Rechtsprechung
LG Frankenthal, 30.09.2009 - 2 S 218/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufen des Mieters auf die Unwirksamkeit eines formularmäßigen zeitlich befristeten Kündigungsausschlusses; Berufen des Verwenders einer AGB-Klausel gegenüber seinem Vertragspartner auf die Unwirksamkeit der Klausel
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Fotografien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieterin will Wohnung fotografieren
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Fotos, Video in bewohnter Wohnung wegen Vermietung, Verkauf
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf keine Fotos einer eingerichteten Wohnung zu Präsentationszwecken für neue Mietinteressenten anfertigen - Fotos zu Präsentationszwecken bedeuten einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag
Auszug aus LG Frankenthal, 30.09.2009 - 2 S 218/09
Die Klägerin macht unter Hinweis auf BGH NJW 2005, 1574 geltend, dass diese Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sei, weshalb es ihr erlaubt gewesen sei, bereits vor Ablauf der 5-Jahresfrist ordentlich zu kündigen.Zwar hat der BGH in seinem - eine der hier streitgegenständlichen identische Klausel betreffenden - Urteil vom 6. April 2005 (NJW 2005, 1574 ff) entschieden, dass ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss von mehr als 4 Jahren in einem Formularmietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam sei.
- OLG Nürnberg, 30.05.1996 - 13 U 3675/95
Kalkulationsirrtum bei öffentlicher Ausschreibung
Auszug aus LG Frankenthal, 30.09.2009 - 2 S 218/09
Das hat der BGH bereits im Urteil vom 4. Dezember 1997 (NJW-RR 1998, 595 f (595)) ausgesprochen.Die hier entscheidende Rechtsfrage, ob sich der Verwender einer den Vertragspartner unangemessen benachteiligenden AGB-Klausel diesem gegenüber nach § 307 BGB auf die Unwirksamkeit der Klausel mit für diesen nachteiligen Rechtsfolgen berufen darf, ist bereits höchstrichterlich (BGH NJW-RR 1998, 595 f) sowie obergerichtlich (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96 ff) dahin entschieden, dass dies nicht der Fall ist.
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
Formularmäßige Vereinbarung der Zurechnung von Willenserklärungen in einem …
Auszug aus LG Frankenthal, 30.09.2009 - 2 S 218/09
Auch das OLG Düsseldorf hat am 30. Oktober 2001 unter Hinweis darauf, dass das AGBG den Klauselverwender nicht vor den von ihm selbst eingeführten Formularbedingungen schütze, entschieden (ZMR 2003, 96 ff), dass sich der dortige Kläger (und Klauselverwender) nicht darauf berufen kann, dass die von ihm gestellte Klausel wegen Unvereinbarkeit mit § 9 AGBG (entsprechend § 307 BGB) unwirksam sei.Die hier entscheidende Rechtsfrage, ob sich der Verwender einer den Vertragspartner unangemessen benachteiligenden AGB-Klausel diesem gegenüber nach § 307 BGB auf die Unwirksamkeit der Klausel mit für diesen nachteiligen Rechtsfolgen berufen darf, ist bereits höchstrichterlich (BGH NJW-RR 1998, 595 f) sowie obergerichtlich (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96 ff) dahin entschieden, dass dies nicht der Fall ist.
- AG Steinfurt, 10.04.2014 - 21 C 987/13
Verkauf von Mietwohnung: Muss Mieter Fotoaufnahmen dulden?
Ein solcher Anspruch besteht nach dem allein in Betracht kommenden § 535 BGB nicht (im Ergebnis LG Frankenthal, Urteil vom 30.09.2009, 2 S 218/09).