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   LG Frankenthal, 27.07.2005 - 2 S 119/05   

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LG Frankenthal, 27.07.2005 - 2 S 119/05 (https://dejure.org/2005,65816)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27.07.2005 - 2 S 119/05 (https://dejure.org/2005,65816)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05 (https://dejure.org/2005,65816)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Das habe insbesondere zur Folge, dass die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis von sich aus aufzulösen, ohne dass eine Vertragsverletzung des Mieters vorliege, erheblich eingeschränkt würden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 89, 90; LG Frankenthal, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05, juris Rn. 5; LG Berlin, GE 2012, 65).
  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

    Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz; der BGH hatte bereits Gelegenheit, diesen Ansatz für vergleichbare mietvertragliche Regelungen zu bestätigen (vgl. BGH Urt. v. 16.10.2013 - VIII ZR 57/13, veröffentl. bisher nur die Pressemitteilung; Beschl. v. 10.01.2006 - VIII ZA 15/05, unter Hinweis auf Vorinstanz: LG Frankenthal Urt. v. 27.07.2005 - 2 S 119/05, in Info M 2006, 124; vgl. auch LG Berlin 65 S 340/10, unveröffentl.).
  • AG Bremen, 13.11.2014 - 10 C 131/14

    Kauf bricht nicht Miete: Kündigungsbeschränkungen im Vertrag binden Erwerber!

    Die Tatsache, dass die zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien vereinbarte Zweckbindung der Wohnung jedenfalls durch Veräußerung der Wohnung an den Kläger entfallen sein dürfte, ändert ebenfalls nichts an der Bindung des Klägers an § 17 des Mietvertrags und der dadurch bedingten Einschränkung seiner Kündigungsmöglichkeiten (siehe auch OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437 sowie LG Frankenthal, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05 -, für den vergleichbaren Fall der Eigenbedarfskündigung des Erwerbers einer Genossenschaftswohnungen).
  • LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21

    Wohnraummiete: Vertragsklausel über erhöhte Anforderungen an eine Kündigung durch

    a) Der Kläger ist an diese Vereinbarung, die sich gerichtsbekannt in inhaltsgleicher Form häufig in den von Wohnungsgenossenschaften, (städtischen) Wohnungsbaugesellschaften oder -unternehmen verwendeten Vertragsformularen findet, wie jeder Käufer der Wohnung während der Dauer des bei Erwerb bereits bestehenden Mietverhältnisses gemäß § 566 Abs. 1 BGB gebunden (vgl. BGH, Urt. v. 09.05.2012 - VIII ZR 327/11, WuM 2012, 44, nach juris Rn. 24ff; BGH, Urt. v. 16.10.2013 - VIII ZR 57/13, WuM 2013, 739, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.01.2006 - VIII ZA 15/05, unter Hinweis auf Vorinstanz: LG Frankenthal, Urt. v. 27.07.2005 - 2 S 119/05, jew. juris; OLG Karlsruhe, REMiet - v. 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84, juris zu § 571 BGB aF; Kammer, Urt. v. 13.03.2019 - 65 S 204/18, juris).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZA 15/05
    LG Frankenthal - Az. 2 S 119/05 vom 27.07.2005;.
  • AG Berlin-Schöneberg, 01.07.2020 - 104 C 317/19
    Aus der Sicht des Mieters ist die Kündigungsbeschränkung gerade im Falle der Veräußerung der Wohnung an eine Privatperson im Hinblick auf das entsprechend höhere Risiko einer Eigenbedarfskündigung, die Bedeutung der Wohnung als Lebensmittelpunkt und die mit jedem Umzug verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen von Interesse ( vgl. Rechtsentscheid in Mietsachen des OLG Karlsruhe vom 21. Januar 1985 zu 3 REMiet 8/84, Urteil des LG Frankenthal vom 27. Juli 2005 zu 2 S 119/05 ).
  • LG Berlin, 15.10.2013 - 63 S 216/12

    Unwirksamkeit einer fristlosen Mietvertragskündigung bei Schonfristzahlung

    Vielmehr ist erforderlich, dass in Abweichung vom Regelfall ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die ein "wichtiges" berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 21. Januar 1985 - 3 RE-Miet 8/84, ZMR 1985, 123; LG Frankenthal, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05; LG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 63 S 3/11, GE 2012, 65).
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