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   OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33507
OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 (https://dejure.org/2021,33507)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 (https://dejure.org/2021,33507)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 (https://dejure.org/2021,33507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässige Beweismittel im Abwesenheitsverfahren nach § 74 OWiG Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Gehörsverstoß Verwerfung des Antrags auf Rechtsbeschwerde trotz Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Damit ist dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs Genüge getan, denn die Ablehnung eines Beweisantrages vermag nur dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör zu begründen, wenn die Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages des Betroffenen hat und dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 ; OLG Bamberg BeckRS 2016, 107867; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 Rb 6 Ss 709/18).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17

    Amtliche Auskunft; Beweisantrag; Verletzung rechtlichen Gehörs; Zulassung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Soweit der Betroffene rügt, dass damit gerichtskundige Tatsachen verwertet worden seien, auf deren beabsichtigte Verwertung er zuvor nicht hingewiesen worden sei, genügt die auch darauf gestützte Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht den Begründungsanfordernungen der §§ 344 Abs. 2 StPO , 79 Abs. 3 OWiG , weil der Betroffene insoweit nicht substantiiert darlegt, was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung hierzu geltend gemacht hätte bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (vgl. zu den Begründungsanforderungen insoweit: OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 4 Rbs 231/17 = BeckRS 2017, 116618; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2019 - IV-4 Rbs 27/19; OLG Köln NStZ-RR 2015, 385 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG , 18. Aufl. 2021, § 79 Rn. 27d).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2019 - IV-4 Rbs 27/19; OLG Köln NStZ-RR 2015, 385 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG , 18. Aufl. 2021, § 79 Rn. 27d).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2019 - 4 RBs 27/19

    Erfolgreiche Gehörsrüge bei Nutzung von Erkenntnissen aus unbekannten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2019 - IV-4 Rbs 27/19; OLG Köln NStZ-RR 2015, 385 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG , 18. Aufl. 2021, § 79 Rn. 27d).
  • OLG Jena, 08.01.2010 - 1 Ss 349/09

    Anforderungen an die Verfahrensrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20
    Beabsichtigt der Richter die Einführung und Verwertung von Beweismitteln, zu denen sich der Betroffene bisher noch nicht äußern konnte, muss er die Verhandlung unterbrechen oder aussetzen und den Betroffenen und seinen Verteidiger, falls auch er abwesend ist, entsprechend unterrichten (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 08.01.2010 - 1 Ss 349/09 -, juris; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 08.01.2010 - 1 Ss 349/09 = BeckRS 2010, 9540; OLG Köln NStZ-RR 2015, 385 ).
  • BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22

    Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem

    Diese Möglichkeit wird ihm aber im Falle einer Abwesenheitsverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG, an der weder der Betroffene noch ein Verteidiger anwesend ist, genommen, wenn die entsprechenden Hinweise erst in der Hauptverhandlung erteilt werden (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.08.1998 - 3 Ss 234/98 = ZfSch 1999, 81; OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 4 RBs 231/17 = ZfSch 2017, 651; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 = DAR 2021, 464).
  • KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21

    Notwendiges Vorbringen im Rahmen der Erhebung der Rüge der Verletzung des

    Damit das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Urteil auch auf dem Verstoß der verwehrten Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen beruht, umfasst die Vortragspflicht zudem, was der Betroffene im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht und wie er seine Rechte in einem Verfahren bei Abwesenheit nach § 74 Abs. 1 OWiG in der Hauptverhandlung wahrgenommen hätte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - III-4 RBs 291/15 - Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss OWi 289/04 -, alle juris; OLG Köln NZV 1992, 419).
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