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   OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17   

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https://dejure.org/2017,24920
OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 (https://dejure.org/2017,24920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 (https://dejure.org/2017,24920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 (https://dejure.org/2017,24920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei vom Berufungsgericht für unwirksam gehaltener wirksamer Berufungsbeschränkung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 318 S 1 StPO, § 327 StPO, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG
    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht bei unzutreffender Annahme der Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei vom Berufungsgericht für unwirksam gehaltener wirksamer Berufungsbeschränkung

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei vom Berufungsgericht für unwirksam gehaltener wirksamer Berufungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Ob die bezüglich der Tat vom 24.03.2015 erklärte Berufungsbeschränkung insgesamt, d. h. auch bezüglich der tateinheitlichen Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unwirksam war, weil die Berufung grundsätzlich nicht auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte des Schuldspruchs beschränkt werden kann, oder ob vorliegend ausnahmsweise wegen des Dauerdeliktscharakters des Fahrens ohne Fahrerlaubnis das daneben in Rede stehende - während dieser Fahrt begangene - Betrugsdelikt einer selbständigen Beurteilung zugänglich ist (vgl. hierzu BGHSt 39, 390 für das Dauerdelikt der Zuhälterei in Tateinheit mit Vergewaltigung; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 318 Rn. 13 mwN), kann letztlich dahingestellt bleiben, nachdem das Berufungsgericht insoweit - übereinstimmend mit den Feststellungen des Amtsgerichts - in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ebenfalls eine vorsätzliche Begehungsweise beim Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt hat.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Der Senat hatte von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen, ob bzw. inwieweit die mit Schriftsatz des Verteidigers vom 24.01.2017 erklärte teilweise Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO) und ob das Berufungsgericht die hieraus resultierende Bindung an die dem - dann rechtkräftig gewordenen - Schuldspruch zugrunde liegenden amtsgerichtlichen Feststellungen zu Unrecht entgegen § 327 StPO nicht beachtet hat (BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Der Senat hatte von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen, ob bzw. inwieweit die mit Schriftsatz des Verteidigers vom 24.01.2017 erklärte teilweise Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO) und ob das Berufungsgericht die hieraus resultierende Bindung an die dem - dann rechtkräftig gewordenen - Schuldspruch zugrunde liegenden amtsgerichtlichen Feststellungen zu Unrecht entgegen § 327 StPO nicht beachtet hat (BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Zutreffend hat das Landgericht Freiburg im angefochtenen Urteil ausgeführt, dass die dazu getroffenen Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils nicht ausreichend sind, da diese sich nicht dazu verhalten, ob der Tankvorgang beobachtet wurde oder nicht, was wiederum entscheidend dafür ist, ob es sich um einen versuchten oder vollendeten Betrug handelt (vgl. dazu BGH NStZ 2013, 336 f.).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 2 ObOWi 575/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Dieser Rechtsfehler zwingt jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, vielmehr kann der Senat den richtigen Zustand selbst herstellen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 352 Rn. 4), indem der Schuldspruch - wie aus dem Tenor ersichtlich - insoweit korrigiert wird, als dieser bereits in Rechtskraft erwachsen war (vgl. zum entsprechenden Vorgehen im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid: BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999 - 2 ObOWi 575/99; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 02.11.2015 - 2 (6) SsBs 555/15 - AK 160/15).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Dieser Rechtsfehler zwingt jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, vielmehr kann der Senat den richtigen Zustand selbst herstellen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 352 Rn. 4), indem der Schuldspruch - wie aus dem Tenor ersichtlich - insoweit korrigiert wird, als dieser bereits in Rechtskraft erwachsen war (vgl. zum entsprechenden Vorgehen im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid: BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999 - 2 ObOWi 575/99; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 02.11.2015 - 2 (6) SsBs 555/15 - AK 160/15).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (Beschluss vom 27.04.2017 - 4 StR 547/16 - juris), ist die Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht deshalb unwirksam, weil sich die Feststellungen in dem angegriffenen Urteil - wie auch im vorliegenden Fall bezüglich der unter II. 1. bis 9. des amtsgerichtlichen Urteils festgestellten Taten - darin erschöpfen, dass der Angeklagte an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit auf einer öffentlichen Straße ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug geführt hat, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen und er insoweit wissentlich gehandelt hat.
  • BayObLG, 26.02.2020 - 202 StRR 4/20

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen

    In diesem Fall ist das Revisionsgericht nicht gehindert, den "richtigen Zustand" selbst dadurch wiederherzustellen, dass es den Schuldspruch korrigierend im Sinne des ursprünglichen und rechtskräftigen Schuldspruchs neu fasst (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 bei juris).

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf deshalb grundsätzlich diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (vgl. rechtsgrundsätzlich BGH, Beschluss vom 27.04.2017 - 4 StR 547/16 = BGHSt 62, 155 = NJW 2017, 2482 = NZV 2017, 433 = StraFo 2017, 280 aus der neueren Rspr. ferner u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18 = StraFo 2018, 159 = ZWH 2018, 191 = wistra 2018, 319 und 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16 = BA 54 [2017], 128 = NStZ-RR 2017, 171 = OLGSt StGB § 21 Nr. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 und 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19 beide bei juris; BGH, Beschluss vom 20.06.2017 - 1 StR 458/16 = NJW 2017, 2847; OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2019 - 2 Ss 59/19 = StraFo 2019, 512; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.2019 - 1 Ss 64/19 bei juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.07.2018 - Ss 44/18 = NStZ 2019, 35; instruktiv [zur Frage der wirksamen Revisionsbeschränkung] zuletzt auch BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - 5 StR 206/19 = NJW 2020, 253; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 318 Rn. 8, 16 ff. u. § 352 Rn. 4).

    des Beschlusstenors ersichtlich - korrigierend im Sinne des ursprünglichen und rechtskräftigen Schuldspruchs neu fasst (vgl. mit überzeugender Begründung neben OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 bei juris schon [für den rechtskräftigen Schuldspruch des Bußgeldbescheids infolge wirksamer Einspruchsbeschränkung] BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999 - 2 ObOWi 575/99 bei juris; siehe auch Meyer-Goßner/Schmitt § 352 Rn. 4 a.E.).

  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Für einen durchaus vergleichbaren Sachverhalt (Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung, während die - offenbar nicht ergänzungsfähigen - Feststellungen nur eine solche wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung trugen) ist auch das OLG Rostock (B. v. 29.10.2001 - 1 Ss 253/01 I 81/01 - bei Juris) von einer Unwirksamkeit der Beschränkung ausgegangen (anders aber OLG Karlsruhe B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - Juris; für Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung OLG Oldenburg B. v. 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - Juris; krit hierzu wiederum HK-StPO- Rautenberg/Reichenbach , 6. Auflage 2018, § 318 Rz. 17).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 RVs 14/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß

    Es ist - entgegen der offenbar von der Berufungsstrafkammer vertretenen Rechtsmeinung - nicht erkennbar, dass diese Judikatur durch die bereits genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2017 (NJW 2017, 2482), der sich der Senat zwischenzeitlich mehrfach angeschlossen hat (SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - s. auch [zu einer Änderung der Schuldform] OLG Hamm B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - bei burhoff.de; s. weiter OLG Bamberg B. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 = NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017 127410) eine Änderung erfahren hätte.
  • OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20

    Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis

    Die amtsgerichtlichen Feststellungen lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der abgeurteilten Taten ausreichend erkennen und bieten so der Strafbemessung eine hinreichend sichere Grundlage (hierzu s. grundlegend BGHSt 62, 155 = NJW 2017, 2428 = StraFo 2017, 280 m. N. in Tz. 20; s. weiter SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - SenE v. 02.03.2018 - III-1 RVs 14/18; s. auch OLG Hamm B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - bei burhoff.de; s. weiter OLG Bamberg B. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 = NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017 127410).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    a) Die zum Tatgeschehen getroffenen amtsgerichtlichen Feststellungen lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der begangenen Tat - noch - hinreichend erkennen und bilden so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (vgl. SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17 - SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18 - SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - SenE v. 02.03.2018 - III-1 RVs 14/18 - SenE v. 22.02.2022 - III-1 RVs 20/22 - OLG Hamm Beschl. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - burhoff.de; OLG Bamberg Beschl. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 - NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017, 127410).
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