Rechtsprechung
LG Mühlhausen, 31.07.2001 - 2 S 295/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Bremen, 08.07.2003 - 1 S 229/03
Streitwert; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung; Untätigkeitsklage
Der Streitwert ist nicht schon deshalb zu vermindern, weil die Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage erhoben worden ist (wie Beschl. vom 02.08.2000 - 2 S 295/00).Diese unterscheidet sich - jedenfalls dann, wenn sie nicht ausdrücklich als schlichte, auf eine "Bescheidung schlechthin" gerichtete Untätigkeitsklage erhoben wird, deren Zulässigkeit umstritten ist - von einer "normalen" Verpflichtungsklage allein dadurch, dass sie sie schon vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens erhoben wird; an der Bedeutung des mit ihr geltend gemachten Anliegens für den Kläger ändert sich dadurch nichts, so dass eine unterschiedliche Streitwertfestsetzung nicht gerechtfertigt ist (OVG Bremen, Beschl. v.v 02.08.2000 - 2 S 295/00).