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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01   

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VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01 (https://dejure.org/2003,5176)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2003 - 2 S 2567/01 (https://dejure.org/2003,5176)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 2 S 2567/01 (https://dejure.org/2003,5176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - Offenlegungsgrundsatz; Teilnichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für die Herstellung einer Wasserhausanschlussleitung; Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung über die Erschliessungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, über die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und über Hausanschlusskosten; Grundsatz der ...

  • Judicialis

    LVwVfG § 59 Abs. 1; ; LVwVfG § 62; ; LVwVfG § 59 Abs. 3; ; BGB § 134; ; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Verwaltungshandeln (öffentlich-rechtlicher Vertrag), Erschließungsbeitrag, sonstige Abgaben: Ablösungsvereinbarung, Ablösung von Kostenerstattungsansprüchen, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Grundsatz der Offenlegung, Nichtigkeit/Teilnichtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgabenrecht - Ablösungsvereinbarung über Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 256 (Ls.)
  • VBlBW 2004, 224
  • DVBl 2003, 1404 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1404 DÖV 2004, 716 (Ls.)
  • DÖV 2004, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Das vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelte "Erfordernis der Offenlegung" (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183) erfordert die getrennte Ausweisung der Ablöseanteile, die auf den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch, auf die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und auf die Hausanschlusskosten entfallen, da ansonsten nicht die Überprüfung möglich ist, ob der Ablösebetrag den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit gerecht wird.

    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).

    Macht aber das Gesetz die Befugnis zum Abschluss von Ablösungsverträgen mit Rücksicht auf die vorbezeichneten Grundsätze von der Erfüllung dieser einzig auf die Ermittlung der Höhe der Ablösebeträge ausgerichteten Voraussetzungen abhängig, verlangt es zugleich die Offenlegung der Ablösebeträge (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, aaO).

    Ohne eine Offenlegung der Ablösebeträge, d.h. ohne Ergänzung durch das Verbot der Vereinbarung wahrhaft "verdeckter" Ablösebeträge, gingen die Schranken, die der Gesetzgeber der Zulässigkeit von Ablösungsverträgen gesetzt hat, in ihrer tatsächlichen Auswirkung ins Leere (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, aaO).

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Gemeinde ihn (wenigstens) dem Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt hat, so dass dieser ihn in dem Gesamtpreis erkennen konnte und er dadurch Bestandteil der Vereinbarung geworden ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1980 - II 322/79

    Zum Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde für die Erstellung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Auch bei der Ablösung der Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz muss die Gemeinde wirksame Ablösungsbestimmungen erlassen und die Ablösebeträge in inhaltlicher Übereinstimmung mit diesen ermitteln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.4.1980 - II 322/79 -, KStZ 1981, 134).
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Ablösungsvereinbarung - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Für öffentlich-rechtliche Verträge ist seit dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht mehr - auch nicht entsprechend - die inhaltlich mit § 59 Abs. 3 LVwVfG übereinstimmende Vorschrift des § 139 BGB anwendbar (BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - IV C 40.77 -, NJW 1980, 2538).
  • BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02

    Gebot fristgerechter schriftlicher Einreichung der Beschwerdebegründung ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).
  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 36.89

    Verbindlichkeit von Verträgen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen bei im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt das Erschließungsbeitragsrecht Ablösungsverträgen eine absolute (Missbilligungs-)Grenze, die überschritten ist, wenn sich im Rahmen einer von der Gemeinde durchgeführten Beitragsabrechnung herausstellt, dass der Beitrag, der dem Grundstück als Erschließungsbeitrag zuzuordnen ist, das Doppelte oder mehr als das Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des vereinbarten Ablösungsbetrags ausmacht (BVerwG, Urteil vom 9.11.1990 - 8 C 36.89 -, BVerwGE 87, 77).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
    Fehlen indes ausreichende Ablösungsbestimmungen, so führt dies zur Nichtigkeit eines gleichwohl geschlossenen Ablösungsvertrages (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24.81 -, BVerwGE 64, 361).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

    Macht aber das Gesetz die Befugnis zum Abschluss von Ablösungsverträgen mit Rücksicht auf die vorbezeichneten Grundsätze von der Erfüllung dieser einzig auf die Ermittlung der Höhe der Ablösebeträge ausgerichteten Voraussetzungen abhängig, verlangt es zugleich die Offenlegung der Ablösebeträge (dazu unter dd)).Denn ohne eine solche Offenlegung können die genannten Ermächtigungsschranken praktisch nicht greifen, weil sich ohne eine Offenlegung nicht überprüfen lässt, ob der Betrag etwa willkürlich oder aber in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen ermittelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - juris, Rn. 15 ff., vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 - juris, Rn. 19, und vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 - juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26. Juni 2003 - 2 S 2567/01 - juris, Rn. 25, und vom 14. April 2011 - 2 S 2898/10 - juris, Rn. 33, sowie Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 - juris, Rn. 7).

    dd) Die Ablösevereinbarung vom 4. November 1998 verstößt auch nicht gegen das Gebot der Offenlegung des Ablösebetrags (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 - juris, Rn. 20 f., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003 - 2 S 2567/01 - juris, Rn. 25 f.).

    Insbesondere sind darin die Kosten des Straßenbaus und der Straßenentwässerung getrennt voneinander ausgewiesen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003 - 2 S 2567/01 - juris, Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, in welcher Weise die Vertragsparteien eine Lücke selbst geschlossen hätten, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung ebenfalls nicht in Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.2003 - 2 S 2567/01 - VBlBW 2004, 224, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Für das Erschließungsbeitragsrecht (entsprechendes gilt für das Kommunalabgabenrecht, vgl. VGH Baden-Württemberg vom 26.6.2003 KStZ 2004, 16/17) hat das Bundesverwaltungsgericht aus § 127 Abs. 1 i.V. mit § 132 BauGB hergeleitet, dass die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 - 2 S 2101/06

    Offenlegung der Ablöseanteile im Erschließungsbeitragsrecht

    Das vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelte "Erfordernis der Offenlegung" (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183) gebietet die getrennte Ausweisung der Ablöseanteile, die auf den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch, auf den Wasserversorgungsbeitrag und auf den Abwasserbeitrag entfallen, da ansonsten nicht die Überprüfung möglich ist, ob der Ablösebetrag den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit gerecht wird (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.6.2003 - 2 S 2567/01 -, VBlBW 2004, 224).

    Sie verstößt gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. §§ 59 Abs. 1, 62 LVwVfG i.V.m. § 134 BGB), da sie - bezogen auf die Ablösung des Erschließungsbeitrags - gegen § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB und den in dieser Vorschrift enthaltenen Grundsatz der Offenlegung der Ablösebeträge verstößt (vgl. Senatsurteil vom 26.6.2003 - 2 S 2567/01 -, VBlBW 2004, 224).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, in welcher Weise die Vertragsparteien eine Lücke selbst geschlossen hätten, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung ebenfalls nicht in Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.2003 - 2 S 2567/01 - VBlBW 2004, 224, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1404

    ÖR-Erstattungsanspruch: Zurückbehaltungsrecht?

    Für das Erschließungsbeitragsrecht (entsprechendes gilt für das Kommunalabgabenrecht, vgl. VGH Baden-Württemberg vom 26.6.2003 KStZ 2004, 16/17) hat das Bundesverwaltungsgericht aus § 127 Abs. 1 i.V. mit § 132 BauGB hergeleitet, dass die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.
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