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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06   

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https://dejure.org/2006,29873
OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06 (https://dejure.org/2006,29873)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2006 - 2 S 27.06 (https://dejure.org/2006,29873)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 2 S 27.06 (https://dejure.org/2006,29873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Pflicht zur Beseitigung eines Einzelstegs ; Voraussetzungen für eine zulässige Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Steganlage; Privilegierte Genehmigung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; WHG § 25a; ; BbgWG § 78 Abs. 1; ; BbgWG § 87 Abs. 3; ; BbgWG § 87 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06
    Auf Bestandsschutz kann sich der Antragsteller nicht berufen, wenn der erforderliche Eingriff in die Bausubstanz so intensiv ist, dass er zu etwas Neuem führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974, BVerwGE 47, 126, 129).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2002, NVwZ 2002, 1250, 1252).
  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06
    Dem Antragsteller ist allerdings einzuräumen, dass ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung als Grund für den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung - regelmäßig nicht ausreicht, sondern dass sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis der ungenehmigten Anlage bereits konkret abzeichnen muss (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26. Juni 2003, LKV 2004, 232, für den Fall einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung).
  • OVG Hamburg, 05.03.2008 - 4 Bs 99/07

    Streitwert in Hauptsacheverfahren nach dem Hundegesetz

    Dies hält der Senat für sachgerecht (so auch OVG Berlin, Beschl. v. 6.10.2006, 2 S 27.06, juris; VGH Kassel Beschl. v. 1.2.2007, NVwZ-RR 2007, 427; VGH München, Beschl. v. 17.9.2007, 23 C 07.2010, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2013 - 5 L 229/13

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Für die Frage, ob eine Neuerrichtung oder eine Instandsetzung der Steganlage vorliegt, kommt es maßgeblich darauf an, ob trotz der Instandsetzung die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 S 27.06 -, juris, Beschlüsse vom 10. April 2008 - OVG 11 S 5.08 und OVG 11 S 9.08 - und vom 16. Februar 2009 - OVG 11 S 6.09 -).
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