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   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97   

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VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Entwässerungsgebühr; Überprüfung einer Kanalgebühr; Abwassergebühren; Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen; Ermittlung der Abschreibungsbeiträge

  • Judicialis

    KAG § 9 Abs. 2 S. 3; ; KAG § 9 Abs. 2 S. 4; ; KAG § 9 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwässerungsgebühr, Gebührenkalkulation, Abschreibungen, Beiträge tatsächlich eingegangene, Kalkulationszeitraum mehrjähriger, Gebührensatz konstanter, Kostenüberdeckungen Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 710
  • DVBl 2000, 1228
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Durch ein zwischen den Beteiligten ergangenes Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 - 2 S 3246/94 - erklärte der Senat § 41 AbwS i.d.F. der Änderungssatzungen vom 22.11.1994 und vom 23.5.1995 für nichtig, weil dem in dieser Satzungsbestimmung festgesetzten Abwassergebührensatz eine fehlerhafte Gebührenkalkulation zugrundegelegen habe.

    Dem Senat liegen die Abwassersatzung der Antragsgegnerin vom 25.8.1992 sowie die dazu ergangenen Änderungssatzungen, die Gebührenkalkulation (Stand: 12.11.1996) und die Akten in den Verfahren 2 S 1635/97 und 2 S 3246/94 vor.

    Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) entschieden, daß diejenigen Kosten, die der Antragsgegnerin anläßlich von Widerspruchs- und Klageverfahren entstehen, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide anstrengen, keine gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung sind.

    Gegen die Annahme einer versehentlich falschen Bezeichnung sprechen die eigenen Angaben, die die Antragsgegnerin im früheren Normenkontrollverfahren (2 S 3246/94) und im Laufe des vorliegenden Verfahrens zunächst abgegeben hat.

    Es beruht auf den eigenen erläuternden Erklärungen der Antragsgegnerin, wenn der Senat in seinem früheren Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) davon ausging, daß unter der Rubrik "Gerichts- und ähnliche Kosten, Untersuchung Starkverschmutzer u.ä." der damaligen Gebührenkalkulation Kosten angesetzt worden sind, die der Antragsgegnerin für die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung anläßlich von Verfahren entstanden sind, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide angestrengt haben.

    Die Antragsgegnerin hat hierzu selbst angegeben (vgl. AS 403 VGH-Akten 2 S 3246/94), diese Position betreffe u.a. den aus den Vorjahren erfahrungsgemäß abgeleiteten Aufwand für Hunderte solcher Verfahren.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Es muß sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (so ausdr. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 -2 S 1407/94 -, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80

    Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Für derartige Erwägungen ist aber bei der Bemessung der Abwassergebühren kein Raum; denn die Gebühr wird als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Gemeinde, ausgelöst durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen, erhoben (so bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 -, VBlBW 1984, 346, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Er verpflichtet im Sinne eines Kostenüberschreitungsverbots die Gemeinde, die Gebühren so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Kalkulationszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt (vgl. VGH Bad.-Württ., NKU vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1980 - 2 S 646/80

    Erschließungsvertrag - Eigenanteil der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Lediglich bei der Veranlagung zu Beiträgen nach § 10 KAG ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, den beitragsfähigen Aufwand um eine das öffentliche Interesse an der Einrichtung berücksichtigende Quote zu kürzen, die der Gesetzgeber nunmehr in § 10 Abs. 2 S. 3 KAG auf mindestens 5 % festgelegt hat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1980 - 2 S 646/80 -, BWGZ 1981, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Ansatzfähig sind nach dieser Vorschrift nur die betriebsbedingten Kosten, d.h. Kosten, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710; Beschl. v. 27.2.1996 - 2 S 3246/94 - VBlBW 1996, 382).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Nicht abschließend entschieden werden muss, ob sich entgegen der in einem der Urteile des 1. Senats vom 19. Mai 2005 (- 1 K 409/04 -) vertretenen Rechtsauffassung Kalkulationszeitraum und Erhebungszeitraum decken müssen und bei einem mehrjährigen Kalkulationszeitraum für den gesamten Zeitraum nur ein einheitlicher Gebührensatz gebildet werden darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1. Juli 1997 - 9 A 3556/96 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. Bd. I, § 6 Rdnr. 93 ff.; Bd. II § 6 Rdnr. 726a, 726c; Quaas, NVwZ 2002, 144, 148; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Außerdem weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - ab.

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).

    Der in dem Senatsurteil vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - (NVwZ-RR 2000, 710) aufgestellte Grundsatz, wonach im Falle einer Nachkalkulation an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen ist, ist aus den dort im Einzelnen dargelegten Gründen nicht auf den hier vorliegenden Fall anwendbar.

  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Als betriebsbedingt und damit gebührenfähig können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstehen, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 19, 22).

    Es handelt sich bei ihnen aber auch nicht um Kosten von Neben- und Zusatzleistungen, die den erforderlichen engen sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Leistungserstellung aufweisen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -, juris Rn. 43 ff., und vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 24).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige

    Denn aus der in § 14 Abs. 2 KAG verankerten Befugnis des Satzungsgebers, bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, folgt zugleich das Recht, für den gesamten Kalkulationszeitraum einen konstanten Gebührensatz in der Satzung festzulegen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris, Rn. 35; Gössl/Reif a.a.O. § 14 Erl. 3.3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05

    Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist

    Dass das erste auf den Bemessungszeitraum folgende Jahr in der Regel für einen Ausgleich nicht zur Verfügung steht, da die Gebührenkalkulation für das erste Folgejahr in der Regel erstellt wird, bevor das Ergebnis des laufenden Bemessungszeitraums feststeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - BWGZ 2000, 436), ist unerheblich; dies führt insbesondere nicht dazu, dass der Ausgleich erst im sechsten auf den Bemessungszeitraum folgenden Jahr vollzogen sein müsste.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Zudem ist das Kostendeckungsprinzip "Veranschlagungsmaxime" (vgl. dazu Senat, Urteil v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710, 712), die weitgehend auf Vorausberechnungen beruht, wie sie sich zu Beginn eines Veranlagungszeitraums bzw. einer Rechnungsperiode darstellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 5.17

    Erhebung von Wasserversorgungs- bzw. Schmutzwassergebühren

    Auch ein etwaiges Vertrauen eines nicht beitragsbelasteten Nutzers darauf, zu einem Beitrag nicht mehr herangezogen werden zu können, rechtfertigt es nicht, diesen gleich einem beitragsbelasteten Nutzer zu behandeln (Urteil vom 6. Juni 2007, a. a. O., Rn. 37; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 28 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2023 - 2 S 710/23

    Berechnung der Gebührensätze bei rückwirkend erlassener Gebührensatzung

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurückzugreifen (vgl. Senatsurteile vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 - juris Rn. 60 [Kurtaxe], vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 - juris Rn. 46 [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris Rn. 32 - [Abwassergebühr]).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist im Fall einer mit Rückwirkung erlassenen Gebührensatzung dann auf die tatsächlichen Werte (Ist-Werte) zurückzugreifen, wenn im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung die gebührenfähigen Kosten feststehen und berücksichtigt werden können (vgl. etwa Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris Rn 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche

    Auf die mit der Klage aufgeworfene Frage, ob sich eine Kostenüber- bzw. -unterdeckung anhand des kameralistischen Rechnungsergebnisses oder lediglich anhand sogenannter Nebenrechnungen (vgl. Bleile, a.a.O., S. 186) ergeben könne oder es für den Kostenausgleich allein auf das tatsächliche (gebührenfähige) Ergebnis ankomme, das sich am Ende des Bemessungszeitraums ergebe (unter Hinweis auf Senat, NKU v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 -BWGZ 2000, 436 = KStZ 2000, 175), kommt es dementsprechend ebenso wenig an wie auf die mit der Klage weiter verbundene Rüge, die Beklagte habe für das hier streitige Jahr 1996 eine Unterdeckung bewusst in Kauf genommen, was es ausschließe, diese Unterdeckung in einem späteren Ausgleich zu berücksichtigen (unter Hinweis auf Senat, NKU. v. 22.10.1998 -2 S 399/97 - ESVGH 49, 98 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 9 A 3.17

    Gebührenrecht: Normenkontrollverfahren gegen eine Gebührensatzung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 10.17

    Berücksichtigung des Eigenkapitalanteils bei Abwassergebühren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 2 L 250/03

    Nichtigkeit einer Regelung über eine Abfallgrundgebühr

  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2420/02

    Vor einer Gebührenerhebung muss dem Gemeinderat eine Kalkulation vorgelegt werden

  • VG Frankfurt/Oder, 28.07.2020 - 5 K 2299/18
  • VG Stade, 16.07.2008 - 4 A 981/06

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung von Abwassergebühren; Bemessung der

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