Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25466
OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05 (https://dejure.org/2005,25466)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 S 103.05 (https://dejure.org/2005,25466)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 S 103.05 (https://dejure.org/2005,25466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Rechtsschutzbedürfnisses beim verwaltungsgerichtlichen Eilantrag; Berücksichtigung des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05
    Ob § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO weitergehend im Wege der teleologischen Reduktion sogar dahin auszulegen ist, dass der Grundsatz der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht aufgehoben, sondern lediglich "gemildert" wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. August 2002 - 8 CS 02.1514 - NVwZ-RR 2003, 154, 155), kann dahinstehen, da jedenfalls im vorliegenden Fall der Umstand, aus dem sich die Ausgangsentscheidung im Ergebnis als fehlerhaft erweist, aus dem Akteninhalt offensichtlich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, das Beschwerdeverfahren u.a. auch mit Blick auf den Prüfungsaufwand und Prüfungsumfang der Beschwerdegerichte zu straffen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388, 1389, unter umfassender Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05
    Liegt die Trägerschaft in der Hand einer natürlichen oder einer juristischen Person des Privatrechts, so genügt es, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter die etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 NB 15/94 - NVwZ 1994, 1004 f.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - 2 S 103.05
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO genannten "Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke" nur die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 17.95 - BVerwGE 102, 351, 353).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Die offensichtliche Unrichtigkeit eines mit einer Beschwerde angegriffenen Beschlusses eines Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a und 123 VwGO) ermöglicht eine Abänderung einer Entscheidung damit im Ergebnis selbst dann, wenn der eigentlich maßgebliche Grund nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO entsprechend dargelegt worden ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.1.2008 - 3 S 2106/07 - juris Rn. 2; Hess-VGH, Beschluss vom 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 - juris Rn. 8; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 22.9.2005 - OVG 2 S 103.05 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 7.8.2003 - 24 Cs 03.1963 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2010 - 13 B 760/09 - juris Rn. 20; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, a. a. O., § 146 Rn. 43; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 146 Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2006 - 2 S 106.05

    Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Bebauung

    Dies ist jedoch dann anders, wenn es sich - wie hier - um eine Rechtsänderung zu Lasten des Beschwerdeführers handelt und die gerichtliche Entscheidung durch die Rechtsänderung im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. auch Beschluss des Senats vom 22. September 2005 - 2 S 103.05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht