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   VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89   

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VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89 (https://dejure.org/1989,2845)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 S 1497/89 (https://dejure.org/1989,2845)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 (https://dejure.org/1989,2845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1990, 16
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1983 - 2 S 2782/83

    Kosten für Ablichtungen aus Behördenakten und Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89
    Deren Erstattungsfähigkeit steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.10.1974 -- III 1226/73 --; vom 4.2.1974 -- I 523/73 --; vom 6.10.1981 -- 1 S 590/81 --; vom 29.7.1983 -- 10 S 20/83 --; vom 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 --, VBlBW 1984, 376; vom 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, BayVBl. 1985, 28).

    Nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind die Reisekosten eines sog. auswärtigen Rechtsanwalts, dessen Kanzlei also weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch in der Nähe des Wohnsitzes oder des Sitzes des Mandanten liegt, nämlich wenn der von der Partei beauftragte Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Sachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwarf, daß eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten mußte (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.12.1983, aaO, m.w.N.; so wohl auch Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1984 - 8 S 2582/84

    Erstattung von Reisekosten und Fotokopierkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89
    Deren Erstattungsfähigkeit steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.10.1974 -- III 1226/73 --; vom 4.2.1974 -- I 523/73 --; vom 6.10.1981 -- 1 S 590/81 --; vom 29.7.1983 -- 10 S 20/83 --; vom 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 --, VBlBW 1984, 376; vom 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, BayVBl. 1985, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 10 S 20/83

    Streitwert - Taxikonzession - Auslagen für Ablichtungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89
    Deren Erstattungsfähigkeit steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.10.1974 -- III 1226/73 --; vom 4.2.1974 -- I 523/73 --; vom 6.10.1981 -- 1 S 590/81 --; vom 29.7.1983 -- 10 S 20/83 --; vom 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 --, VBlBW 1984, 376; vom 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, BayVBl. 1985, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1981 - 1 S 590/81

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ablichtungen aus Behördenakten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89
    Deren Erstattungsfähigkeit steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.10.1974 -- III 1226/73 --; vom 4.2.1974 -- I 523/73 --; vom 6.10.1981 -- 1 S 590/81 --; vom 29.7.1983 -- 10 S 20/83 --; vom 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 --, VBlBW 1984, 376; vom 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, BayVBl. 1985, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem

    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).

    Besteht danach der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch, so bedarf keiner Prüfung mehr, ob das Verwaltungsgericht nicht zumindest die fiktiven Mehrkosten für einen Anwalt am Gerichtssitz hätte zusprechen müssen und ob hierfür ein nach § 173 VwGO i.V.m. § 103 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausreichender Antrag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 20.7.1989 aaO) vorgelegen hat.

  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

    Die Kammer folgt insoweit der einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei nicht am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat, nur ausnahmsweise für erstattungsfähig hält (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 - jeweils bei Juris), die auch von der Literatur geteilt wird (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 2008, § 162 Rn. 50; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 69).

    Soweit die Erinnerungsgegnerin im Schwerpunkt ihrer Argumentation darauf abstellt, dass der Verfahrensbevollmächtigte ihr "Vertrauensanwalt" sei, weil er sie bereits bei der Abfassung der Wahlordnung beraten habe, ist grundsätzlich umstritten, ob solche persönlichen Gründe bei Berücksichtigung des Kostenminimierungsgrundsatzes gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten die Entstehung hoher Reisekosten rechtfertigen können (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 - jeweils a.a.O.; befürwortend: VGH Mannheim, Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 - bei Juris; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 2008, § 162 Rn. 50; wohl auch BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07, 9 KSt 5/07 [9 A 20/05] - Juris).

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung ist bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (BayVGH, Beschluss vom 27.7.2006, 2 N 04.2476 - Juris; Beschluss vom 29.2.1996, NVwZ-RR 1997, 326; Beschluss vom 17.5.1977, BayVBl 1977, 477; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.2.1995, NVwZ-RR 1996, 238; Beschluss vom 11.3.1991, NVwZ-RR 1991, 448; Beschluss vom 20.7.1989, 2 S 1497/89 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.2.2004, NVwZ-RR 04, 711; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1.11.2005, 4 O 327/05 - Juris; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 162, RdNr. 50).

    Solche persönlichen Gründe rechtfertigen bei Berücksichtigung des Kostenminimierungsgrundsatzes gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten nicht die Entstehung hoher Reisekosten, wenn der Rechtsstreit durch einen Anwalt am Ort des Geschehens genauso geführt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.5.1984; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.2.2004; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.7.1989, 2 S 1497/89 jeweils a.a.O.).

  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z.B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05

    Reisekosten eines (auswärtigen) Prozessbevollmächtigten

    Auch wenn man den Prozessbevollmächtigten damit als "Hausanwalt" des Beklagten ansehen wollte, folgt daraus noch nicht, dass es für den Beklagten unzumutbar war, zur Kostenminimierung einen anderen Rechtsanwalt zur Prozessvertretung zu beauftragen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OLG Rostock, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 8 W 68/04 -, zit. nach JURIS zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, sind nach der Rechtsprechung in aller Regel die Reisekosten eines sogenannten auswärtigen Rechtsanwalts nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn der von der Partei beauftragte Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.12.1983 - 2 S 2782/83 -, vom 17.12.1984 - 8 S 2582/84 - und vom 20.7.1989 - 2 S 1497/89).
  • VG Karlsruhe, 13.04.2004 - 5 K 1141/02

    Reisekosten für auswärtigen Anwalt; Erstattungsfähigkeit

    Danach sind Reisekosten eines sogenannten auswärtigen Rechtsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, daß eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muß (Vergleiche VGH Mannheim, 1989-07-20, 2 S 1497/89, VBlBW 1990, 16) oder wenn ein im Verwaltungsverfahren oder in einer Vorinstanz entstandenes Vertrauensverhältnis einen objektiven Grund für eine verständige und das Kosteninteresse des Prozeßgegners berücksichtigende Partei abgeben kann, den bereits gewählten Anwalt ihres Vertrauens, der seine Kanzlei nicht am Gerichtssitz oder an ihrem Wohnsitz hat, für die weitere Vertretung zu behalten.
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. VG Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06, NVwZ-RR 2007, 565; Bayerischer VGH vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1992 - A 16 S 2061/91

    Kostenfestsetzung - zur Erstattung von Fahrtmehrkosten für im

    Dagegen kann der über diesen Betrag hinausgehende Fahrtaufwand, der deshalb entstanden ist, weil sein Prozeßbevollmächtigter in K ansässig ist, nicht festgesetzt werden, da diese Kosten nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (zur Erstattung von Fahrtkosten auswärtiger Rechtsanwälte vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 4.11.1987 - 11 S 1103/86 - m.w.N., vom 20.7.1989 - 2 S 1497/89 -, vom 11.3.1991 - A 14 S 110/91 -, VBlBW 91, 342 und vom 12.3.1992 - 3 S 67/92 -).
  • VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven

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