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   VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92   

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VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92 (https://dejure.org/1993,5658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.1993 - 2 S 135/92 (https://dejure.org/1993,5658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 1993 - 2 S 135/92 (https://dejure.org/1993,5658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und zweitwohnungsteuerpflichtigem persönlichen Lebensbedarf; Eigenvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 230
  • VBlBW 1993, 436
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 2 S 1485/85

    Unzulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer für eine ausschließlich als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 - vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungsteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.

    Eine (reine) Kapitalanlage ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn ein Reise- oder Vermietungsbüro mit der ganzjährigen Vermietung der Zweitwohnung beauftragt ist, sich der Wohnungsinhaber jedoch eine Eigennutzung unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich ausbedungen hat (dazu Beschluß vom 06.03.1986 - 2 S 93/86; Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.1991, NVwZ 1991, 909 mit Nachweisen).

    Hält sich der Eigentümer der Zweitwohnung nicht zu einem steuerrelevanten Zweck, zur Erholung, sondern zu einem anderen Zweck auf, etwa um notwendige Reparaturen durchzuführen oder an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen, läßt ein solcher Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Senats die Steuerpflicht nicht entstehen, wenn die Zweitwohnung im übrigen ganzjährig vermietet wird (dazu Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Läßt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit nach der Rechtsprechung des Senats der Zweitwohnungsinhaber (dazu Urteil vom 05.04.1988 - 2 S 2874/87).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer im Sinne der genannten Ermächtigungsnorm, weil sie keinen Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuern würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.07.1979, BVerwGE 58, 230, 235 f.; ständige Rechtsprechung des Senats siehe dazu Scholz, BWGZ 1990, 285, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 - vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungsteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Dies fordert bereits das Wesen der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer, was ausschließt, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrundeliegen, abzustellen (so BVerfG, Beschluß vom 06.12.1983, BVerfGE 65, 325, 375).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89

    Besteuerung einer Zweitwohnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 - vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungsteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Der gesamte objektive Sachverhalt muß deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1993 - 2 S 135/91 - VBlBW 1993, 436; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - ZMR 1994, 40 und vom 9. Mai 1994 - 22 A 716/93 - ZKF 1995, 35; vgl. auch Benne, ZKF 1992, 6 [8] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sowie - zur Abgrenzung von Fremdnutzung und Selbstnutzung im Steuerrecht - BFH, Urteil vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 - BFH/NV 1993, 603 und zur Ermittlung der inneren Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht Obermeier, DStR 1991, 1613 f. m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04

    Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines

    Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436 ).
  • VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 5418/16

    Zweitwohnungssteuer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 6 GG; Ehepaare

    Lässt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit der Zweitwohnungsinhaber (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 30.10.2013 - 9 B 42.13 -, juris Rn. 3; Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 -, juris Rn. 16; Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris Rn. 11; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1993 - 2 S 135/92 -, juris Rn. 18, 19; Bayerischer VGH, Urteil vom 17.07.2018 - 4 BV 16.2343 -, juris Rn. 15, 16).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn die Verfügungsbefugnis des Zweitwohnungsinhabers ist in einem solchen Fall weitgehend uneingeschränkt, da er nach wie vor darüber entscheiden kann, ob er die Wohnung vermietet oder nicht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1993 - 2 S 135/91 - VBlBW 1993, 436 ).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16

    Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer

    Der gesamte objektive Sachverhalt muss deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1993 - 2 S 135/92 - juris).
  • VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung

    Bleiben solche Umstände "?unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "?Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

    Hierzu ist der gesamte objektive Sachverhalt daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1993 - 2 S 135/91 -, VBlBW 1993, 436; Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 15.94

    Erfassung des besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs

    Der gesamte objektive Sachverhalt muß deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1993 - 2 S 135/91 - VBlBW 1993, 436; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - ZMR 1994, 40 und vom 9. Mai 1994 - 22 A 716/93 - ZKF 1995, 35; vgl. auch Benne, ZKF 1992, 6 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sowie - zur Abgrenzung von Fremdnutzung und Selbstnutzung im Steuerrecht - BFH, Urteil vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 - BFH/NV 1993, 603 und zur Ermittlung der inneren Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht Obermeier, DStR 1991, 1613 f. m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 6.94

    Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen

    Der gesamte objektive Sachverhalt muß deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1993 - 2 S 135/91 - VBlBW 1993, 436; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - ZMR 1994, 40 und vom 9. Mai 1994 - 22 A 716/93 - ZKF 1995, 35; vgl. auch Benne, ZKF 1992, 6 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sowie - zur Abgrenzung von Fremdnutzung und Selbstnutzung im Steuerrecht - BFH, Urteil vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 - BFH/NV 1993, 603 und zur Ermittlung der inneren Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht Obermeier, DStR 1991, 1613 f. m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Abgrenzung zur reinen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03

    Zweitwohnungssteuer

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 9.94

    Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94

    Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand

  • OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93

    Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen

  • VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10

    Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune

  • VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07

    Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für

  • VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung

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