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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1988 - 2 S 1168/88   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.1988 - 2 S 1168/88 (https://dejure.org/1988,8320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1988 - 2 S 1168/88 (https://dejure.org/1988,8320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1988 - 2 S 1168/88 (https://dejure.org/1988,8320)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 - Urteil vom 24.11.1988 - 2 S 1168/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ. Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 - Urteile vom 24.11.1988 - 2 S 1168/88 - und vom 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -).

    Gründe der Verwaltungspraktikabilität würden es freilich rechtfertigen, von einem Abzug der auf das Wasserstoffperoxid entfallenden CSB-Werte abzusehen, wenn diese geringfügig sind; dies dürfte der Fall sein, wenn die auf das Wasserstoffperoxid entfallenden Schmutzwerte nicht mehr als 10 v.H, der insgesamt festgestellten Schmutzwerte ausmachen (vgl. zur Vernachlässigung von Besonderheiten des Einzelfalls im Zuge zulässiger Typisierung: BVerwG, Urteil vom 1.8.1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231/232; Beschluß vom 19.9.1983 - 8 N 1.83 -, BVerwGE 68, 36/41; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1988 - 2 S 1168/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

    Lag dementsprechend der Beschlussfassung über den Gebührensatz keine oder eine mangelhafte Gebührenkalkulation zugrunde, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge (vgl. Urteil vom 24.11.1988 - 2 S 1169/88 -, BWGZ 1991, 180 und ständig).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Danach berechtigt nicht schon der satzungsrechtlich angeordnete Anschluss- und Benutzungszwang für sich allein zur Gebührenerhebung; vielmehr entsteht die Benutzungsgebührenpflicht nach § 9 Abs. 1 KAG erst dann, wenn jemand die Einrichtung entsprechend ihrer Zweckbestimmung faktisch willentlich in Anspruch nimmt, sei es freiwillig oder sei es, dass der - nach der Satzung - Anschluss- und Benutzungspflichtige aufgrund einer vollziehbaren Verfügung hinnehmen muss, so behandelt zu werden, wie wenn er die Leistung des Trägers der öffentlichen Einrichtung freiwillig in Anspruch genommen hätte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.09.1988 - 2 S 1720/88 - Urt. v. 24.11.1988 - 2 S 1168/88 -).
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