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   VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1575/88   

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VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1575/88 (https://dejure.org/1989,5184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.1989 - 2 S 1575/88 (https://dejure.org/1989,5184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 2 S 1575/88 (https://dejure.org/1989,5184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 150 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 163 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Würden solche Fälle ohne Rücksicht auf hinzutretende Einzelfallumstände generell in Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände aufgenommen, so käme dies einer Ausklammerung von Erwerbszweitwohnungen aus dem Zweitwohnungssteuertatbestand gleich und liefe damit auf ein Ergebnis heraus, daß das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrig beanstandet hat (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 9. Februar 1989 - 2 S 1575/88 - VBlBW 1989, S. 348).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Die von einem verheirateten Einwohner an seinem auswärtigen Arbeitsort zur Ausübung seines Berufs gemietete Nebenwohnung unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer (a.A. BFHE 182, 243, 247; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 348).

    d) Entgegen der Ansicht der Beklagten, des BFH (a.a.O., S. 247) und des VGH Bad.-Württ. (VBlBW 1989, 348) ist die Einbeziehung der von einem verheirateten Arbeitnehmer an seinem vom Familienwohnsitz entfernten Arbeitsort gemieteten zusätzlichen Wohnung auch nicht durch den Beschluss des BVerfG vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325) zwingend geboten.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1989 - 2 S 1540/88

    Rückwirkender Wegfall einer Befreiungsregel in Zweitwohnungssteuersatzung

    Während des Berufungsverfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 9.2.1989 - 2 S 1575/88 - die in dem dortigen Verwaltungsrechtsstreit angefochtenen Zweitwohnungssteuerbescheide der Beklagten wegen Nichtigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung 1984 der Beklagten, auf der sie beruhten, aufgehoben.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten der Beklagten, die Widerspruchsakten des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis, die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - 9 K 118/86 - und die Berufungsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - 2 S 1575/88 - vor.

    Der angegriffene Bescheid konnte nicht auf die - von der Beklagten während des Berufungsverfahrens aufgehobene - Zweitwohnungssteuersatzung vom 9.4.1984 (ZWStS 84) gestützt werden, denn diese Satzung war wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ungültig, wie der erk. Senat durch (rechtskräftiges) Urteil vom 9.2.1989 - 2 S 1575/88 - entschieden hat.

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