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   VGH Baden-Württemberg, 07.01.2004 - 2 S 1680/03   

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https://dejure.org/2004,8009
VGH Baden-Württemberg, 07.01.2004 - 2 S 1680/03 (https://dejure.org/2004,8009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.2004 - 2 S 1680/03 (https://dejure.org/2004,8009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 S 1680/03 (https://dejure.org/2004,8009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - fehlende Umsatzsteuerberechtigung - greifbare Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festsetzung einer ausgewiesenen Umsatzsteuer in einem Kostenfestsetzungsantrag; Wirkungen eines Auslandssitzes auf die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer; Voraussetzungen einer erfolgreichen Beschwerde gegen einen die Erinnerung eines Beklagten ...

  • Judicialis

    ZPO § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104
    Kosten einschließlich Gerichtskosten, Kostenfestsetzung - Umsatzsteuer, Vorsteuerabzugsberechtigung, Erklärung fehlender Abzugsberechtigung, Prüfungsumfang Kostenfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 310
  • DÖV 2004, 396
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2004 - 2 S 1680/03
    Der Gesetzgeber wollte mit ihr das Kostenfestsetzungsverfahren von schwierigen, einer anderen Gerichtsbarkeit zuzuordnenden Fragen des materiell-rechtlichen Umsatzsteuerrechts freihalten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, NJW 1996, 382; von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. A., § 25 RdNr. 7a).

    Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht auch davon aus, dass die Richtigkeit der Erklärung widerlegt werden darf (zur Frage des Gegenbeweises siehe BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, a.a.O.; zur fehlenden Tatsacheneigenschaft einer fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung aber von Eicken a.a.O.), jedenfalls bei entsprechender Einwendung des Prozessgegners.

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