Rechtsprechung
LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Mietwagenkosten für Nutzung eines Mietwagens wegen eines Verkehrsunfalls aus abgetretenem Recht
- verkehrsanwaelte.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287; RDG § 3
Erstattung von Mietwagenkosten für Nutzung eines Mietwagens wegen eines Verkehrsunfalls aus abgetretenem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pauschaler Unfallersatzaufschlag bei Mietwagen nur ausnahmsweise zulässig
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Geltendmachung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen - Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 15.03.2011 - 2h C 498/10
- LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
Sie rügt, dass das Amtsgericht die Abtretung zu Unrecht als nichtig erachtet habe, und weist hierzu insbesondere auch auf die Entscheidung der Kammer vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) sowie die des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 (VI ZR 143/11) hin.Anzumerken ist lediglich, dass auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2012 ( VI ZR 143/11) ausgeführt hat, das die Einziehung von erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderungen durch den Autovermieter nur eine nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erlaubte Nebentätigkeit darstellt.
- LG Frankenthal, 12.01.2011 - 2 S 163/10
Geltendmachung von Mietwagenkosten gegenüber einer Versicherungsgesellschaft …
Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
Sie rügt, dass das Amtsgericht die Abtretung zu Unrecht als nichtig erachtet habe, und weist hierzu insbesondere auch auf die Entscheidung der Kammer vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) sowie die des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 (VI ZR 143/11) hin.Die Kammer hat in ihrem einen vergleichbaren Fall betreffenden Urteil vom 12. Januar 2011 (2 S 163/10) ausgeführt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 2 S 94.10
Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre; …
Auszug aus LG Frankenthal, 15.02.2012 - 2 S 156/11
Gerade die im Streitfall erforderliche Rechtfertigung der eigenen Leistung oder Abrechnung durch den Autovermieter belegt die in § 5 Abs. 1 RDG geforderte Zugehörigkeit als Nebenleistung zu seiner eigentlichen Hauptleistung (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Oktober 2010, 2 S 94/10).
- AG Frankenthal, 12.04.2021 - 3a C 253/20
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungfähigkeit von Desinfektionskosten …
Haftungsreduzierung und Winterbereifung (LG Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 15.02.2012 - 2 S 156/11) von insgesamt EUR 144, 00 abzgl. - LG Frankenthal, 09.05.2012 - 2 S 360/11
Anforderungen für die Übernahme der Kosten für einen Ersatzwagen i.R.d. …
Insoweit kann auf die Entscheidungen der Kammer vom 12. Januar 2011 ( 2 S 163/10 ) und vom 15. Februar 2012 ( 2 S 156/11 ) sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012 ( VI ZR 143/11 ) verwiesen werden, der ausgeführt hat, dass die Einziehung von erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderungen durch den Autovermieter eine nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erlaubte bloße Nebentätigkeit darstellt.