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   LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11   

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https://dejure.org/2012,35513
LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11 (https://dejure.org/2012,35513)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15.02.2012 - 2 S 156/11 (https://dejure.org/2012,35513)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 2 S 156/11 (https://dejure.org/2012,35513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Mietwagenkosten für Nutzung eines Mietwagens wegen eines Verkehrsunfalls aus abgetretenem Recht

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287; RDG § 3
    Erstattung von Mietwagenkosten für Nutzung eines Mietwagens wegen eines Verkehrsunfalls aus abgetretenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschaler Unfallersatzaufschlag bei Mietwagen nur ausnahmsweise zulässig

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen - Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
    Sie rügt, dass das Amtsgericht die Abtretung zu Unrecht als nichtig erachtet habe, und weist hierzu insbesondere auch auf die Entscheidung der Kammer vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) sowie die des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 (VI ZR 143/11) hin.

    Anzumerken ist lediglich, dass auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2012 ( VI ZR 143/11) ausgeführt hat, das die Einziehung von erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderungen durch den Autovermieter nur eine nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erlaubte Nebentätigkeit darstellt.

  • LG Frankenthal, 12.01.2011 - 2 S 163/10

    Geltendmachung von Mietwagenkosten gegenüber einer Versicherungsgesellschaft

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
    Sie rügt, dass das Amtsgericht die Abtretung zu Unrecht als nichtig erachtet habe, und weist hierzu insbesondere auch auf die Entscheidung der Kammer vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) sowie die des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 (VI ZR 143/11) hin.

    Die Kammer hat in ihrem einen vergleichbaren Fall betreffenden Urteil vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 2 S 94.10

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre;

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
    Gerade die im Streitfall erforderliche Rechtfertigung der eigenen Leistung oder Abrechnung durch den Autovermieter belegt die in § 5 Abs. 1 RDG geforderte Zugehörigkeit als Nebenleistung zu seiner eigentlichen Hauptleistung (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Oktober 2010, 2 S 94/10).
  • AG Frankenthal, 12.04.2021 - 3a C 253/20

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungfähigkeit von Desinfektionskosten

    Haftungsreduzierung und Winterbereifung (LG Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 15.02.2012 - 2 S 156/11) von insgesamt EUR 144, 00 abzgl.
  • LG Frankenthal, 09.05.2012 - 2 S 360/11

    Anforderungen für die Übernahme der Kosten für einen Ersatzwagen i.R.d.

    Insoweit kann auf die Entscheidungen der Kammer vom 12. Januar 2011 ( 2 S 163/10 ) und vom 15. Februar 2012 ( 2 S 156/11 ) sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 ( VI ZR 143/11 ) verwiesen werden, der ausgeführt hat, dass die Einziehung von erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderungen durch den Autovermieter eine nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erlaubte bloße Nebentätigkeit darstellt.
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