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   OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90   

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OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90 (https://dejure.org/1991,2671)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.02.1991 - 2 S 18.90 (https://dejure.org/1991,2671)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 2 S 18.90 (https://dejure.org/1991,2671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn Lichtenrade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauarbeiten; Wiederinbetriebnahme; S-Bahnstrecke; Mauerbau; Unterbrechung; Wesentliche Änderung; Planfeststellungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1991, 700
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 22. Juni 1979 - 4 C 40.75 = DÖV 1980, 135), daß die bauliche oder betriebliche Erweiterung oder Änderung eines Flugplatzes wesentlich und deshalb genehmigungsbedürftig ist, wenn durch sie die für das luftverkehrsrechtliche Genehmigungserfordernis maßgebenden Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können.

    Einer der Ausnahmefälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht ein subjektives Recht auf Durchführung und Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren in dieser Art anerkannt hat (DÖV 1980, 135 [137] bezüglich der Gemeinden und Gemeindeverbände im luftverkehrsrechtlichen Verwaltungsverfahren, ferner Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - bezüglich eines anerkannten Naturschutzverbands) liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Für das Gebiet des Fernstraßenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Gesetz den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten keine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition mit dem Inhalt eines Anspruches auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens einräume (BVerwGE 64, 325 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47; BVerwG 4 C 24.77 - Urteil vom 22. Februar 1980 - = Buchholz a.a.O., Nr. 33; ebenso für das Gebiet des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens BVerwGE 78, 40 [41]; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 68 ff.; Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rdnr. 480, 501; Wahl, NVwZ 1990, 426 [431] m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Einer der Ausnahmefälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht ein subjektives Recht auf Durchführung und Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren in dieser Art anerkannt hat (DÖV 1980, 135 [137] bezüglich der Gemeinden und Gemeindeverbände im luftverkehrsrechtlichen Verwaltungsverfahren, ferner Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - bezüglich eines anerkannten Naturschutzverbands) liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Zwar wirft das die Frage auf, ob ein Streckenabschnitt dann funktionslos und seine rechtliche Qualität obsolet wird, wenn er im Nichts endet, weil die Anschlußstrecke endgültig stillgelegt worden ist (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu funktionslos gewordenen Bebauungsplänen, BVerwGE 26, 282 [284 f.]; 54, 5 [8 ff.]).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Im Hinblick auf das Grundrecht der Antragsteller aus Artikel 14 Abs. 1 GG sei noch auf die bundesbahnrechtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1979 - 4 C 10.77 - (BVerwGE 59, 253 ) eingegangen.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in letzter Zeit zweimal mit der Stillegung von Bahnanlagen bzw. Entwidmung von Bahnanlagen oder Bundesbahngelände beschäftigt (BVerwG 4 C 48.86 vom 16. Dezember 1988 = BVerwGE 81, 111 ; BVerwG 4 B 1.90 vom 5. Februar 1990 = DÖV 1990, 475).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Zu § 18 c Abs. 2 FStrG a.F. hat es in der Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - = BVerwGE 84, 31 ) die Auffassung vertreten, eine Planänderung sei von unwesentlicher Bedeutung, wenn sie Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis nach Struktur und Inhalt nicht berühre, also die Frage sachgerechter Zielsetzung und Abwägung im Sinne der Gesamtplanung nicht erneut aufwerfen könne.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Für das Gebiet des Fernstraßenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Gesetz den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten keine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition mit dem Inhalt eines Anspruches auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens einräume (BVerwGE 64, 325 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47; BVerwG 4 C 24.77 - Urteil vom 22. Februar 1980 - = Buchholz a.a.O., Nr. 33; ebenso für das Gebiet des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens BVerwGE 78, 40 [41]; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 68 ff.; Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rdnr. 480, 501; Wahl, NVwZ 1990, 426 [431] m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in letzter Zeit zweimal mit der Stillegung von Bahnanlagen bzw. Entwidmung von Bahnanlagen oder Bundesbahngelände beschäftigt (BVerwG 4 C 48.86 vom 16. Dezember 1988 = BVerwGE 81, 111 ; BVerwG 4 B 1.90 vom 5. Februar 1990 = DÖV 1990, 475).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90
    Für das Gebiet des Fernstraßenrechts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Gesetz den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten keine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition mit dem Inhalt eines Anspruches auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens einräume (BVerwGE 64, 325 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47; BVerwG 4 C 24.77 - Urteil vom 22. Februar 1980 - = Buchholz a.a.O., Nr. 33; ebenso für das Gebiet des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens BVerwGE 78, 40 [41]; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 68 ff.; Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rdnr. 480, 501; Wahl, NVwZ 1990, 426 [431] m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Entwidmet wurde die Strecke nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin nicht (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 [ECLI:DE:OVGBEBB:1991:0208.2S18.90.0A] - juris Rn. 46 ff.).
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Denn betrieben wurde die Eisenbahn zwar von der DR; die Verwaltung des Reichsbahnvermögens wurde aber von jeder Besatzungsmacht in ihrem Sektor geregelt (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 - OVGE 19, 127 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.1995 - 4 L 299/93

    Wechsel des Beklagten; Berufungsinstanz; Zustimmung des neuen Beklagten;

    Es handelt sich vielmehr um Instandsetzungsarbeiten, selbst wenn - was offenbleiben kann - dabei das Gleisbett, die Schienen und erforderlichen Bahnbetriebsanlagen vollständig erneuert sein sollten ( insoweit zutreffend OVG Berlin , B. vom 8.2.1991 - 2 S 18/90 -, LKV 1991, 279, 281).
  • VG Berlin, 26.11.1993 - 1 A 321.93

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung eines

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  • VG Berlin, 27.09.1995 - 1 A 322.95

    Zulässigkeit des Ausbaus der "Oberbaumbrücke" in Berlin; Vereitelung des

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  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 106.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").
  • VG Ansbach, 28.01.1992 - AN 20 K 91.00071
    Das OVG Berlin (DÖV 1991, 700) hat sogar die Wiederherstellung einer jahrzehntelang unterbrochenem Bahnstrecke im Wege einer vollständigen Erneuerung (unter Beseitigung des alten Schotterbettes und Bahnkörpers) nicht als wesentliche Änderung i. S. des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV angesehen und gleichzeitig die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 u. 2 BbG verneint.
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 216.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").
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