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   OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19   

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https://dejure.org/2019,10567
OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19 (https://dejure.org/2019,10567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19 (https://dejure.org/2019,10567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19 (https://dejure.org/2019,10567)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Begründungsanforderungen

  • openjur.de
  • beck-blog

    Keine Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt: 1,31 Promille - einschlägige Vorstrafen - keine alkoholbedingte Ausfallerscheinungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Die vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08

    Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Zu eingehenderer Erörterung der Schuldform bestand auch im Hinblick darauf Anlass, dass nach den Ausführungen des Amtsgerichts bei der Abnahme der Blutprobe bei den entsprechenden Tests keine besonderen (alkoholtypischen) Ausfallerscheinungen zu bemerken gewesen waren, sondern vielmehr der Angeklagte "nicht merkbar" unter Alkoholeinfluss stand, was es zumindest nicht gänzlich fernliegend erscheinen lässt, dass für den Angeklagten selbst die alkoholische Beeinflussung weniger spürbar war und er sich deshalb für fahrtüchtig gehalten haben könnte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2008 - 2 Ss 23/08, NZV 2008, 304).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Es ist deshalb jedenfalls in der Regel unerlässlich, dass der einer einschlägigen Vorverurteilung zugrundeliegende Sachverhalt, aus dem auf die vorsätzliche Tatbegehung geschlossen werden soll, in den Urteilsgründen mitgeteilt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2018 - 3 Ss 25/18, BeckRS 2018, 28087; Beschluss vom 10.07.1997 - 21 Ss 138/97, NZV 1998, 123; abweichend KG Berlin, Urteil vom 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14), NZV 2015, 403).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, zwar aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94, NStZ-RR 1996, 85; Fischer aaO Rn. 46).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Entsprechender Vortrag wäre vorliegend jedoch erforderlich gewesen, da mit dieser Wiederholung eine etwaige anfängliche rechtsfehlerhafte Verhandlungsdurchführung möglicherweise geheilt wurde (zum Gebot des Vortrags zu sogenannten rügevernichtenden Umständen: MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 125; Cirener, NStZ-RR 2014, 33, 35 unter d. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 33/11 -, juris Rn.12; zur Heilbarkeit von Verfahrensstößen im Zusammenhang mit absoluten Revisionsgründen s. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 338 Rn. 3; zur nochmaligen Verlesung von Urkunden siehe auch BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - 2 StR 250/18, NJW 2019, 692 Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20.11.2018 - 1 StR 420/18 -, juris; vom 11.02.2016 - 3 StR 436/15 und vom 14.12.2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 3 RVs 8/12

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 53 Ss 1/13

    Anforderungen an den gerichtlichen Nachweis der Verwirklichung des subjektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Zu würdigen sind dabei insbesondere - soweit feststellbar - die Täterpersönlichkeit, der Trinkverlauf, der Zusammenhang zwischen Trinkverlauf und Fahrtantritt sowie das Verhalten des Täters vor und während der Fahrt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.02.2013 - (2) 53 Ss 1/13 (4/13) -, juris Rn. 7; OLG Hamm aaO).
  • KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14

    Trunkenheit im Verkehr: Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Vorsatzes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
    Es ist deshalb jedenfalls in der Regel unerlässlich, dass der einer einschlägigen Vorverurteilung zugrundeliegende Sachverhalt, aus dem auf die vorsätzliche Tatbegehung geschlossen werden soll, in den Urteilsgründen mitgeteilt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2018 - 3 Ss 25/18, BeckRS 2018, 28087; Beschluss vom 10.07.1997 - 21 Ss 138/97, NZV 1998, 123; abweichend KG Berlin, Urteil vom 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14), NZV 2015, 403).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

  • OLG Celle, 26.09.2018 - 3 Ss 25/18

    Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 420/18

    Einziehung von Tatmitteln (subjektive Voraussetzungen); Unterlassen der Erklärung

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18

    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung

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