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   LG Magdeburg, 25.04.2006 - 2 S 28/06   

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LG Magdeburg, 25.04.2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,42856)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 25.04.2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,42856)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 25. April 2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,42856)
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   LG Saarbrücken, 21.12.2006 - 2 S 28/06   

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LG Saarbrücken, 21.12.2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,43460)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,43460)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 S 28/06 (https://dejure.org/2006,43460)
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Volltextveröffentlichung

  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.12.2006 - 2 S 28/06
    Zwar folgt die Kammer nicht der Auffassung des Amtsgerichts, wonach eine Verpflichtung des gewerblichen Vermieters, auf eigene billigere Tarife neben dem Unfallersatztarif oder auf günstigere Angebote von Konkurrenten hinzuweisen, nicht besteht, sondern schließt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2004, 2674; BGH Urteil vom 28.6.2006 - XII ZR 50/04 - zitiert nach juris) an.

    Es ist seine Sache, sich umfassend zu informieren und zu klärungsbedürftigen Punkten in den Vertragsverhandlungen Fragen zu stellen (BGH Urteil vom 28.6.2006 aaO Ziff. 15).

  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.12.2006 - 2 S 28/06
    Zwar folgt die Kammer nicht der Auffassung des Amtsgerichts, wonach eine Verpflichtung des gewerblichen Vermieters, auf eigene billigere Tarife neben dem Unfallersatztarif oder auf günstigere Angebote von Konkurrenten hinzuweisen, nicht besteht, sondern schließt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2004, 2674; BGH Urteil vom 28.6.2006 - XII ZR 50/04 - zitiert nach juris) an.

    Das hatte zur Folge, dass in der Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer der Unfallersatztarif überwiegend als erstattungsfähig angesehen wurde bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.4.2004 (BGH NJW 2004, 2674).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.12.2006 - 2 S 28/06
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1995 (BGHZ 132, 373 ff) wurde in der Praxis weitgehend dahin ausgelegt, dass der Geschädigte einen Unfallersatztarif stets und uneingeschränkt ersetzt verlangen könne.
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