Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.02.1998 - 2 S 2793/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8027
VGH Baden-Württemberg, 05.02.1998 - 2 S 2793/96 (https://dejure.org/1998,8027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.1998 - 2 S 2793/96 (https://dejure.org/1998,8027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 2 S 2793/96 (https://dejure.org/1998,8027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kommunalabgaben: Kosten für eine Hausanschlußleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 675
  • VBlBW 1998, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.1998 - 2 S 2793/96
    Denn für beide Ansprüche ist tatbestandliche Voraussetzung, daß eine Erstattung nur in Betracht kommt, wenn eine Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht worden ist (vgl. auch BVerwGE 48, 279 ff.).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06

    Rechtsverhältnisse an einem Hausanschluss der Wasserversorgung; Überbürdung der

    Die Regelung des § 10 Abs. 3 AVBWasserV soll lediglich die technische Verantwortlichkeit des Wasserversorgungsunternehmens sicherstellen (VGH Mannheim NVwZ-RR 1998, 675, 676).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    In Anwendung dieser Grundsätze steht der Beklagten ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (vgl. zur öffentlich-rechtlichen Natur des Erstattungsanspruchs: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.2.1998 - 2 S 2793/96 -, VBlBW 1998, 314; Urteil vom 23.10.1989 - 2 S 158/89 - Urteil vom 5.4.1984 - 2 S 2116/82 -) in Höhe von zumindest 30.000,-- DM zu.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 140/97

    Erstattung der Kosten für die Verlegung von Grundstücksanschlussleitungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht