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   VGH Baden-Württemberg, 25.09.1995 - 2 S 250/95   

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https://dejure.org/1995,5409
VGH Baden-Württemberg, 25.09.1995 - 2 S 250/95 (https://dejure.org/1995,5409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.1995 - 2 S 250/95 (https://dejure.org/1995,5409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 (https://dejure.org/1995,5409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Persönliche Gebührenfreiheit für einen kommunalrechtlichen Zweckverband zur Wasserversorgung bei satzungsgemäß fehlender Gewinnerzielung - mittelbare Gebührenabwälzungsmöglichkeit steht dem nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1972 - V 432/70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.1995 - 2 S 250/95
    Der Senat folgt der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 23.10.1972 (ESVGH 23, 107), daß diese Vorschrift einschränkend dahin auszulegen ist, daß die Gebührenbefreiung nur bei solchen wirtschaftlichen Unternehmen entfällt, denen zumindest die rechtliche Möglichkeit eingeräumt ist, einen Ertrag für den Haushalt abzuwerfen (a.A. Gerhardt/Schlabach, aaO, LGebG, § 6 Rdnr. 9).

    Dagegen besteht nach dem Grundgedanken des § 6 Abs. 1 Nr. 4 LGebG keine Veranlassung, auch solche Unternehmen von der Gebührenbefreiung auszunehmen, deren Tätigkeit allein vom öffentlichen Interesse bestimmt wird und denen es rechtlich verschlossen ist, einen Ertrag und damit einen Gewinn zu erwirtschaften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1972, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche

    Mit dieser durch Art. 1 Nr. 8 b) des Gesetzes zur Änderung des KAG vom 12.2.1996 (GBl. S. 104) eingeführten Bestimmung wurde verdeutlicht, dass die für wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde in § 102 Abs. 2 GemO bereits vorgegebene Möglichkeit der "Gewinnerzielung" auch bei "Versorgungsunternehmen" der Gemeinde bestehen darf (zu der bis dahin streitigen Abgrenzung bei der Wasserversorgung s. Scholz, BWGZ 1989, 239, 243; Senat, Urteil v. 25.9.1995 - 2 S 250/95 - EKBW GemO § 102 E 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02

    Baugenehmigungsgebühr - Gebührensplittung - überwiegend hoheitliche Nutzung

    Auch der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hatte im Urteil vom 25.09.1995 - 2 S 250/95 - die Auffassung vertreten, dass nach § 6 Abs. 3 LGebG a. F. die persönliche Gebührenfreiheit u.a. für Gemeinden nur ausgeschlossen sei, wenn der Gebührenschuldner die Verwaltungsgebühr als solche unmittelbar (z.B. im Wege der Auslagenerstattung) auf einen Dritten, der im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung bereits feststehen müsse, abwälzen könne; eine nur mittelbare Abwälzung über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgaben eingehe, reiche dagegen nicht aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06

    Keine Eichgebühr für Radargerät

    Eine nur mittelbare Belastung Dritter über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgabe eingeht, reicht hingegen nicht (so bereits OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 1979 - II A 2373/78 - VGH BW, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 - BayVGH, BayVBl. 1977, 469).
  • VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 157/06

    Gebührenerhebung für Eichung von Geschwindigkeitsmessanlagen unzulässig

    Erfasst werden somit die Fälle, in denen letztlich nicht eine begünstigte Person sondern ein nicht privilegierter Dritter die Amtshandlung veranlasst hat (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1979 - II A 2373/78 - vgl. auch Dehe/Beucher in: Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, a. a. O. § 8 LGebG Erl. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 - VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. August 2004 - VK-SH 20/04 -).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/09

    Verwaltungsgebühr

    Eine mittelbare Abwälzung über sonstige öffentliche Abgaben (Steuern, Beiträgen, Gebühren), etwa im Rahmen einer Kostenkalkulation genügt insofern nicht (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Stand: Dezember 2008, 3.2 VwKostG § 8 Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 -, Juris, noch zur alten Fassung des baden-württembergischen Landesrechts).
  • VG Arnsberg, 16.12.2003 - 11 K 24/02
    vgl. Susenberger, Gebührengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen, Kommentar, 1. Aufl. 2000, Anm. 18 zu § 8; s. auch Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1995 - 2 S 250/95 - (zu einer vergleichbaren Regelung des baden-württembergischen Landesrechts) mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2000 - 11 L 2818/00

    Dritter; Gebührenbefreiung; Gebührenfreiheit; Hygieneuntersuchung; Kindergarten;

    Der VGH Baden-Württemberg hat sich im Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 - mit § 6 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG BW) von 1993 beschäftigt.
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/9

    Gebührenbefreiung einer Kommune nach der VwKostO Hessen

    Eine mittelbare Abwälzung über sonstige öffentliche Abgaben (Steuern, Beiträgen, Gebühren), etwa im Rahmen einer Kostenkalkulation genügt insofern nicht (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Stand: Dezember 2008, 3.2 VwKostG § 8 Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 -, Juris, noch zur alten Fassung des baden-württembergischen Landesrechts).
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