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   OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15   

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https://dejure.org/2015,24497
OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15 (https://dejure.org/2015,24497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.08.2015 - 2 RV 104/15 (https://dejure.org/2015,24497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. August 2015 - 2 RV 104/15 (https://dejure.org/2015,24497)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Urteilsgründe, Einlassung, Indizien, Alkoholisierung, Fahruntauglichkeit

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 315c StGB, § 316 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten; trunkenheitsbedingte Fahruntüchtigkeit bei Fehleinschätzung einer Verkehrssituation

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstläufer

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsch gefahren - deshalb "fahrunsicher"? - so einfach nicht

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wieviel Ausfallerscheinungen braucht es eigentlich für die RELATIVE Fahruntüchtigkeit?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15
    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist [vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97)].
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15
    Selbst ein verkehrswidriges Fahrverhalten stellt nur dann ein Untauglichkeitsindiz dar, wenn es sich dabei um typische Fahrweisen alkoholisierte Kraftfahrer im Straßenverkehr handelt (vgl. BGH, 20.03.1959, 4 StR 306/58).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16

    Versuchte Gefangenenbefreiung

    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 26.09.2018 - 3 Ss 25/18

    Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

    Für die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen ist eine Gesamtwürdigung sämtlicher Tatumstände unter Einbeziehung des Unfallhergangs und von Darlegungen zu der Kausalität zwischen der festgestellten Alkoholisierung und dem Unfallereignis erforderlich (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 Rv 104/15 -, Rn. 9, juris).
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