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   VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99   

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https://dejure.org/2001,9592
VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99 (https://dejure.org/2001,9592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.2001 - 2 S 1428/99 (https://dejure.org/2001,9592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 2001 - 2 S 1428/99 (https://dejure.org/2001,9592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtplatz nach § 7 SchwbG; Begriffsbestimmung des Arbeitsplatzes im Schwerbehindertenrecht; Ermittlung der Höhe der Ausgleichsabgaben auf die Zahl der besetzten Pflichtplätze bei der Beschäftigung eines ...

  • Judicialis

    SchwbG § 7; ; SchwbG § 9 Abs. 1; ; SchwbG § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 7; SchwbG § 9 Abs. 1; SchwbG § 9 Abs. 3
    Schwerbehindertenrecht: Arbeitsplatz, Schwerbehinderter Geschäftsführer der GmbH und Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.08.1972 - 2 AZR 437/71

    Aufgaben des Geschäftsführers - Übernhme durch Angestellten - Einheitlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Eine Drittanstellung bei einer Kommanditgesellschaft hat auf den Status des Geschäftsführers der an ihr als Komplementärin beteiligten GmbH als freien Dienstnehmer dann keinen Einfluss, wenn ein sogenannter einheitlich gemischter Vertrag vorliegt (in Anschluss an BAG, Urteil vom 24.8.1972 - 2 AZR 437/71 -).

    Denn eine Drittanstellung bei einer Kommanditgesellschaft hat auf den Status des Geschäftsführers der an ihr als Komplementärin beteiligten GmbH als freier Dienstnehmer dann keinen Einfluss, wenn ein sog. einheitlich gemischter Vertrag vorliegt (BAG, Urteil vom 24.8.1972 - 2 AZR 437/71 -, BB 1973, 91).

    Ein solcher Vertrag liegt dann vor, wenn mehrere vertragliche Regelungen zum gleichen Zeitpunkt geschlossen werden, deren Regelungen ein einheitlicher Inhalt zugrunde liegt und durch die gleiche rechtliche Behandlung der verschiedenen Vereinbarungen eine gegenseitige Abhängigkeit gegeben ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.8.1972, aaO; Scholz/Schneider, GmbH-Gesetz, 9. Aufl., § 35 Rdnr. 165).

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Vorausgesetzt ist dabei immer, dass der Arbeitsplatz von einer Person eingenommen wird, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringt, es sich im arbeitsrechtlichen Sinne also um einen Arbeitnehmer handelt (st. Rspr. des BVerwG; vgl. statt aller: Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht zunächst (Urteil vom 24.2.1994, aaO) offen gelassene Frage, ob auch der Fremdgeschäftsführer ohne eigene Gesellschafterstellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 SchwbG innehat, ist auf der Grundlage seines Urteils vom 8.3.1999 (- 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4) dahin zu beantworten, dass jedenfalls die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden kann.

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Geschäftsführer nach dem Anstellungsvertrag verpflichtet ist, Arbeitgebertätigkeit auszuüben (BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 44.92 -, Buchholz 436.61, § 9 SchwbG Nr. 1).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht zunächst (Urteil vom 24.2.1994, aaO) offen gelassene Frage, ob auch der Fremdgeschäftsführer ohne eigene Gesellschafterstellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 SchwbG innehat, ist auf der Grundlage seines Urteils vom 8.3.1999 (- 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4) dahin zu beantworten, dass jedenfalls die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden kann.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Der Senat lässt die Revision gemäß § 132 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil die Klärung der Rechtsfrage, ob der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne eigene Gesellschafterstellung einen Arbeitsplatz im Sinne von § 7 SchwbG innehat, auch für die einheitliche Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX von grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass trotz Auslaufens des alten Rechts eine richtungsweisende Klärung zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 20.12.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Er statuierte keine Berichtspflicht, so dass auch nach der im Verhältnis zum Bundesgerichtshof engeren Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ein dienstvertragliches Verhältnis anzunehmen ist (BAG, Urteil vom 26.5.1999 - 5 AZR 664/98 -, NJW 1999, 3731).
  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Damit ist es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, nach der der Geschäftsführer der GmbH im Hinblick auf gesetzliche Mindestpflichten, von denen er weder durch den Gesellschaftsvertrag noch die Gesellschafter befreit werden kann, und die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen als Vertretungsorgan der Gesellschaft nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft ist und sein Anstellungsvertrag stets als Dienstvertrag zu bewerten ist (vgl. statt aller: BGH, Urteil vom 11.7.1953 - II ZR 126/52 -, BGHZ 10, 187 und Urteil vom 14.2.2000 - II ZR 218/98 - BB 2000, 844; vgl. auch Nägele, BB 2001, 305 ff.).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Die zulässige Berufung, deren - eingeschränkter - Gegenstand durch den Berufungsantrag bestimmt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.1991 - 3 C 6.89 -), bleibt ohne Erfolg.
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Damit ist es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, nach der der Geschäftsführer der GmbH im Hinblick auf gesetzliche Mindestpflichten, von denen er weder durch den Gesellschaftsvertrag noch die Gesellschafter befreit werden kann, und die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen als Vertretungsorgan der Gesellschaft nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft ist und sein Anstellungsvertrag stets als Dienstvertrag zu bewerten ist (vgl. statt aller: BGH, Urteil vom 11.7.1953 - II ZR 126/52 -, BGHZ 10, 187 und Urteil vom 14.2.2000 - II ZR 218/98 - BB 2000, 844; vgl. auch Nägele, BB 2001, 305 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93

    Anrechnung eines schwerbehinderten Geschäftsführers auf einen Pflichtplatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Die hiergegen eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93 - zurück, wobei es ebenfalls davon ausging, dass Organmitglieder im Arbeitsrecht nur auf Grund gesetzlicher Fiktionen nicht als Arbeitnehmer angesehen würden.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96

    Ausbildungsförderung für Vertriebene - Abbruch einer im Herkunftsland begonnenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99
    Dass die in der Vorgängerregelung enthaltene Klausel (vgl. § 5 Abs. 2 Buchst. b SchwbG vom 16.6.1953 : "Als Arbeitsplätze zählen nicht die Stellen, auf denen beschäftigt werden .... b) in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist") durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24.4.1974 (BGBl. I S. 981) nicht in § 7 Abs. 2 SchwbG übernommen worden ist, steht dem nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.96 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4).
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