vgl. ebenso zur 2. Führerscheinrichtlinie: BVerfG, Beschluss v. 22.09.2011, 2 BvR 947/11, DAR 2012, 14, Rn. 40).
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
    Sollten die Feststellungen vielmehr nur auf einer entsprechenden Meldebestätigung einer deutschen Behörde und/oder Aussagen des Angeklagten selbst beruht haben, so genügt dies nicht, begründet allerdings (anders als in dem vom OLG Hamm mit Beschluss v. 26.09.2012, 3 RVs 46/12, NStZ-RR 2013, 113, entschiedenen Fall) hinreichende Anhaltspunkte für ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, so dass das Tatgericht bei der Neuverhandlung der Sache gehalten sein wird, hierzu Feststellungen zu treffen und - sofern nicht schon auf dem tschechischen Führerschein ein deutscher Wohnsitz angegeben sein sollte - Nachforschungen bei den tschechischen Behörden dazu anzustellen, wo der Angeklagte im Zeitpunkt der Erteilung des tschechischen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 FeV, Art. 12 RL 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) hatte (näher: Dauer, a.a.O., § 28 FeV, Rn. 29 f.).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
    Der EuGH hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten ohne jede Formalität anzuerkennen (EuGH, Urteil vom 19.02.2009, C-321/07, DAR 2009, 191, Rn. 75).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
    Diese Regelung ist europarechtskonform (vgl. EuGH, Urteil v. 26.04.2012, C-419/10, NJW 2012, 1935, Rn. 90).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
    Frühere Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, können nach dieser Rechtsprechung insbesondere nicht verpflichtet werden, bei den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats zunächst die Erlaubnis zu beantragen, von einer Fahrberechtigung Gebrauch zu machen, die sich aus einem nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (EuGH, Urteil vom 26.06.2008, C-334/06 bis 336/06, DAR 2008, 459, Rn. 59 f.).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2020 - 1 Ss 100/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Fahren in Deutschland mit rumänischem

    Denn abgesehen davon, dass auch der Begriff der "Neuausfertigung" keine eindeutige rechtliche Einordnung erlaubt, erweist sich die Beweiswürdigung insoweit auch als lückenhaft, indem das Amtsgericht die in dem Abschlussbericht zum Ausdruck kommende rechtliche Einschätzung des Ermittlungsbeamten schlichtweg übernommen hat, ohne hierzu eigene Feststellungen, insbesondere durch Einholung von Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 10.09.2013, III-2 RVs 47/13, juris Rn. 20), zu treffen.
  • OLG Oldenburg, 01.11.2018 - 1 Ss 193/18

    Wohnsitzerfordernis am Ausstellungsort eines ausländischen Führerscheins nach

    Im Umfang der Aufhebung war, da weitere Feststellungen, insbesondere durch Einholung von Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates, noch möglich sind (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 10.09.2013, III-2 RVs 47/13, bei juris), die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen, die auch über die Kosten dieses Rechtsmittels zu entscheiden haben wird.
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