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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82   

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https://dejure.org/1983,2227
VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82 (https://dejure.org/1983,2227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1983 - 2 S 1604/82 (https://dejure.org/1983,2227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 2 S 1604/82 (https://dejure.org/1983,2227)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 148 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1982 - 2 S 478/81

    Entwässerungsbeitrag - Tiefenbegrenzung - Vorausleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82
    Landwirtschaftlich genutzte Teilflächen ("Hinterland") solcher Grundstücke dürfen aber bei der Flächenberechnung dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie nach anderen planungsrechtlichen Vorschriften (zB BBauG § 34) bebaubar sind (Anschluß VGH Mannheim, 1982-04-29, 2 S 478/81, VBlBW 1982, 306).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. Senat, Urteile vom 26.5.2983 - 2 S 1604/82 -und vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87-; Scholz/Sammet/Gössl, Recht und Praxis der Globalberechnung in Baden-Württemberg 1988, S. 24; ferner auch Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 2006, RdNr. 678 l).Ungeachtet der Frage, wann letztlich die Änderungen in der Anschlussmöglichkeit des Außenbereichs durch Druckleitungen absehbar gewesen sind, wäre eine Pflicht der Beklagten zur Neufestsetzung des Beitragssatzung demnach (erst) dann gegeben, wenn die Änderungen von Kosten- oder Flächenseite, wie sie durch die Anbindung von Grundstücken mittels Druckleitung eingetreten sind, zu einer eindeutigen Widerlegung der der Beschlussfassung von 1993 zu Grunde gelegten Prognosen und ferner zu einer dadurch bewirkten Kostenüberdeckung geführt hätten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Dies ist im Falle der Schätzung künftiger Beihilfen und Zuschüsse erst dann anzunehmen, wenn sie durch die inzwischen bewilligten höheren Zuschüsse und Beihilfen überholt ist und diese nunmehr auf der Grundlage des bisherigen Beitragssatzes zur Kostenüberdeckung führen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.5.1983 -- 2 S 1604/82 --; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 664).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

    Da der Landesgesetzgeber in § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 den Ausgleich von Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre nicht ausdrücklich auch auf Gebührenkalkulationen für lediglich ein Rechnungsjahr erstreckt hat, ist auf Grund der gebotenen restriktiven Auslegung des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 davon auszugehen, daß die gesetzliche Anpassungspflicht von Gebührensätzen mit nur einjähriger Gebührenkalkulation bereits am Ende des betroffenen Haushaltsjahres entsteht, also in dem Zeitpunkt, in dem die bisherige prognostische Schätzung der Kosten und Gebühren eindeutig widerlegt ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.5.1983 -- 2 S 1604/82 --, VBlBW 1984, 81).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und

    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 S 1604/82 - VBlBW 1984, 81, und vom 19. Oktober 2006 - 2 S 705/04 - juris, Rn. 24; ferner auch Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, Stand März 2009, § 8, Rn. 678l).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1989 - 2 S 2031/87

    Kein Abwasserbeitrag für Hochwasserrückhaltebecken

    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit auch eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlußfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom 26.5.1983 -- 2 S 1604/82 --; Scholz, aaO, Rdnr. 664).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 2 S 1352/81

    Entwässerungsbeitrag; Globalberechnung; Prognose; Kostenüberdeckung

    Bei der gerichtlichen Überprüfung der Entwässerungsbeitragssätze anhand des Kostendeckungsprinzips ist - sofern sie sachgerecht und vertretbar waren - grundsätzlich von den Einschätzungen künftiger Entwicklungen auszugehen, die der Beschlußfassung des Gemeinderats über den Beitragssatz zugrunde lagen (Anschluß VGH Mannheim, 1983-02-10, 2 S 390/82, VBlBW 1983, 408; Anschluß VGH Mannheim, 1983-05-26, 2 S 1604/82, VBlBW 1984, 81).
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