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   OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16   

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https://dejure.org/2016,33683
OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16 (https://dejure.org/2016,33683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 Rev 68/16 (https://dejure.org/2016,33683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 Rev 68/16 (https://dejure.org/2016,33683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Betäubungsmittel, Handel, Eigenkonsum, nicht geringe Menge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Eigenkonsums im Rahmen einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Handel mit BtM in nicht geringer Menge, oder: Eigenkonsum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 320/88

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16
    Dabei sind im Urteil zwar nicht alle Erwägungen mitzuteilen, jedenfalls aber diejenigen gewichtigen Umstände zu erörtern, die die Annahme eines minder schweren Falles nahe legen können (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 3; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16
    Dazu gehören unter anderem die Tatbegehung zwecks Eigenkonsums der Betäubungsmittel und gegebenenfalls deren nur geringe Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 352/90

    Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung - Würdigung aller Umstände - Wertung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16
    Die zur Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles gebotene Gesamtwürdigung hat alle Umstände einzuschließen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. November 2000, Az. II -93/09).
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