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   VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01   

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VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01 (https://dejure.org/2002,5937)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 (https://dejure.org/2002,5937)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 (https://dejure.org/2002,5937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage; erforderlicher Aufwand und Verteilung; hilfsweise Beitragserlassbeantragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage; Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht aufgrund einer geschlossenen Ansiedlungsvereinbarung bzw. einer früheren Beitragserhebung; Verwirkung des Beitragserhebungsrechts der Gemeinde; ...

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 1; ; BauGB § 129 Abs. 1; ; BauGB § 135 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag: Erschließungsbeitrag, Vorhandene Erschließungsanlage, Ansiedlungsvereinbarung, Vorausverzicht, Frühere Beitragserhebung, Verwirkung, Abgrenzung der Erschließungsanlage, Ermittlungsraum, Straßenentwässerungskosten, Erforderlichkeit, Erlass, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Begriff der Erforderlichkeit der beitragsfähigen Erschließungsanlage in § 129 Abs. 1 BBauG (entspr. § 129 Abs. 1 BauGB) herleiten (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschluss vom 29.8.1972 - IV B 73.72 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 8).

    Diese Art der Berechnung ergibt sich als die praktisch allein mögliche aus den vorstehend dargelegten rechtlichen Erwägungen (BVerwG, Beschluss vom 29.8.1972 - IV B 73.72 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Dies gilt auch dann, wenn man davon ausgeht, dass er nur der Erläuterung und der anschaulicheren Wiedergabe der im Lageplan enthaltenen planerischen Aussagen dient, weil er nicht zu den nach § 3 Abs. 2 des badischen Ortsstraßengesetzes erforderlichen Festsetzungen gehört (vgl. Flad, Das badische Ortsstraßengesetz, 1908, S. 39 u. 160 sowie zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im ehemals württembergischen Landesteil Urteil des Senats vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91 - m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des VGH).

    Von einer lediglich geringfügigen Abweichung von dem festgestellten Plan, bei der u.U. noch von einer plangerechten Herstellung ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu: Urteil des Senats vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91 -), kann angesichts der deutlich reduzierten Gesamtbreite und dem vollständigen Fehlen der Gehwege nicht gesprochen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 978/00

    Erschließungsbeitrag: erstmalige Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Seit dessen Inkrafttreten konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach diesem Gesetz oder den späteren Aufbaugesetzen aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellten durften (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 8.11.2001 - 2 S 978/00 - s. auch Urteile des Senats vom 28.9.1999 - 2 S 2299/98 - und vom 22.3.1993 - 2 S 1575/91 -).

    a) Es ist unerheblich, ob und in welcher Höhe die Rechtsvorgänger des Klägers bereits zu Kosten für die damalige nicht plangerechte Herstellung der Fahrbahn der Industriestraße herangezogen worden sind, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ESVGH 43, 153 (Leitsatz) = VGHBW-Ls 1993, Beilage 2, B 5; im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.3.1988, BVerwGE 79, 163 und vom 26.2.1992 - 8 C 70.89).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1982 - 2 S 1120/82

    Erschließungsbeitrag; Verjährung und Verwirkung bei verzögerter Widmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Sie scheidet daher aus, solange es an einem Recht der Gemeinde fehlt, einen Beitrag zu erheben (st. Rechtspr. des Senats: Beschl. vom 7.7.1982, VBlBW 1983, 173; Beschl. v. 27.11.1989 - 2 S 2097/89 - Urt. v. 5.7.1993 - 2 S 287/91 - und Beschl. v. 18.11.1999 - 2 S 2918/98 -).

    Der Kläger legt keine besonderen nach Entstehung der Beitragsforderungen eingetretenen Umstände (sog. Umstandsmoment) dar, aufgrund derer die Geltendmachung des Beitrags als treuwidrig empfunden würde, weil er auf die Nichtheranziehung zu einem Beitrag hätte vertrauen dürfen und vertraut hätte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.7.1982, VBlBW 1983, 173).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Überschritten wird diese Grenze in Fällen der vorliegenden Art erst dann, wenn die Gemeinde eine Lösung wählt, die zu Kosten in grob unangemessener Höhe führt, das heißt sachlich schlechthin unvertretbar ist (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Da der im Trennsystem hergestellt Regenwasserkanal zugleich auch der Grundstücksentwässerung dient, ist es zudem nicht zu beanstanden, dass die Beklagte davon ausgeht, grundsätzlich könne die Hälfte der Kosten dieses Regenwasserkanals der Straßenentwässerung (und damit dem Erschließungsbeitrag) zugerechnet werden, während die andere Hälfte dem landesrechtlichen Anteil der Grundstücksentwässerung zuzurechnen ist (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 9.12.1983, BVerwGE 68, 249 = NVwZ 1984, 437; Reif, a.a.O., 4.4.3.3.3, m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Ist diese in einer Breite ausgeführt worden, die für die Erschließung des Gebietes nicht im Sinne der genannten Vorschrift erforderlich ist, so darf sie mit den Anliegern nur in der erforderlichen Breite abgerechnet werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.6.1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Denn der Vorteil, den die erschlossenen Grundstücke durch die Straßenentwässerung genießen, ist im wesentlichen gleich und unabhängig von der geringeren oder höheren Kostspieligkeit des gerade in "ihrer" Anlage verlegten Teiles des Entwässerungssystems (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 29.7.1977 - IV C 3.75 - BayVBl. 1978, 279).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Das Gericht muss den Betrag für eine seiner Ansicht nach angemessene Straßenentwässerung - ggf. mit Hilfe der Gemeinde - selbst aufklären, ein Vorgehen nach § 113 Abs. 2 VwGO ist im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 87, 288).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
    Maßgebend ist insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge, Straßenbreite und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild, d.h. der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.4.1994 - BVerwG 8 C 18.92 -, KStZ 1995, 209; BVerwG, Urteil vom 22.3.1996 - BVerwG 8 C 17.94 -, BVerwGE 101, 12; BVerwG, Urteil vom 7.6.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DÖV 1997, 294 = BVerwGE 101, 225; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 30.8.1994 - 2 S 1495/90 - und vom 5.11.1998 - 2 S 2603/97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 2603/97

    Erschließungsbeitrag: Straße als einzelne Erschließungsanlage

  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 2 S 2097/89

    Beitrag; Kostenschätzung und genaue Ermittlung; Nacherhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1993 - 2 S 287/91

    Verwirkung des Rechts zur Beitragserhebung durch Nichtausübung

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht -

  • BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 81.87

    Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

  • VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751

    Voraussetzungen einer Ablösungsvereinbarung über Erschließungsbeiträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 6634/95
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Selbst wenn die Siedler damals zu Anliegerleistungen für die, wie ausgeführt, nicht endgültig hergestellte Straße herangezogen worden wären, wäre die nunmehrige Belastung der Kläger nicht treuwidrig, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Senatsurteile vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 36, vom 08.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 -, ESVGH 43, 153 (Leitsatz); im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.03.1988 - 8 C 92.87 - , BVerwGE 79, 163 und vom 26.02.1992 - 8 C 70.89).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Sie scheidet daher aus, solange es an einem Recht der Gemeinde fehlt, einen Beitrag zu erheben (st.Rspr. des Senats: Beschluss vom 7.7.1982, VBlBW 1983, 173; Beschluss vom 27.11.1989 - 2 S 2097/89 - Beschluss vom 18.11.1999 - 2 S 2918/98 - Urteil vom 28.2.2002 - 2 S 2327/01 -).
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, zit. nach juris, Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch - wie ausgeführt - erst mit dem Inkrafttreten der Abwasserbeitragssatzung 2008 entstanden ist, so dass von einer "verspäteten" Geltendmachung keine Rede sein kann.
  • VG Karlsruhe, 04.11.2010 - 2 K 1466/10

    Erschließungsbeitrag bei Abrechnungseinheiten

    Der Gemeinde kommt hinsichtlich des Merkmals der Erforderlichkeit über das "ob" einer bestimmten Erschließungsanlage und das "wie", also der konkreten Ausgestaltung, ein vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -).
  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, zit. nach juris, Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch - wie ausgeführt - erst mit dem Inkrafttreten der Abwasserbeitragssatzung 2008 entstanden ist, so dass von einer verspäteten Geltendmachung keine Rede sein kann.
  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 735/13

    Wasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, zit. nach juris, Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch - wie ausgeführt - erst mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Wasserversorgungsbeitragssatzung zum 1. Januar 2011 entstanden ist, so dass von einer verspäteten Geltendmachung keine Rede sein kann.
  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

    Die Berechnung dieses Anteils könne "nur so erfolgen, dass als Anteil diejenigen Kosten [zugrunde zu legen seien], die bei Ausführung der Entwässerung mit einem für die Straßenentwässerung des betreffenden Erschließungsgebietes genügenden Kanalrohr entstanden wären" (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, Juris Rn. 52).
  • VG Cottbus, 16.12.2014 - 6 K 794/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, zit. nach juris, Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch - wie ausgeführt - erst mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Wasserversorgungsbeitragssatzung zum 1. Januar 2011 entstanden ist, so dass von einer verspäteten Geltendmachung keine Rede sein kann.
  • VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 39), kann von einer verspäteten Geltendmachung vorliegend schon deshalb keine Rede sein, weil der Anspruch - wie dargelegt - erst mit dem Inkrafttreten der Schmutzwasserbeitragssatzung 2015 entstanden ist.
  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 S 2327/01 -, zit. nach juris, Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch - wie ausgeführt - erst mit dem Inkrafttreten der Abwasserbeitragssatzung 2008 entstanden ist, so dass von einer verspäteten Geltendmachung keine Rede sein kann.Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn man davon ausgeht, dass mit dem Recht der Beitragserhebung nicht ein konkret bestehender Anspruch, sondern - in einem weiteren Sinne - allgemein die Befugnis zur Beitragserhebung gemeint ist, die in Brandenburg grds. seit dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes besteht, allerdings unter dem Vorbehalt des Eintritts einer (tatsächlichen) Vorteilslage steht.
  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14

    Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für Schmutz- und Niederschlagswasser

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 844/14

    Anschlussbeitrag; hier einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17

    Verwirkung von Anschlussbeiträgen

  • VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10

    Fehlerhafte Erschließungsbeitragsvorausleistungsbescheide; unrichtige Bestimmung

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 227/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Sigmaringen, 26.05.2003 - 2 K 481/03

    Vorhandene Erschließungsanlage; Erforderlichkeit der Kosten

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