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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01 (https://dejure.org/2002,8969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 (https://dejure.org/2002,8969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 2 S 2634/01 (https://dejure.org/2002,8969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ; Abfallwirtschaftssatzung; Zivilrechtlicher Anspruch; Mülldeponie; Abfallgebühr; Deponieentgasung; Benutzungsgebühren zur Deckung des Aufwandes für die Entsorgung von Abfällen; Höhe des Gebührensatzes; ...

  • Judicialis

    KAG § 9; ; LAbfG § 8; ; EMRK Art. 6; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 9; LAbfG § 8; EMRK Art. 6; VwGO § 47
    Normenkontrolle, Benutzungsgebühr: Normenkontrollbeschluss, Mündliche Verhandlung, Zivilrechtlicher, Anspruch, Abfallgebühr, Gebührenkalkulation, Planungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 69
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Dieses gesetzlich geregelte Kostenüberschreitungsverbot wird durch die Regelung in § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen und die Behandlung von Altlasten in Baden-Württemberg - LAbfG - jedenfalls nicht dem Grunde nach (dazu NK-Beschluss des Senats vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 = VBlBW 1996, 382) und auch hinsichtlich der Kosten nur insoweit berührt, als jene - soweit hier maßgeblich - eine Erweiterung des Kostenbegriffs enthält.

    Ist dem Rechtssetzungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Gebührensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil das Rechtssetzungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa den Normenkontrollbeschluss vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 = VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Das Gegenteil ergibt sich nicht bereits aus dem Normenkontrollbeschluss des Senats vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 - (VBlBW 1996, 382).

    Sie können demnach grundsätzlich, solange die Realisierung der geplanten Anlage nicht endgültig aufgegeben worden ist, zeitlich nicht vorgezogen werden (vgl. in diesem Sinne zur nicht periodengerechten Zuordnung bestimmter Entwicklungskosten auch VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, aaO).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Für eine weitergehende Prüfung bietet weder der Amtsermittlungsgrundsatz eine Grundlage (vgl. dazu neuerdings BVerwG, Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - NVwZ 2002, 1123) noch der Vortrag der Beteiligten oder der Inhalt der vorgelegten Akten.

    Mangels der Zulässigkeit einer Gewinnerzielung bei den hier in Rede stehenden Gebühren der Abfallbeseitigung ist die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte Begrenzung der gerichtlichen Kontrolle darauf, ob der "Norminhalt" dem "Gebot unangemessener Gewinnerzielung" zuwiderlaufe (Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -), hier nicht maßgeblich.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Kosten einer fehlgeschlagenen Planung des Entsorgungsträgers dürfen dann in die Kalkulation der Gebühren für die Einrichtung eingestellt werden, wenn Beginn und Abbruch der Planung als sachgerecht zu beurteilen sind (wie Normenkontrollurteil des Senats vom 22.10.1998, ESVGH 49, 98).

    Wie der Senat im Normenkontrollurteil v. 22.10.1998 ( - 2 S 399/97, ESVGH 49, 98 = VBlBW 1999, 219 m. Anm. Gössl BWGZ 1999, 170) dargelegt hat, sind Kosten einer nicht umgesetzten Planung als dem Grunde nach "gebührenfähig" unter der Voraussetzung bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, dass sowohl die ursprüngliche Planung als auch die Entscheidung, sie wieder aufzugeben, sach(ziel)gerecht erfolgt sind.

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Dem steht vorrangig zu prüfendes Recht (zu Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG siehe BVerwG, B. v. 30.07.2001, DÖV 2002, 81) nicht entgegen.
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Der Senat entscheidet - ohne dass es der Anhörung der Beteiligten bedarf (so BVerwG, Beschluss vom 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -) - ohne mündliche Verhandlung (dazu § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
    Dieser ist regelmäßig erst dann überschritten, wenn die Gemeinde Prognosen und Schätzungen nicht auf sachgerechter Grundlage erarbeitet, namentlich diese Grundlagen nicht in einer der jeweiligen Sachmaterie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise ermittelt (so schon Beschluss vom 12.7.1977 - II 1389/76 - und ständig; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.8.1985, KStZ 1986, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff des § 14 KAG wird für das Abfallgebührenrecht durch § 18 Abs. 1 Nr. 4 b und c KAG im Hinblick auf den grundsätzlich erforderlichen Werteverzehr und seine periodengerechte Zurechnung zum Kalkulationszeitraum erweitert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 24, 28; Cordes, VBlBW 1999, 41; jeweils zur Vorgängerregelung des § 8 Abs. 2 LAbfG; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 18 Anm. 3).

    Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist somit zur Berücksichtigung dieser Kosten im Rahmen der Kalkulation regelmäßig verpflichtet, ohne dass ihm ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 28 zu § 8 Abs. 2 LAbfG 1996; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 18 Anm. 3; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 18 Rn. 4; Vetter in Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2. Aufl., Abschnitt D Rn. 350).

    Die Frage der "Vorhersehbarkeit" dieser Kosten erfordert eine Prognose darüber, welche Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen auf Grund sachgerechter Planung künftig erforderlich sein werden und welchen Aufwand diese verursachen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 28 f. zu § 8 Abs. 2 LAbfG 1996).

    (cc) Erhöhen sich allerdings nachträglich die (prognostizierten) Kosten für Maßnahmen der Stilllegung und der Nachsorge, insbesondere aufgrund neuerer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse und Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder Preissteigerungen, sind diese Mehrkosten auch nach der Ablagerungsphase einer Deponie oder eines Deponieabschnitts gebührenfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 28 ff.; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 18 Rn. 4).

    Hintergrund hierfür ist auch das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip, das nach der Rechtsprechung des Senats unverhältnismäßigen Gebührensprüngen entgegenstehen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 52).

    So hat der Senat mit Beschluss vom 07.10.2002 (aaO) zu den Kosten fehlgeschlagener Planungen entschieden, dass es mit Blick auf das Äquivalenzprinzip und eine Kontinuität bei der Gebührenbemessung geboten ist, die Kosten fehlgeschlagener Planung, die sich über einen längeren Zeitraum angesammelt und keinen Eingang in eine Gebührenkalkulation gefunden haben, auch gebührenrechtlich über einen längeren Zeitraum zu refinanzieren, also auf mehrere Kalkulationszeiträume zu verteilen.

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder das Äquivalenzprinzip liegt nicht vor, weil die (aktuellen) Benutzer der öffentlichen Einrichtung die Leistung der Abfallentsorgung entgegennehmen und die Kosten für Rückstellungen aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 Abs. 1 Nr. 4 b KAG als betriebsbedingt fingiert werden, also der Leistungserstellung dienen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 2 S 2634/01 - juris Rn. 28; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Normenkontrollantrag, über den der Senat durch Beschluss entscheidet (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 VwGO), weil er eine mündliche Verhandlung, auf die die Beteiligten verzichtet haben, nicht für erforderlich hält und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht entgegensteht (vgl. VGH BW, B.v. 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53, 69 juris Rn. 152; OVG LSA, B.v. 28.10.2009 - 4 K 470/08 - NVwZ 2010, 396 juris Rn. 13), hat keinen Erfolg.
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Normenkontrollantrag, über den der Senat durch Beschluss entscheidet (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 VwGO), weil er eine mündliche Verhandlung, auf die die Beteiligten verzichtet haben, nicht für erforderlich hält und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht entgegensteht (vgl. VGH BW, B.v. 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53, 69 juris Rn. 152; OVG LSA, B.v. 28.10.2009 - 4 K 470/08 - NVwZ 2010, 396 juris Rn. 13), hat keinen Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Der Senat entscheidet über den Antrag auf Normenkontrolle ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, da eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist (dazu NK-Beschluss des Senats vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 -, ESVGH 53, 69).

    Die dort genannten Aufwendungen sind nach dieser gesetzlichen Regelung wie Kosten dem Grunde nach ansatzfähig und dürfen daher in die Gebührenkalkulation einfließen (vgl. dazu u.a. NK-Beschlüsse des Senats vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 und vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53 (2003), 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2009 - 2 S 1117/07

    Zur Einführung einer Altenpflegeausbildungsumlage zur Verhinderung des Mangels an

    Eine mündliche Verhandlung ist auch aus Rechtsgründen nicht geboten (dazu NK-Beschluss des Senats vom 07.10.2002 - 2 S 2632/01 - ESVGH 53, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Der Senat entscheidet über den Antrag auf Normenkontrolle ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, da eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist (dazu NK-Beschluss des Senats vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 -, ESVGH 53, 69).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08

    Bindung an Verträge bei dem Erlass von Abgabensatzungen

    Im Rahmen der Normenkontrolle einer Abgabensatzung nach § 47 VwGO stehen keine "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK in Rede (vgl. dazu im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17. Oktober 2002 - 2 S 2634/01 - so auch Sodan/Ziekow, VwGO, 2. A., § 47 Rdnr. 351; Bader u.a., VwGO, 4. A., § 47 Rdnr. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 2 S 623/06

    Satzungsrechtliche Regelung zum maschinellen Pressen von Abfällen

    Der Senat entscheidet über den Antrag auf Normenkontrolle ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, da eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist (dazu NK-Beschluss des Senats vom 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53, 69).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 9 A 1.19

    Gebührensatzung; Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung; Nutzungsentgelt;

    Im Rahmen der Normenkontrolle einer Abgabensatzung stehen keine "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" i. S. d. Art. 6 Abs. 1 EMRK in Rede (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Oktober 2002 - 2 S 2634/01 -, juris Rn. 15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, juris; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 47, Rn. 351), so dass der Anwendungsbereich dieser Bestimmung nicht eröffnet ist.
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 7.10.2002 - 2 S 2643/01 - AbfallR 2003, 97; Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219) sind diese Kosten bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, sofern sowohl die ursprüngliche Planung als auch die Entscheidung, sie wieder aufzugeben, sach(ziel)gerecht erfolgt sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10

    Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

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