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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01   

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VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01 (https://dejure.org/2002,6589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 (https://dejure.org/2002,6589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 (https://dejure.org/2002,6589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße; endgültige Herstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Abgrenzung des Ermittlungsraums; Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich; Einseitig bebaubare Straße als Anbaustraße; Vermittlung der Bebaubarkeit ; Anwendungsbereich des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Kosten der Herstellung ...

  • Judicialis

    BauGB § 125 Abs. 2; ; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; ; BauGB § 128 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag: Erschließungsbeitrag, Ermittlungsraum, Anbaustraße, Ortsdurchfahrt, Außenbereich, Gehweg, Beleuchtung, Endgültige Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
    Gegen eine Funktion als Anbaustraße könnte sprechen, dass die nördlich gelegenen Gebäude weit überwiegend als Lagerhallen genutzt werden und damit möglicherweise nicht zur Bebauung i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB gehören, weil sie nur dem vorübergehenden und nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.8.2001 - 4 B 26.01 - BauR 2002, 277), für eine Funktion als Anbaustraße könnte sprechen, dass sie teilweise auch als Büro- oder Betriebsgebäude genutzt werden und sich möglicherweise der gesamte Bereich nördlich der Meckesheimer Straße und um die Spechbacher Straße und die Straße "Am Seerain" herum als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB darstellt.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
    Zwar ist es unzulässig, die Anwohner zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der Fahrbahn heranzuziehen, wenn - wie hier die Meckesheimer Straße mit Verfügung des Regierungspräsidiums Nordbaden vom 28.7.1969 mit Wirkung zum 1.1.1970 - eine Straße von einer Landesstraße zur Gemeindestraße herabgestuft worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 = NVwZ 1990, 873).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
    Wird eine endgültig hergestellte Außenbereichsstraße zu einer Anbaustraße, ist ihr Zustand unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung erneut zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 = NVwZ 1996, 799).
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
    Diese Vorschrift ist jedoch mangels Bestimmtheit nichtig mit der Folge, dass die Beleuchtung kein (rechtsgültiges) Herstellungsmerkmal ist und deren Kosten nicht in den Erschließungsbeitrag einfließen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.1977 - IV C 55.75 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 25; Driehaus, a.a.O., § 11 Rn. 36).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
    Denn eine als Außenbereichsstraße endgültig hergestellte Verkehrsanlage kann als beitragsfähige Erschließungsanlage durchaus eine unfertige Anbaustraße sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1968 - IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Bei der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB handelt es sich um einen gemeindeinternen Vorgang, für den das Gesetz ein bestimmtes förmliches Verfahren nicht vorschreibt, der jederzeit nachgeholt werden kann und in diesem Fall die Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427).

    Soweit keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass materiell die Herstellung den Anforderungen in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB nicht entspricht, kann eine solche zulässige Nachholung in einem einfachen Gemeinderatsbeschluss erfolgen, mit dem beschlossen wird, der derzeitige Ausbauzustand sei endgültig (vgl. Senatsurteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, juris).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, VBlBW 2015, 385; und vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427 m.w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (vgl. Beschluss des Senats vom 23.5.2000 - 2 S 2702/99 - sowie Senatsurteil vom 21.3.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427 m.w.N.).

    Ein bestimmtes förmliches Verfahren schreibt das Gesetz nicht vor; vielmehr handelt es sich hierbei um einen gemeindeinternen Vorgang, der jederzeit nachgeholt werden kann und in diesem Fall die Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.3.2002, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

    Wie bereits aus dem Zulassungsbeschluss vom 19.11.2014 (2 S 1337/14) hervorgeht, schreibt das Gesetz nach ständiger Rechtsprechung des Senats entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ein bestimmtes förmliches Verfahren nicht vor; vielmehr handelt es sich bei einer Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB um einen gemeindeinternen Vorgang, der jederzeit nachgeholt werden kann und in diesem Fall die Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert (vgl. Senatsurteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Im Rahmen der ihr von § 125 Abs. 2 BauGB auferlegten Planungsentscheidung hat sich die Gemeinde an den planungsrechtlichen Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zu orientieren, wobei ihr eine planerische Gestaltungsfreiheit zur Seite steht (Senatsurteil vom 21.3.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31. Dezember 1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 35, und vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 - juris, Rn. 27).
  • VG Sigmaringen, 04.06.2002 - 7 K 1165/01

    Erschließungsbeitrag bei teilweise landwirtschaftlich genutztem Grundstück

    § 125 Abs. 2 BauGB in dieser ab dem 01.01.1998 geltenden Fassung ist dabei auf alle Erschließungsanlagen anzuwenden, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 - wie hier - noch nicht durch eine Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427 m.w.N.).

    Hingegen ist die weiter östlich liegende, nicht ausgebaute Teilstrecke ab der östlichen Grundstücksgrenze von Fl.-St.-Nr. 14 Außenbereichsstraße, für die keine Erschließungsbeitragspflicht entstehen kann (vgl. zu dieser Abgrenzung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Wird eine solche Straße zu einer Anbaustraße, ist ihr Zustand unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung erneut zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 = NVwZ 1996, 799; Senatsurteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 - juris).
  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

    Diese Bestimmung ist - rückwirkend - auch auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2000 - 2 S 2702/99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2002 - 2 S 2585/01 - ).

    "Im Rahmen der ihr von § 125 Abs. 2 BauGB auferlegten Planungsentscheidung hat sich die Gemeinde an den planungsrechtlichen Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zur orientieren, wobei ihr eine planerische Gestaltungsfreiheit zur Seite steht (Senatsurteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

  • VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 185/12

    Erschließung eines Gewerbegrundstücks

  • VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190

    Erschließungsbeitragsrecht, Sog. historische Straße, Widmung, Funktionsfähigkeit

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 15 A 2407/14

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Abhängigkeit der

  • VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17

    Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und

  • VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07

    Abwägungsentscheidung des Gemeinderats bei erschließungsrechtlichem Sachverhalt,

  • VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04

    Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen

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