Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.07.1984 - 2 S 1654/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.03.1983 - 5 K 211/82
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1984 - 2 S 1654/83
Papierfundstellen
- ESVGH 35, 160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17
Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung; …
Verträge über die Höhe kommunaler Gebühren und damit auch über die Bemessung von Benutzungsgebühren nach § 5 NKAG sind in Ansehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - auch wenn sich dadurch bei wirtschaftlicher Betrachtung kein anderes Ergebnis einstellt - nichtig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.12.1984 - 3 A 53/79 - KStZ 1985, 113), erst recht Abgabenbefreiungen durch Vertrag, die diesem Grundsatz nicht gerecht werden (…vgl. Freese, a. a. O., § 2 Rn. 101 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen …
Auch aus dem Wasserleitungsplan vom 1.3.1882 ist nicht ersichtlich, dass dem Postweg eine - wenn auch nur im Sinne einer unselbständigen Zufahrt beschränkte (vgl. Urteil des Senats vom 19.7.1984 - 2 S 1654/83 -) - Anbaufunktion zuteil geworden wäre, zumal auch zu diesem Zeitpunkt keine weitere Bebauung entlang des Postwegs stattfand und die vorhandene Bebauung ausschließlich entlang der Ulmer Straße verlief. - VG Osnabrück, 09.08.2011 - 1 A 73/11
Vertragliches Entgelt für einen Großeinleiter neben Abwassergebühren für die …
Das kommunale Benutzungsgebührenrecht ist einer vertraglichen Einzelfallregelung über die Gebührenpflicht und -höhe wegen der Bindung der Verwaltung an das Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und des Gebotes der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht zugänglich (vgl. Nds. OVG, U. v. 09.12.1984, 3 OVG A 53/79, KStZ 1985, 113;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band 2, Stand: 09/2010, § 6 Rn. 767).