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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 2 S 1921/87   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 2 S 1921/87 (https://dejure.org/1989,7841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87 (https://dejure.org/1989,7841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - 2 S 1921/87 (https://dejure.org/1989,7841)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. Senat, Urteile vom 26.5.2983 - 2 S 1604/82 -und vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87-; Scholz/Sammet/Gössl, Recht und Praxis der Globalberechnung in Baden-Württemberg 1988, S. 24; ferner auch Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 2006, RdNr. 678 l).Ungeachtet der Frage, wann letztlich die Änderungen in der Anschlussmöglichkeit des Außenbereichs durch Druckleitungen absehbar gewesen sind, wäre eine Pflicht der Beklagten zur Neufestsetzung des Beitragssatzung demnach (erst) dann gegeben, wenn die Änderungen von Kosten- oder Flächenseite, wie sie durch die Anbindung von Grundstücken mittels Druckleitung eingetreten sind, zu einer eindeutigen Widerlegung der der Beschlussfassung von 1993 zu Grunde gelegten Prognosen und ferner zu einer dadurch bewirkten Kostenüberdeckung geführt hätten.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90

    Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden;

    Da sich die Preisentwicklung wegen der vielfältigen Umstände, die auf sie einwirken, nicht für jedes einzelne Jahr mathematisch genau vorausberechnen läßt, ist es sachgerecht und vertretbar, der Ermittlung künftiger Herstellungskosten eine durchschnittliche Preissteigerungsrate zugrundezulegen, die sich an einem längeren Zeitraum der Vergangenheit mit teils steigenden, teils fallenden Preisen orientiert (vgl. Urteile des Senats vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, aaO; vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87 -).
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