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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1984 - 2 S 1654/83   

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https://dejure.org/1984,4660
VGH Baden-Württemberg, 19.07.1984 - 2 S 1654/83 (https://dejure.org/1984,4660)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1984 - 2 S 1654/83 (https://dejure.org/1984,4660)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 2 S 1654/83 (https://dejure.org/1984,4660)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Verträge über die Höhe kommunaler Gebühren und damit auch über die Bemessung von Benutzungsgebühren nach § 5 NKAG sind in Ansehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - auch wenn sich dadurch bei wirtschaftlicher Betrachtung kein anderes Ergebnis einstellt - nichtig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.12.1984 - 3 A 53/79 - KStZ 1985, 113), erst recht Abgabenbefreiungen durch Vertrag, die diesem Grundsatz nicht gerecht werden (vgl. Freese, a. a. O., § 2 Rn. 101 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

    Auch aus dem Wasserleitungsplan vom 1.3.1882 ist nicht ersichtlich, dass dem Postweg eine - wenn auch nur im Sinne einer unselbständigen Zufahrt beschränkte (vgl. Urteil des Senats vom 19.7.1984 - 2 S 1654/83 -) - Anbaufunktion zuteil geworden wäre, zumal auch zu diesem Zeitpunkt keine weitere Bebauung entlang des Postwegs stattfand und die vorhandene Bebauung ausschließlich entlang der Ulmer Straße verlief.
  • VG Osnabrück, 09.08.2011 - 1 A 73/11

    Vertragliches Entgelt für einen Großeinleiter neben Abwassergebühren für die

    Das kommunale Benutzungsgebührenrecht ist einer vertraglichen Einzelfallregelung über die Gebührenpflicht und -höhe wegen der Bindung der Verwaltung an das Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und des Gebotes der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht zugänglich (vgl. Nds. OVG, U. v. 09.12.1984, 3 OVG A 53/79, KStZ 1985, 113; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band 2, Stand: 09/2010, § 6 Rn. 767).
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