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   VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90   

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https://dejure.org/1992,6359
VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90 (https://dejure.org/1992,6359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 (https://dejure.org/1992,6359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 1992 - 2 S 1908/90 (https://dejure.org/1992,6359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung; Mehrmaligkeit der Beitragsheranziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90
    Im Erschließungsbeitragsrecht gibt es keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl BVerwG, Urteil vom 18.3.1988, BVerwGE 79, 163; Urteil vom 26.2.1992 - 8 C 70/89).

    Zur Begründung hat sie sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 - bezogen, wonach die Gemeinden den entstandenen Erschließungsaufwand in voller Höhe geltend machen müßten.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es im Erschließungsbeitragsrecht keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteil vom 18.3.1988, BVerwG 8 C 92.87, BVerwGE 79, 163; Urteil vom 26.2.1992, 8 C 70.89).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1990 - 2 S 696/89

    Verbot der doppelten Abdeckung von Herstellungskosten gebührenfähiger und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90
    Verweist die Erschließungsbeitragssatzung zur Ergänzung der Verteilungsregelung auf die Baunutzungsverordnung, ist im Zweifel die im Zeitpunkt des Satzungserlasses maßgebende Fassung heranzuziehen (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 22.11.1990 - 2 S 696/89 -).

    Ist die Verweisung auf die Baunutzungsverordnung nicht ausdrücklich als dynamische Verweisung ausgestaltet, ist daher zur Ergänzung der Verteilungsregelung der Satzung die im Zeitpunkt des Satzungserlasses maßgebende Fassung der Baunutzungsverordnung heranzuziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.1990 - 2 S 696/89 -).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90
    Ziel der Vorschrift ist eine Begrenzung der in Abs. 4 geregelten Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke entsprechend der Grundsätze in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 = NVwZ 86, 566 = DVBl. 86, 349).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es im Erschließungsbeitragsrecht keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteil vom 18.3.1988, BVerwG 8 C 92.87, BVerwGE 79, 163; Urteil vom 26.2.1992, 8 C 70.89).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90
    Eine Abweichung von der Festsetzung eines Bebauungsplans ist mit den Grundzügen der Planung im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB vereinbar, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1990, BVerwG 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66).
  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Nach diesen Grundsätzen kann zwar ein Minderausbau in einer Straßenbreite von 5, 50 m bei einer festgesetzten Straßenbreite von 6, 25 m bis 7, 50 m noch mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Selbst wenn die Siedler damals zu Anliegerleistungen für die, wie ausgeführt, nicht endgültig hergestellte Straße herangezogen worden wären, wäre die nunmehrige Belastung der Kläger nicht treuwidrig, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Senatsurteile vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 36, vom 08.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 -, ESVGH 43, 153 (Leitsatz); im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.03.1988 - 8 C 92.87 - , BVerwGE 79, 163 und vom 26.02.1992 - 8 C 70.89).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Nach diesen Grundsätzen kann zwar ein Minderausbau in einer Straßenbreite vom 5, 50 m bei einer festgesetzten Straßenbreite von 6, 25 m bis 7, 50 m noch mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein (vgl. Senatsurteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Es verbleibt für die Fahrbahn noch eine Breite von 5, 50 m. Diese Ausbaubreite erlaubt bei geringer Geschwindigkeit einen Begegnungsverkehr und genügt dem Planziel, die Anliegergrundstücke zu erschließen (vgl. zu einer Fahrbahnbreite von 5, 50 m: VGH BW, Urteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris Rn. 23).

    So kann etwa nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein Minderausbau in einer Straßenbreite von 5, 50 m bei einer festgesetzten Straßenbreite von 6, 25 m bis 7, 50 m noch mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

    Nach diesen Grundsätzen kann zwar ein Minderausbau in einer Straßenbreite von 5, 50 m bei einer festgesetzten Straßenbreite von 6, 25 m bis 7, 50 m noch mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein (vgl. Senatsurteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Dass die abgerechnete Erschließungsanlage nicht den nach der Entscheidung des Senats vom 19.11.1992 (Az.: 2 S 1908/90, ESVGH 43, 153) erforderlichen, aus mehreren Schichten, insbesondere einer Frostschutzschicht, bestehenden Unterbau aufgewiesen hat, stellte das Verwaltungsgericht auf Grund einer informatorischen Anhörung in der mündlichen Verhandlung des Dipl.-Ing.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03

    Erschlossensein eines Grundstücks - unbeplanter Innenbereich - teilweise

    Die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung ist Teil der Entscheidung über das "Erschlossensein" und nicht der Verteilungsregelung zuzuordnen; daher führt ihre Unwirksamkeit nicht zu einer Nichtigkeit der satzungsrechtlichen Verteilungsregelung (so bereits der Senat, U. v. 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ferner Driehaus, aaO, Rdnr. 35 aE.) und schließlich auch nicht der Beitragssatzung (vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 413a).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09

    Anforderungen an das technische Ausbauprogramm einer

    Vielmehr bildet üblicherweise erst eine aus Tragschicht und Feinbelag bestehende Straßendecke (auch als Schlussdecke bezeichnet) den Abschluss der technischen Fertigstellung von Verkehrsanlagen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.04.1989 - 2 S 1879/88 - VBlBW 1989, 427; vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris; vom 25.09.1990 - 2 S 1792/88 ; vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.06.1995 - 2 S 904/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    a) Es ist unerheblich, ob und in welcher Höhe die Rechtsvorgänger des Klägers bereits zu Kosten für die damalige nicht plangerechte Herstellung der Fahrbahn der Industriestraße herangezogen worden sind, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ESVGH 43, 153 (Leitsatz) = VGHBW-Ls 1993, Beilage 2, B 5; im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.3.1988, BVerwGE 79, 163 und vom 26.2.1992 - 8 C 70.89).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 978/00

    Erschließungsbeitrag: erstmalige Herstellung

    Ebenfalls unerheblich ist es, ob und in welcher Höhe der Kläger und seine Eltern bereits zu Kosten für die damalige nicht plangerechte Herstellung des Siedlerwegs herangezogen worden sind, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteile des Senats vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ESVGH 43, 153 (Leitsatz) = VGHBW-Ls 1993, Beilage 2, B 5; im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.3.1988, BVerwGE 79, 163 und vom 26.2.1992 - 8 C 70.89).
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