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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1027/87   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1027/87 (https://dejure.org/1988,6786)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.1988 - 2 S 1027/87 (https://dejure.org/1988,6786)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 2 S 1027/87 (https://dejure.org/1988,6786)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Danach ist ein auf der Grundlage eines fehlerhaft ermittelten Ermittlungsraums ergangener Vorauszahlungsbescheid (dennoch) rechtmäßig, soweit ihm - gewissermaßen als andere Begründung - ein zutreffender Ermittlungsraum zugrunde gelegt werden kann (Senatsurteil vom 19.05.1988 - 2 S 1027/87 - Ls. in juris; ebenso BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 114.83 - NVwZ 1985, 751 juris-Rn. 25; Reif in Gössl/Reif, KAG, § 25, Anm. 5.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1995 - 2 S 971/95

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag ist ein Geschäft der

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 44 Abs. 2 S. 1 GemO), das der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt (so die ständige Rechtsprechung des erk. Senats, vgl. Urteil vom 19.5.1988 - 2 S 1027/87 - OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988, NVwZ 89, 582 = ZMR 89, 232; Driehaus, NJW-Schriften 42, 4 A, § 21 Rdnr. 29; Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, § 10 KAG, Stand 1993, S. 154 d; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.9.1983, DÖV 84, 638; Urt. v. 28.4.1983, 12 A 83/82).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, wonach ein Erschließungsbeitragsbescheid nicht der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit entbehrt, wenn in ihm die Erschließungsanlage nicht bezeichnet ist, für die der Beitrag gefordert wird (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.11.1986 -- 2 S 570/85 --; Urteil vom 19.5.1988 -- 2 S 1027/87 --; Beschluß vom 30.12.1988 -- 2 S 3206/88 --).
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