Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 13.11.1987 - 2 S 1926/87 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 1987 - 2 S 1926/87 (https://dejure.org/1987,7810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 03.07.1987 - 2 K 188/87
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1987 - 2 S 1926/87
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89
Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier: …
Der Gleichheitssatz kann es daher gebieten, die Eigentümer solcher Grundstücke, die in besonders abwasserintensiver Weise genutzt werden, mit höheren Entwässerungsbeiträgen zu belasten, wenn die ihretwegen erforderlich gewordene größere Dimensionierung und bessere Ausstattung der Kläranlage auch tatsächlich beitragsfähige Mehrkosten verursacht hat (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 13.11.1987 -- 2 S 1926/87 -- und vom 15.1.1990 -- 2 S 2767/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 2 S 2767/89
Abgabenrecht - Anlagen zur Schlammbehandlung als selbständige Teileinrichtungen …
Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschluß vom 13.11.1987 -- 2 S 1926/87 --), kann das Vorteilsprinzip in Verb. mit dem Gleichheitssatz es erfordern, die Eigentümer solcher Grundstücke, die in besonders abwasserintensiver Weise genutzt werden, mit höheren Entwässerungsbeiträgen zu belasten, wenn die ihretwegen erforderlich gewordene größere Dimensionierung und bessere Ausstattung der Kläranlage auch tatsächlich beitragsfähige Mehrkosten verursacht hat.