Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 2 S 102.10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 114 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 35 Abs 3 Nr 4 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB
Nutzungsuntersagung für ein Einfamilienwohnhaus wegen nicht ausreichender Löschwasserversorgung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 114 VwGO, § ... 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 35 Abs 3 Nr 4 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG, § 36 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 37 Abs 1 VwVfG, § 49 Abs 2 Nr 2 VwVfG, § 56 Abs 1 S 2 VwVfG, § 37 Abs 2 BauO BB, § 54 BauO BB, § 63 Abs 3 BauO BB, § 73 Abs 3 S 1 BauO BB, § 78 Abs 1 BauO BB, § 3 Brand/KatSchG BB
Nutzungsuntersagung; Einfamilienwohnhaus; Bestimmtheit; formelle Illegalität; Baugenehmigung; Bauausführung; Abweichung von der genehmigten Planung; Nichtherstellung eines Löschwasserbrunnens; Gesamtvorhaben; Nebenbestimmung; Auflage; Bedingung; objektive Unmöglichkeit; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsuntersagung aufgrund eines fehlenden Löschwasserbrunnens; Ermessensfehlerhaftigkeit einer Nutzungsuntersagung bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der streitigen Nutzung oder Bestandsschutz oder atypischer Fallgestaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsuntersagung aufgrund eines fehlenden Löschwasserbrunnens; Ermessensfehlerhaftigkeit einer Nutzungsuntersagung bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der streitigen Nutzung oder Bestandsschutz oder atypischer Fallgestaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 15.12.2010 - 5 L 837/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 2 S 102.10
Wird zitiert von ... (18)
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12
Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende …
Die Nutzungsuntersagung kann sich allerdings dann als ermessensfehlerhaft erweisen, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris Rn. 5). - AG Brandenburg, 23.08.2012 - 34 C 127/11
Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers
Soweit der Kläger im vorliegenden Verfahren aber davon ausgeht, dass gemäß § 28 der BbgBO hier auch eine entsprechende Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern im Nachhinein normiert ist, welche die beklagte Kirchengemeinde verletzt habe, unterliegt er jedoch einem Rechtsirrtum, da diese Norm keine Verpflichtung zur Nachrüstung für bereits bestehende Gebäude darstellt (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 2 U 55/10, u. a. in: Grundeigentum 2011, Seiten 1366 ff. = NJW-RR 2012, Seiten 96 f.; ObVerwG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2008, Az.: OVG 1 S 191.07; ObVerwG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2011, Az.: OVG 2 S 102.10; OLG Jena, Beschluss vom 28.03.2012, Az.: 4 U 966/11 [für den dortigen § 31 Abs. 8 Thüringer Bauordnung]; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2012, Az.: I-7 U 87/11 [für den dortigen § 35 Abs. 8 LBauO NRW]; AG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2011, Az.: 32 C 47/11). - VG Cottbus, 23.09.2020 - 3 K 418/18
Betrieb ohne zugehörige Flächen: Keine privilegierte Landwirtschaft!
Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 - Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, jeweils zitiert nach juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12
Beschwerde; Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Nutzungsänderung; …
Vielmehr ist nach der ständigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass in den Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen -wie hier - in der Regel lediglich der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht ist, denn die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, dass der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - OVG 10 N 32.09 - und vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris Rn. 5). - VG Frankfurt/Oder, 01.10.2020 - 7 L 365/20
Nutzungsuntersagung Ferienwohnung - Antrag auf Wiederherstellung der …
Die Nutzungsuntersagung kann sich allerdings dann als ermessensfehlerhaft erweisen, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist, wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt oder atypische Umstände vorliegen (st. Rspr., vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 2 S 14.17
Inhalt der Nutzungsuntersagung an einen vermietenden Eigentümer; Einordnung eines …
Stützt die Behörde sich - wie vorliegend - ausschließlich auf die formelle Illegalität, erweist sich die Nutzungsuntersagung nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris Rn. 5). - VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen …
Die Nutzungsuntersagung erweist sich in diesen Fällen nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal, d.h. genehmigungsfähig ist, oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Cottbus, 10.07.2020 - 3 L 133/20 Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris; Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris).
- VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 L 530/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn eine genehmigte Anlage nur teilweise ausgeführt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, juris Rn. 3;… vgl. auch Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 126. EL August 2017, § 29 Rn. 21). - VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15
Nutzung und Räumung eines Lagerplatzes
Ein Absehen von der Nutzungsuntersagung kann deshalb nur geboten sein, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal, d.h. genehmigungsfähig ist, oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 6. Mai 2011 - OVG 2 S 102.10 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Cottbus, 24.06.2019 - 3 L 273/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
- VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro; …
- VG Berlin, 06.08.2018 - 19 L 32.18
Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nebst Zwangsmittelandrohung
- VG Berlin, 12.11.2015 - 19 L 245.15
Nutzungsuntersagung einer Gaststätte (hier: Verfahren des einstweiligen …
- VG Cottbus, 26.03.2020 - 3 L 647/19
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
- VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18
Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines …
- VG Frankfurt/Oder, 22.12.2022 - 7 L 366/22
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen …