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VGH Baden-Württemberg, 28.01.1986 - 2 S 2141/85 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 2 S 2141/85 (https://dejure.org/1986,10426)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.06.1985 - 7 K 126/84
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.1986 - 2 S 2141/85
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2515/12
Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Bei nichtehelichen Lebenspartnern ist Inhaber einer Zweitwohnung in aller Regel nur derjenige Partner, der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter dieser Wohnung ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1986 - 2 S 2141/85 - Kurztext Juris).8 Nach diesen Maßstäben ist bei nicht getrennt lebenden Eheleuten Inhaber einer Zweitwohnung in der Regel nur derjenige Ehepartner, der auch Eigentümer oder Mieter dieser Wohnung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.01.1986 - 2 S 2141/85 - Kurztext Juris).
Inhaber bleibt vielmehr nach wie vor derjenige, der die Wohnung weiterhin hält und die Verfügungsmacht über sie allein ausübt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.01.1986, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 2 S 608/23
Zweitwohnungsteuer; Nutzung der beruflich gehaltenen Nebenwohnung durch beide …
Deshalb bedarf es auch keiner Entscheidung, ob der Senat weiterhin an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg festhält, wonach Inhaber einer Zweitwohnung in der Regel nur derjenige Ehepartner ist, der Eigentümer oder Mieter dieser Wohnung ist (Urteil vom 28.01.1986 - 2 S 2141/85 - juris Leitsatz). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher …
Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats dargelegt hat, ist es nach diesen Vorschriften unerheblich, daß die Klägerin mit ihrem Hauptwohnsitz in M und mit ihrem Nebenwohnsitz in F gemeldet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - Urteil vom 28.1. 1986 - 2 S 2141/85 -).