Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00   

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VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,15191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,15191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,15191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 190
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 2 S 315/94

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für mit Transformatorstation bebautes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 -) können Grundstücke mit sog. Umformerstationen Baulandeigenschaft haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Der Senat hat (dazu Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -) ein "Erschlossensein" nur bejaht für solche Flächen einer Abwasserbeseitigungsanlage, die baulich genutzt sind.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Ergänzend kann hier indes in die Erwägung einzustellen sein, dass die baulichen Anlagen eines Klärwerks zum einen kaum als "unbedeutend" und "untergeordnet" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu das genannte Urteil vom 12.11.1971 und das Urteil vom 23.10.1996, NVwZ 1998, 73) angesehen werden können, zum anderen Kläranlagen aber auch dann nicht der Erschließung im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB dienen, wenn sie der Reinigung von Abwasser eines "übergreifenden" Gebiets dienen (dazu Reif a.a.O., Erl. 5.4.2.5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1987 - 2 S 2659/85

    Zulässigkeit eines von der Beitragssatzung abweichenden Verteilungsmaßstabs in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Dieser Anspruch ist im Wege der Leistungsklage geltend zu machen (dazu das Urteil des Senats vom 16.6.1987 - 2 S 2659/85 -).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Für die Entscheidung über die Höhe des Erstattungsbetrags ist daher der betragsmäßige Unterschied zwischen Ablösungsbetrag und dem an sich zutreffenden  "Erschließungsbeitrag" für die in Rede stehenden Grundstücke des Klägers zugrundezulegen (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.1996, DVBl. 1997, 496).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Von der gesetzlichen Ermächtigung zum Abschluss von Ablösungsverträgen darf jedoch ausschließlich in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen Gebrauch gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 183 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    (1) Ein Anspruch auf Rückzahlung einer auf der Grundlage eines Ablösungsvertrags erbrachten Geldleistung richtet sich - mangels bundesrechtlicher Vorgabe - nach dem Landesrecht, hier nach den §§ 54 ff. LVwVfG, die durch § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden (dazu das Urteil des Senats vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583; vgl. auch Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Stand Dezember 1999, Erl. 6.1.3.1 zum Streitstand, und ders. BWGZ 1988, 796, 798).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Hat der insoweit zuständige Gemeinderat eine zusammenfassende Aufwandsermittlung und -verteilung für mehrere eine Erschließungseinheit bildende Anlage nicht getroffen, kann Gegenstand der Ablösungsvereinbarung kraft Gesetzes nur die einzelne Erschließungsanlage sein (so OVG Lüneburg, U. v. 26.5.1993 - 9 L 163/90 - n.v. und dazu BVerwG, B. v. 29.10.1993 - 8 B 186.93 - n.v. ; OVG Saarland, B. v. 12.2.1998, KStZ 1998, 138).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Zwar kann dem Grundsatz von Treu und Glauben durchaus auch im Rahmen des Prozessrechts Bedeutung zukommen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.1.1992, BauR 1992, 187, 188 m.w.N.) mit der Folge, dass für die Klageerhebung ein schützenswertes Interesse nicht anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
    Dabei wird verkannt, dass es nicht auf diese Betrachtungsweise sondern darauf ankommt, ob verschiedene Erschließungsstraßen in funktioneller Abhängigkeit voneinander sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.2.1994, NVwZ 1994, 913 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 12.02.1998 - 1 Q 67/97

    Ablösungsvereinbarungen; Ermittlung des Ablösebetrages; Ablösungsbestimmungen;

  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 B 186.93
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von

    Diese unzulässige Ermittlung auf der Grundlage eines gemeinsamen Erschließungs- bzw. Abrechnungsraums für unterschiedliche Erschließungsanlagen verstößt gegen die festgelegten Ablösungsbestimmungen mit der Folge der Nichtigkeit der hierauf beruhenden Ablösungsvereinbarung (vgl. VGH BW vom 25.3.2002 ESVGH 52, 190).

    Auch für das Erschließungsbeitragsrecht wurde entschieden, dass die Nichtigkeit eines zwischen den Beteiligten geschlossenen Ablösungsvertrags keinen uneingeschränkten Rückforderungsanspruch ergibt (VGH BW vom 25.3.2002 ESVGH 52, 190 m.w. Hinweisen).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Dieser Umstand steht für sich genommen - wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 10. August 2006 - 5 TG 1239/06 - KStZ 2006, 211; siehe auch OVG Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 1982 - 9 A 177/80 - Die Gemeinde 1982, 178 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 - juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133, jeweils zur Erschließungsbeitragspflicht des Eigentümers eines Klärwerkgrundstücks) - einer Straßenausbaubeitragspflicht nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1979 - IX A 185/77 - KStZ 1980, 150; Senatsurteil vom 27. April 2010 - 9 LC 271/08 - NdsVBl 2010, 273 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.
  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
    Vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.2002 - 2 S 1696/00 -, juris; OVG Nds., Urteil vom 26.5.2003 - 9 L 163/90 -, juris.

    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.5.1986 - 3 A 1313/84 -, KStZ 1986, 239; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.2002 - 2 S 1696/00 -, a.a.O. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Damit ist ihr lediglich eine Möglichkeit vertraglicher Ablösungsvereinbarungen eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, juris, Rn. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 -, juris, Rn. 19), die die Gemeinde entweder in ihre Erschließungsbeitragssatzung aufnehmen oder, da sie nicht zum von § 132 BauGB geforderten Mindestinhalt einer Satzung gehören, als Verwaltungsvorschriften erlassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, juris, Rn. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 15/13 -, juris, Rn. 7; Driehaus, aaO, § 22, Rn. 18; Quaas in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 133, Rn. 39; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 133, Rn. 53).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Damit ist ihr lediglich eine Möglichkeit vertraglicher Ablösungsvereinbarungen eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, juris, Rn. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2002 - 2 S 1696/00 -, juris, Rn. 19), die die Gemeinde entweder in ihre Erschließungsbeitragssatzung aufnehmen oder, da sie nicht zum von § 132 BauGB geforderten Mindestinhalt einer Satzung gehören, als Verwaltungsvorschriften erlassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, juris, Rn. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 15/13 -, juris, Rn. 7; Driehaus, aaO, § 22, Rn. 18; Quaas in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 133, Rn. 39; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 133, Rn. 53).
  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum

    Ohnehin zählen Abwasserreinigungsanlagen, wie § 127 Abs. 4 BauGB unmissverständlich klarstellt, nicht zu den beitragsfähigen Anlagen im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts (und damit auch nicht zu denjenigen im ausbaubeitragsrechtlichen Sinn); sie können auch wegen der fehlenden Bezogenheit auf das konkrete Abrechnungsgebiet (vgl. VGH BW, Urteil vom 25.03.2002 - 2 S 1696/00 -, juris, Rn 30) keine Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB sein.
  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1404

    ÖR-Erstattungsanspruch: Zurückbehaltungsrecht?

    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00   

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https://dejure.org/2002,13728
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,13728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,13728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2 S 1696/00 (https://dejure.org/2002,13728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung; Bemessung eines Erschließungsbeitrags durch Ermittlung des Erschließungsraums ; "Ablösungstypisches Risiko"; Abschluss einer Erschließungsbeitragsablösung

  • Judicialis

    BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5; ; BGB § 242; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5; BGB § 242; BGB § 134
    Erschließungsbeitrag: Treu und Glauben/Klagebefugnis, Erschließungsbeitrag/Ablösung, Ablösungsbestimmung/Verstoß, Ablösungsvereinbarung/Nichtigkeit, "Ablösungstypisches Risiko"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 2 S 315/94

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für mit Transformatorstation bebautes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 -) können Grundstücke mit sog. Umformerstationen Baulandeigenschaft haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Der Senat hat (dazu Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -) ein "Erschlossensein" nur bejaht für solche Flächen einer Abwasserbeseitigungsanlage, die baulich genutzt sind.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Für die Entscheidung über die Höhe des Erstattungsbetrags ist daher der betragsmäßige Unterschied zwischen Ablösungsbetrag und dem an sich zutreffenden "Erschließungsbeitrag" für die in Rede stehenden Grundstücke des Klägers zugrundezulegen (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.1996, DVBl. 1997, 496).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Ergänzend kann hier indes in die Erwägung einzustellen sein, dass die baulichen Anlagen eines Klärwerks zum einen kaum als "unbedeutend" und "untergeordnet" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu das genannte Urteil vom 12.11.1971 und das Urteil vom 23.10.1996, NVwZ 1998, 73) angesehen werden können, zum anderen Kläranlagen aber auch dann nicht der Erschließung im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB dienen, wenn sie der Reinigung von Abwasser eines "übergreifenden" Gebiets dienen (dazu Reif a.a.O., Erl. 5.4.2.5).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Zwar kann dem Grundsatz von Treu und Glauben durchaus auch im Rahmen des Prozessrechts Bedeutung zukommen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.1.1992, BauR 1992, 187, 188 m.w.N.) mit der Folge, dass für die Klageerhebung ein schützenswertes Interesse nicht anzuerkennen ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Hat der insoweit zuständige Gemeinderat eine zusammenfassende Aufwandsermittlung und -verteilung für mehrere eine Erschließungseinheit bildende Anlage nicht getroffen, kann Gegenstand der Ablösungsvereinbarung kraft Gesetzes nur die einzelne Erschließungsanlage sein (so OVG Lüneburg, U. v. 26.5.1993 - 9 L 163/90 - n.v. und dazu BVerwG, B. v. 29.10.1993 - 8 B 186.93 - n.v. ; OVG Saarland, B. v. 12.2.1998, KStZ 1998, 138).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    (1) Ein Anspruch auf Rückzahlung einer auf der Grundlage eines Ablösungsvertrags erbrachten Geldleistung richtet sich - mangels bundesrechtlicher Vorgabe - nach dem Landesrecht, hier nach den §§ 54 ff. LVwVfG, die durch § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden (dazu das Urteil des Senats vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583; vgl. auch Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Stand Dezember 1999, Erl. 6.1.3.1 zum Streitstand, und ders. BWGZ 1988, 796, 798).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Dabei wird verkannt, dass es nicht auf diese Betrachtungsweise sondern darauf ankommt, ob verschiedene Erschließungsstraßen in funktioneller Abhängigkeit voneinander sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.2.1994, NVwZ 1994, 913 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Von der gesetzlichen Ermächtigung zum Abschluss von Ablösungsverträgen darf jedoch ausschließlich in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen Gebrauch gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 183 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1987 - 2 S 2659/85

    Zulässigkeit eines von der Beitragssatzung abweichenden Verteilungsmaßstabs in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
    Dieser Anspruch ist im Wege der Leistungsklage geltend zu machen (dazu das Urteil des Senats vom 16.6.1987 - 2 S 2659/85 -).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 B 186.93
  • OVG Saarland, 12.02.1998 - 1 Q 67/97

    Ablösungsvereinbarungen; Ermittlung des Ablösebetrages; Ablösungsbestimmungen;

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